Ist der Ziehsohn/ die Ziehtochter Mahram?

2 Antworten

Wenn man einen Kind adoptiert bzw. es erzieht stillt man sie auch automatisch - natürlich wenn es noch ein Baby ist und in dieser Hinsicht sagte der Gelehrte Sh. Ibn Bāz:

» Wenn eine Frau ein Kind fünf Mal innerhalb der ersten zwei Lebensjahre stillt, dann wird dieses Kind zum Sohn oder Tochter der Frau «

Ebenfalls sagt Allah uns in der vierten Sure An-Nisa, Vers 23

» Verboten zu heiraten sind euch [ … ] eure Nährmütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestern, [ … ] «

↪️ Somit wird das Kind zu einem Mahram.


S1L234 
Fragesteller
 23.07.2023, 21:50

Danke vielmals, aber würde man ihn nicht stillen, wäre er nicht Mahram, oder?

0

Ein aufgenommenes Kind ist kein Mahram. Ganz klar. Es sei denn, du hast es als Baby schon aufgenommen und gestillt. Damit würde es wie dein eigenes Kind für dich werden. Islamrechtlich.

Es sei denn, du würdest deinen Neffen aufnehmen. Der dürfte dich dann auch später ohne Kopftuch sehen.

Wenn du eine Tochter hättest, die sich schon bedecken muss dann, dann dürfte ein Ziehsohn sie auch nicht ohne Bedeckung sehen, wenn er in die Pubertät gekommen ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid