Ist der Ziehsohn/ die Ziehtochter Mahram?
Es-selamu aleykum wa rahmatullahi wa barakatuhu
Da ich vorhabe in Zukunft ein Kind als Ziehsohn/ Ziehtochter aufzunehmen, wollte ich mich darüber informieren, ob mein Ziehsohn mich z.B., sobald er erwachsen wäre, ohne Kopftuch sehen könnte?
Und ob er generell als Mahram gelten würde?
Ich bin mir bewusst, dass ich ihn darüber informieren müsste, dass er nicht mein leiblicher Sohn wäre und ihn auch nicht als einen darstellen dürfte, aber wäre er jetzt Mahram oder nicht?
Danke, für jegliche Antworten, im Voraus
2 Antworten
Wenn man einen Kind adoptiert bzw. es erzieht stillt man sie auch automatisch - natürlich wenn es noch ein Baby ist und in dieser Hinsicht sagte der Gelehrte Sh. Ibn Bāz:
» Wenn eine Frau ein Kind fünf Mal innerhalb der ersten zwei Lebensjahre stillt, dann wird dieses Kind zum Sohn oder Tochter der Frau «
Ebenfalls sagt Allah uns in der vierten Sure An-Nisa, Vers 23
» Verboten zu heiraten sind euch [ … ] eure Nährmütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestern, [ … ] «
↪️ Somit wird das Kind zu einem Mahram.
Danke vielmals, aber würde man ihn nicht stillen, wäre er nicht Mahram, oder?
Ein aufgenommenes Kind ist kein Mahram. Ganz klar. Es sei denn, du hast es als Baby schon aufgenommen und gestillt. Damit würde es wie dein eigenes Kind für dich werden. Islamrechtlich.
Es sei denn, du würdest deinen Neffen aufnehmen. Der dürfte dich dann auch später ohne Kopftuch sehen.
Wenn du eine Tochter hättest, die sich schon bedecken muss dann, dann dürfte ein Ziehsohn sie auch nicht ohne Bedeckung sehen, wenn er in die Pubertät gekommen ist.