Iktikaf?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wa 3alaikum salam rahmatullah. Ja, es ist erlaubt, das I'tikaf in den letzten zehn Nächten des Ramadan zu praktizieren.

I'tikaf bezieht sich auf das Zurückziehen in eine Moschee oder einen abgegrenzten Bereich, um sich ausschließlich dem Gottesdienst und der Anbetung Allahs hinzugeben.

Die Grundlage für das I'tikaf findet sich im Koran, in Surah Al-Baqarah, Vers 187:

"Und es ist euch gestattet, in den Nächten des Fastenmonats bei euren Frauen zu verweilen. Sie sind euch ein Gewand, und ihr seid ihnen ein Gewand. Gott wusste, dass ihr ungerecht zu euch selbst handelt, und hat euch Seine Gnade erwiesen und euch von euren Fehlern abgehalten. So vollendet nun die Ehe mit ihnen und sucht, was euch Gott an Gutem beschieden hat, und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße von dem schwarzen Faden des Tagesrückens abzeichnet. Haltet des Nachts die Wache vor dem Gebet, als rechtschaffene Menschen. Geht während des Fastens nicht zu euren Frauen in die Moschee, sondern zieht euch in die Moscheen zurück. Das ist es, was Gott euch vorschreibt. So kommt ihr mit Seinen Geboten in Berührung. Vielleicht werdet ihr gottesfürchtig sein."

Gemäß der Tafsir von Ibn Kathir bezieht sich dieser Vers auf das I'tikaf in den Moscheen. Es ist wichtig anzumerken, dass das I'tikaf normalerweise in den letzten zehn Nächten des Ramadan praktiziert wird, beginnend nach dem Maghrib-Gebet des 20. Ramadan bis zum Auftauchen des Mondes des Eid-Festes.

Die Sunnah des Propheten Muhammad (Friede sei mit ihm) bestätigt auch die Praxis des I'tikaf. Im Sahih al-Bukhari wird berichtet, dass der Prophet Muhammad (Friede sei mit ihm) regelmäßig I'tikaf in den letzten zehn Nächten des Ramadan praktiziert hat.

Allah und Sein Gesandter wissen es am besten. Ich hoffe, dass diese Informationen dir weiterhelfen, in sha Allah.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Das nächtliche Itikaf ohne den Tag aufgrund der großen Hitze

Frage:

Ich beabsichtige, im letzten Drittel des Ramadans die Itikaf (Klausur) in der Heiligen Moschee in Mekka zu praktizieren, so Allah will. Aber als ich letztes Jahr die Itikaf praktizierte, litt ich unter der enormen Hitze, was sich negativ auf meine Anbetungsaktivitäten während des Fastens auswirkte. Wenn ich also von dem Nachmittagsgebet bis zum Sonnenaufgang die Itikaf praktiziere und dann bei meiner Familie im Hotel übernachte mit der Absicht, die Anbetung fortzusetzen - da ihr, ehrenwerte Gelehrte, wisst, dass man in der Moschee keine Ruhe zum Schlafen findet - und dann von dem Nachmittagsgebet bis zum Sonnenaufgang zur Itikaf zurückkehre, ist diese Handlung besser oder ist es besser, sich daran zu halten, die Moschee nicht zu verlassen, auch wenn das mit Hitzeleiden und wenig Schlaf verbunden ist?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, und Frieden und Segnungen seien auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten. Danach:

Es ist Sunna und besser, die letzten zehn Tage des Ramadans in Itikaf zu verbringen, gemäß den Worten von Aischa, Möge Allah mit ihr zufrieden sein: "Der Prophet, Frieden sei auf ihm, pflegte die letzten zehn Tage des Ramadans in Itikaf zu verbringen, bis Allah der Erhabene ihn zu sich nahm." Wenn du also diese Sunna erfüllen möchtest, musst du die letzten zehn Tage in Itikaf verbringen und die Moschee nicht verlassen. Wenn du jedoch die Moschee aufgrund der großen Hitze und des Schlafmangels in der Heiligen Moschee verlässt und in deinem Haus übernachtest, bricht dies deine Itikaf, denn eine Säule der Itikaf ist der Verbleib in der Moschee, und das Verlassen der Moschee macht die Itikaf ungültig.

Wenn du jedoch eine Nacht oder einen Tag die Itikaf praktizieren möchtest, so kannst du das tun. Du gehst dann vor Sonnenuntergang in die Moschee und bleibst bis die zweite Morgendämmerung aufgeht. Dies ist eine Nacht Itikaf. Aber die Erfüllung der Sunna, die letzten zehn Tage zu verbringen, hast du damit nicht erreicht. [1]

Shaykh Salih al-Fawzan (hafidhahullah) wurde gefragt: Möge Allah euch beschützen, sagte die Fragende: Darf ich beabsichtigen, mich nachts bis zum Morgengebet Itikaf zu machen, dann vor dem Maghrib-Gebet kommen und meinen nächtlichen Itikaf erneuern? Es ist erlaubt, dies für den Itikaf zu beabsichtigen, es ist erlaubt, dass er sich nur für die Nächte auf den Itikaf beschränkt. [...] Dies ist erlaubt, wie ich im Hadith von Umar, möge Allah mit ihm zufrieden sein, gehört habe. Und die I'tikaf beginnt mit dem Sonnenuntergang und endet mit dem Anbruch der Morgendämmerung. [2]

Schaykh Uthman al-Khamis wurde gefragt:

Ist es erlaubt, die Absicht für die I'tikaf (Klausur) in der Moschee zwischen dem Maghrib- und dem Ischagebetsruf zu fassen, und gibt es dafür eine Belohnung? Die I'tikaf bedeutet im sprachlichen Sinne, bei etwas zu verbleiben und daran festzuhalten. Ja. Ihr verbleibt nun zwar in der Moschee, aber das ist nicht die im islamischen Gesetz vorgeschriebene I'tikaf. Und das reicht für die sprachliche Bedeutung. Dieses Verbleiben an diesem Ort ist nur sprachlich gemeint, nicht im Sinne des islamischen Gesetzes, denn Allah, der Erhabene, sagt: "...und ihr verbleibt (mu'takifun) in den Moscheen." Die wirkliche I'tikaf bedeutet, von dem Zeitpunkt, zu dem der Gebetsruf für das Maghribgebet ertönt, bis zum Fadjrgebet oder vom Fadjrgebet bis zum Maghribgebet in der Moschee zu verbleiben. Das ist entweder eine Tages- oder eine Nacht-I'tikaf. Ja, das ist die sprachliche Bedeutung der I'tikaf, aber im Sinne des islamischen Gesetzes ist es keine (gültige) I'tikaf. [3]

Referenz:

[1] الاعتكاف بالليل دون النهار بسبب شدة الحر - خالد بن علي المشيقح

[2] هل يجوز لي ان انوي الاعتكاف من بعد المغرب الي الفجر ؟ الشيخ صالح الفوزان

[3] هل يجوز نية الاعتكاف في المسجد بين المغرب والعشاء وله أجر الشيخ د.عثمان الخميس

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah