Ist der Blätterteig von Lidl(Chef Select) haram?
Guten Tag! Als ich mir letztens wieder Blätterteig kaufen wollte, fiel mir auf, dass im Produkt Ethylalkohol vorhanden ist. Ich konsumiere diese Produkt schon seit einiger Zeit und es hat mich schon etwas schockiert, das zu sehen. Eine Email der Firma (Wewalka GmbH) konnte ich Leider nicht finden. Ich würde mich über eure Auskunft freuen! Danke im Vorraus!
11 Antworten
"Was in großen Mengen berauscht, ist auch in kleinen Mengen haram" (Abu Dawud), wobei dieser Hadith in 2 komplett unterschiedliche Richtungen interpretiert wird:
- Wenn eine Substanz in großen Mengen berauscht, darf sie auch nicht in kleinen Mengen konsumiert werden. Diese Auslegung birgt aber viele Probleme, da z.B. reife Früchte, Fruchtsäfte, Essig, viele Aromen und Gewürze, ja sogar Brot auf Grund natürlicher Gärung oder Herstellung IMMER einen kleinen Teil Alkohol enthalten und somit haram wären.Kurz: Diese Auslegung ist mit einer gesunden Ernährung (die ja auch im Qu'ran vorgeschrieben ist: "Und tötet (schadet) euch nicht selbst!" (Sure 4 Vers 29) nicht zu vereinbaren.
- Nur wenn man genug konsumieren kann, um berauscht zu werden, sind auch kleine Mengen haram.Nach dieser Auslegung sind alle o.g. Dinge halal, da man keine 20 kg Äpfel oder 20l Fruchtsaft oder 2l Essig etc. konsumieren kann und sich somit nicht daran berauschen kann.
Das heisst, es kann nur die zweite Lesart richtig sein. Dazu kommt, dass der Alkohol beim Backen vollständig verfliegt.
Darüber hinaus findet man im Quran einige Hinweise darauf, dass Alkohol gar nicht grundsätzlich verboten sein kann. Findet man natürlich nur, wenn man diese Möglichkeit nicht von vorne herein ablehnt, wie es die ewig Rechtgeleiteten gerne tun:
"Und (wir geben euch) von den Früchten der Palmen und Weinstöcke
(zu trinken), woraus ihr euch einen Rauschtrank macht, und (außerdem)
schönen Unterhalt. Darin liegt ein Zeichen für Leute, die Verstand
haben.“ Quran (16:67)
„Ihr Gläubigen! Kommt nicht betrunken zum Gebet, ohne vorher (wieder zu euch gekommen zu sein und) zu wissen, was ihr sagt!“ Quran (4:43)
„Man fragt dich nach dem Wein und dem Losspiel. Sag: In ihnen liegt eine
schwere Sünde. Und dabei sind sie für die Menschen (auch manchmal) von
Nutzen. Die Sünde, die in ihnen liegt, ist aber größer als ihr Nutzen.
Und man fragt dich, was man spenden soll. Sag: Den Überschuss (von dem,
was ihr besitzt)! So macht Gott euch die Verse klar. Vielleicht würdet
ihr nachdenken.“ Quran (2:219)
„Ihr Gläubigen! Wein, das Losspiel, Opfersteine und Lospfeile sind (ein wahrer) Greuel und Teufelswerk. Meidet es! Vielleicht wird es euch (dann) wohl ergehen.“ Quran (5:90)
Die Spannweite reicht also von "erlaubt" über "nicht besoffen zum Gebet"
und "Nachteile größer als Vorteile" bis zu "verboten!!!" (Und da sage
noch einer, der Quran wäre immer eindeutig)
Zu guter letzt gibt es noch Quran-Verse (76:5), (76:17), in denen den
Gläubigen für das Paradies WEIN in Aussicht gestellt wird. Wie aber
könnte Alkohol dann eine Sünde sein?
In schā'a llāh
Tja, über diesen Blätterteig streiten sich die Islamgelehrten noch.
Einige sagen, da der enthaltene Alkohol nicht berauschend wirkt, ist es erlaubt, andere sagen, Alk ist Alk und somit verboten.
Konsequenterweise müsstest du ab sofort auf Brot, Fruchtsäfte, die einem Gärungsprozess unterliegen, bestimmte Süßigkeiten etc, verzichten.
Hier schreibt ein Halal-Zertifizierer (was es nicht alles gibt!):
http://www.halal-zertifizierer.de/t9f8-Alkohol-ist-nicht-gleich-Alkohol.html
Im Zweifel wende dich bitte an deinen lokalen Prediger - alles Gute.
Wieder eine dieser zahllosen, auf dem Boden islamischer Engstirnigkeit und Unwissenheit gewachsener Fragen!
Wenn in dem Blätterteig als Inhaltsangabe "Ethylalkohol" angegeben ist, dann hat er seine "berauschende" Wirkung im fertigen Produkt längst verloren! - Gibt es eigentlich unter Muslimen keine Chemiker, welche ihre minder informierte Gesellschaft ein für allemal aufklären könnten, wie sich das mit dem Alkohol und gleichermaßen mit seinem Konsumverbot verhält?
Man will es einfach als Durchschnittsbürger der nichtislamischen Welt nicht glauben, dass Muslime noch so weit hinter dem Wissen der Zeit her hinken.
Ich fürchte leider, auch meine Antwort wird dich nicht restlos überzeugen. Dann verzichte einfach auf Lidl-Blätterteig und am besten ganz auf Produkte der "Ungläubigen". Sie alle könnten für Muslime "haram" sein und wenn es nur durch die Berührung "ungläubiger" Hände ist.
Dann lies doch bitte nach was der deutsche Verbraucherschutz dazu schreibt ! Jedem das Seine ! Hier wurde eine deutliche Frage gestellt ! Wenn sie dir nicht passt scroll weiter ! Das war keine Einladung zum bullshitting!
Nein, so einfach ist leider auch nicht. Wenn du das Konzentrat beispielsweise trinkst wirkt es berauschend und giftig für die Leber.
der ist da drin auf grund der haltbarkeit.
wenn es danach geht darfst du ihn nicht essen, obwohl der beim backen sicher verfliegt.
es gibt unmengen von lebensmitteln die zur haltbarkeit alkohol enthalten, milchschnitte, kuchen usw.
dann musst du zur not blätterteig selbst herstellen. oder dir deine rezepte ummodeln und yufkateigplatten benutzen.
Aber wenn er nach dem Backen verfliegt, dann ist es doch nicht mehr verboten oder?
Nein er verfliegt „verdunstet“ nicht ganz ! Daher werden Produkte mit Alkoholzugabe auch vom „deutschen Verbraucherschutz“ nicht für Kinder empfohlen da sie sich so an den Geschmack und Geruch gewöhnen !
http://www.firmenabc.at/wewalka-gmbh-nfg-kg_oaN
Die Email Adresse. Findet man mit Google.
Kann man bei Ethylalkohol also immer Davos ausgehen, dass er keine berauschende Wirkung hat?