Ist das Selbstbestimmungsgesetz für Intergeschlechtliche ein Rückschritt?

2 Antworten

Das Gesetz beschneidet intergeschlechtliche Rechte, wie die Rechte tatsächlich geschlechtsdysphorisch geprägter Menschen. Eunuchen und Zwitter dürfen dann nun in den Krieg gegen Russland ziehen, kaum auszumalen, wenn sie dort dann in Gefangenschaft kommen und nach russischer Propaganda das Aushangeschild des Westens seien.

Der Grund liegt darin, dass der Liberalismus nicht wertebasiert emanzipiert, sondern sich nur Lobbygruppen bedient. Der Gegenpol war nur die Bibel, und zwar nur und in Mitteleuropa rund 1000 Jahre lang. Es steht also nur Bibel/Tora oder Liberalismus sich gegenüber.
Wie attraktiv ist es, dass feministische Cis-Mehrheiten das Transthema eingenommen haben, ihr Frausein abmontieren, statt emanzipieren und nun am Ende auch interdiagnostizierte Menschen das große Nachsehen bekommen.

Die Lösung kann nur sein, sich vor(!)biblische Quellen und Geschlechterkonszepte anzusehen. Aber auch die für LGBT ungünstige Bibel/Tora bietet bedingt Antworten:

Intergeschlecht ist eine biologisch körperliche Tatsache! Ein Mensch, der sein Körper ändern lassen will, kann ihn letztlich neutralisieren. Das biologische Geschlecht ist vergänglich und Fleisch. Auch Cismenschen haben im Alter das große Nachsehen, wenn der Körper neutraler wird, der Geist sich aber eindeutig fühlt. Es ist eine Lüge, man könne das biologische Geschlecht nicht verändern, als auch, dass alles nur seelisch bewertet sei. Ein Eunuch ist kein biologischer Mann mehr, er ist neutraler Eunuch geworden. Er kann nicht mehr rivalisieren, nicht mehr zeugnen, nicht mehr männlich konkurieren, er hat kein Testo mehr, er wird phänotypisch kein Mann mehr werden, auf unmännliche Eunuchen standen aber einst alle Männer, dass war praktisch für sie. Es handelt sich bei transitionierten, Eunuchen wie Zwittern immer körperlich gesehen um ein Zwischenzustand. Manche werden so geboren, andere wollen so werden, andere werden dazu gemacht! Das ist zu akzeptieren! Und sie können aus dem neutraleren Körper heraus wie Mann oder Frau leben, da unter den Cismännern und -frauen genug selbst Inter oder körperlich abweichend sind, ohne es zu wissen.

Gender ist der Umgang mit tatsächlichen bestehen körperlichen Geschlechtern, die Zuschreibung und die Aushandlung zwischen Mann, Frau und Drittgeschlechtern, nicht das biologische Geschlecht selbst. Daher ist nicht alles konstruiert oder deskonstruierbar, am Ende bleibt der biologisch physische Unterschied. Aber auch hier lügen die Menschen, denn ein biologischer Körper kann sekundärphänotypisch männlich, weiblich, beides oder nichts von beiden sein, er kann primärphänotypisch zeugen, gebären, beides oder nichts von beiden!

Feminismus ist und war die Notwendigkeit, dass gebährfähige Menschen (Frauen), aber auch Drittgeschlechtler gesellschaftlich institutionell unterdrückt sind und waren und dies ein Ende finden musste! Hier gibt es sinnvolle Flinta* Alliancen, aber es sind verschiedene nichtmännliche Geschlechtlichkeiten, die immer auch körperlich begründet oder bezogen sind!

LGBT litt unter Sodomiegesetzen (Kirche und tradit. Torainterpretation), die fordert, dass Homosexuelle in der Mitte ausgerottet werden sollen, dass es sie nicht gibt, weil Sex nur und zwar nur dem Zeugungsakt zu dienen hat, Drittgeschlechtler wurden im späteren Tanach und NT unter der Kirche bis 1700 akzeptiert, nicht aber mehr im Bürgertum. Das waren extenzielle Dramen für viele LGBT!

Die Mehrheit, gebährfähig Frau und zeugungsfähig Mann haben im Liberalismus ihr Bewusstsein gegenüber ihren körperlichen Privilegien verloren, die Gleichwertigkeit der Frau wird verwechselt mit der Gleichheit. Alles ist nun Gender, dadurch können die körperlichen Geschlechter nicht mehr erfasst und sie können nicht mehr wertebasiert in Aushandlung gehen!

Die Geschlechtsrevolution hätte über den Zwitter und dem Eunuchen, d.h. der körperlichen TS, emanzipiert werden müssen. Magnus Hirschfeld lag da vielleicht richtiger, als Judith Butler...

Sofern in den Registern oder Informationssystemen der empfangenden Behörde keine Daten zu der betroffenen Person vorhanden sind, sind die übermittelten Daten unverzüglich zu löschen. § 36 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes bleibt unberührt.

Das hier übersiehst du.

Wenn du als person nicht gerade vom verfassungsschutz verfolgt wirst. Werden die keine daten über dich haben.

Das gesetz dient dazu vorhandene daten zu ändern. Nicht neue anzulegen.

Inkognito-Nutzer   18.03.2024, 10:00

Dennoch werden die Daten zunächst einmal ohne begründeten Verdacht an einen großen Kreis an Behörden weitergeleitet und "unverzüglich" heißt nicht "sofort ohne vorherige Zwischenspeicherung".

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Senbu  18.03.2024, 11:41
@Inkognito-Fragesteller

Und inwiefern ist es schlimm, wenn Daten durch Ämter gehen? Hört sich nach den typischen Bargeldschwurbler Argument an. Man macht nichts kriminelles, hat aber trotzdem Angst wenn genauer hingeschaut wird.

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Inkognito-Nutzer   18.03.2024, 12:05
@Senbu
Und inwiefern ist es schlimm, wenn Daten durch Ämter gehen?

Weil damit Grundrechte grundlos eingeschränkt werden. Geht für Intergeschlechtliche doch bislang auch ohne eine solche Meldung.

Man macht nichts kriminelles, hat aber trotzdem Angst wenn genauer hingeschaut wird.

Das hört sich für mich nach dem typischen "Ich-hab-doch-nichts-zu-verbergen-Schwurbler-Argument" an, mit denen solche Grundrechtseinschränkungen einfach klaglos hingenommen werden.

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Senbu  18.03.2024, 12:37
@Inkognito-Fragesteller

Wenn der Staat relevante Daten verwaltet, dann ist es ein Verstoß ... wer kennt es nicht. Ah letztens hab ich nochmal meine Körpergröße angegeben und die wurde gespeichert. Genau wie mein Geschlecht und Name, ja sogar die Wohnadresse. Ein übler Verstoß gegen mein Grundrecht. Jetzt haben die mir sogar eine Plastikkarte mit diesen Daten geschickt mit Aufschrift "Personalausweis".

"Das hört sich für mich nach dem typischen "Ich-hab-doch-nichts-zu-verbergen-Schwurbler-Argument" an, mit denen solche Grundrechtseinschränkungen einfach klaglos hingenommen werden."

Wer nichts zu verbergen hat, hat auch kein Problem damit, wenn der Staat im Rahmen der Verwaltung eben etwas speichert und intern weiterleitet. Wer kennt es nicht, ich registriere einen anderen Wohnort und das wird entsprechend aktualisiert im Register... grausame Einschränkung meiner Grundrechte richtig? Wie können die nur sich merken wo ich wohne. Frech. Überall irgendwelche Verletzungen von Grundrechten zu interpretieren, weil es einen nicht passt, ist einfach eine schwache Leistung.

Aber hey, es ist garnicht unwahrscheinlich das Google und Meta Sie besser kennen als unsere Staatsdiener oder Sie sich selbst.

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Inkognito-Nutzer   18.03.2024, 13:10
@Senbu
Ah letztens hab ich nochmal meine Körpergröße angegeben und die wurde gespeichert. Genau wie mein Geschlecht und Name, ja sogar die Wohnadresse.

Gingen diese Daten an alle Strafbehörden? Geschieht dies nach Änderungen des Personenstandes nach Heirat? Wäre mir neu.

Wer kennt es nicht, ich registriere einen anderen Wohnort und das wird entsprechend aktualisiert im Register... grausame Einschränkung meiner Grundrechte richtig?

Auch hier: Gehen diese Daten quer durch alle Instanzen der Straf- und Vollzugsbehörden? Dafür besteht offenbar kein Anlass. Wieso wird ein solcher vom SBGG künstlich konstruiert?

Überall irgendwelche Verletzungen von Grundrechten zu interpretieren, weil es einen nicht passt, ist einfach eine schwache Leistung.

Ja, den Anfängen zu wehren ist wahrlich eine schwache Leistung. Aber hey, es betrifft ja erstmal nur eine kleine Minderheit als Türöffner, bis Stück für Stück weitere Grundrechte abgebaut werden und die breite Bevölkerung es bis hin zum totalen Überwachungsstaat einfach akzeptiert.

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Senbu  18.03.2024, 14:36
@Inkognito-Fragesteller

Diese Daten sind für jeden, der Zugriff hat, quasi einsehbar. Bei jeder Polizeikontrolle wissen mindestens zwei Beamte mehr über meine persönlichen Daten. Meine Daten sind auch gerichtlich festgehalten aufgrund eines Verfahrens mit Notwehr zu meinen Gunsten. Meine persönlichen Daten sind also in den Archiven gespeichert, obwohl ich ebenso wenig etwas verbrochen habe. Ah und letztens gab es einen Blitzerdefekt, da hatte das Ordnungsamt ebenso fix meine persönlichen Daten ausfindig gemacht, genauso wie hunderter anderer Autofahrer, die zum gleichen Zeitpunkt unterwegs waren.

Die Daten bei jenen Personen werden extra verteilt, da jene eine quasi völlig neue Identität anlegen. Theoretisch könnten die mit der alten Identität Straftaten begehen und mit der neuen Identität, die ja demnächst leicht selbst wählbar sein soll, eine neue Identität wählen. Dieses Verfahren dient dem verknüpfen zwischen zwei Identitäten der gleichen Person. Ich weiß, Datenmanagement ist für Otto Normalverbraucher meist kein Teil des Grundwissens.

Und das typische schwurbler Argument "die fangen klein an und werden dann großflächig uns alle Rechte nehmen". Ich weiß noch die Schwurbler, die meinten Männer würden bald in 2qm Käfigen wie Zuchtvieh gehalten werden, nachdem man Frauen Gleichberechtigung gewährte und sie nicht mehr an ihren Ehemann gebunden hat.

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Inkognito-Nutzer   18.03.2024, 15:22
@Senbu

Der Zugriff in den von dir genannten Szenarien erfolgt nicht aufgrund eines pauschalen (und damit unbegründeten!) Anfangsverdachts, sondern ist anlassbezogen gerechtfertigt. Dies ist ein eklatanter Unterschied zum geplanten Vorgehen, da ein solches bislang – wie bereits mehrfach von mir angemerkt wurde – für intergeschlechtliche Personen ausdrücklich nicht erforderlich ist.

Eine Rechtfertigung für das geplante Vorgehen kann nur dadurch konstruiert werden, indem man die Identitätsverschleierung durch irgendwelche "Pseudo-Transmenschen" mit den Bedürfnissen von Intergeschlechtlichen vermischt. Damit zeigst du selber eines der eklatanten Probleme auf, die das SBGG schafft. Diejenigen, für die bereits sinnvolle Regelungen ohne irgendwelche Pauschalunterstellungen eines Identitätsschwindels existieren, werden aufgrund des neuen Gesetzes mit eben solchen Tätern in eine Reihe gestellt. Und exakt dies bewerte ich als Rückschritt für die Betroffenen.

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Senbu  18.03.2024, 15:37
@Inkognito-Fragesteller

Der Fall bei dem wechseln seiner rechtlichen Identität ist ebenso gerechtfertigt. Man wechselt seine Identität und auf Kameras, Zeugenaussagen und Co. wird wohl kaum eine SteuerID der Polizei als Beweis übergeben, sondern sowas wie Name, Größe, Aussehen und Co.. Diese Daten werden da hinterlegt um im Falle der Fälle eben die Person zuordnen zu können, also die alte originale Identität mit der neuen Identität. Eine solche Zuordnung und Verteilung an Stellen, wo es relevant ist, ist einfach nur rational und das sinnvollste was man machen kann.

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Inkognito-Nutzer   18.03.2024, 17:55
@Senbu
Der Fall bei dem wechseln seiner rechtlichen Identität ist ebenso gerechtfertigt.

Das sieht der Gesetzgeber z.B. bei Eheschließungen (noch) anders. Da werden nicht pauschal alle Daten an sämtliche Strafbehörden geschickt, sondern es erfolgt im Falle einer Änderung des Familiennamens lediglich eine Abfrage bei der zuständigen Polizeidienststelle, ob etwas zu der Person vorliegt. Also frage ich dich, ob das Verfahren deiner Meinung nach auch für solche Fälle verschärft werden sollte. Das Missbrauchspotenzial ist bei Eheschließungen schließlich sehr viel höher, denn dafür braucht es nur einen Komplizen und keine zuvor fachärztlich diagnostizierte Variante der Geschlechtsentwicklung.

Man wechselt seine Identität und auf Kameras, Zeugenaussagen und Co. wird wohl kaum eine SteuerID der Polizei als Beweis übergeben, sondern sowas wie Name, Größe, Aussehen und Co..

Und? Mir scheint, du hast das aktuelle Verfahren noch nicht verstanden. Denn das ist doch alles schon jetzt möglich, wenn eine intergeschlechtliche Person ihre Daten gemäß § 45b PStG ändern lässt und im Anschluss eine Straftat begeht. "Aussehen und Co." bleiben eh gleich. Und wenn der Name bekannt ist, braucht die Polizeit nur bei der Meldebehörde eine Abfrage starten und findet die Person.

Diese Daten werden da hinterlegt um im Falle der Fälle eben die Person zuordnen zu können, also die alte originale Identität mit der neuen Identität.

Bei anderen, potenziell zur Identitätsverschleierung geeigneten Vorgängen müssen Zoll, Verfassungsschutz oder die Behörden zur Terrorabwehr auch nicht informiert werden. Dass ein winziger Teil der Bevölkerung, der aufgrund einer ärztlichen Diagnose sogar ein berichtigtes Interesse an einer Änderung von Vorname und Geschlechtseintrag hat, pauschal unter Generalverdacht gestellt wird, ist nicht nachvollziehbar - jedenfalls nicht in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat in dem noch das Verhältnismäßigkeitsprinzip gilt. Die milderen Mittel haben sich in anderen Bereichen bewährt. Darüber hinaus existiert für Intergeschlechtliche bereits ein Selbstbestimmungsparagraf, der eine derartige Datenweitergabe explizit nicht fordert. Ergo: Das SBGG ist in diesen Punkt nicht verhältnismäßig und somit nicht rechtsstaatlich.

Eine solche Zuordnung und Verteilung an Stellen, wo es relevant ist, ist einfach nur rational und das sinnvollste was man machen kann.

Es ist nicht rational, wenn es nur einen Teil der Bevölkerung trifft und nicht z.B. auch Ehepaare. Aber vielleicht befürwortest du bei denen ja auch eine strengere Regulierung...?

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Senbu  18.03.2024, 18:56
@Inkognito-Fragesteller

Eine Eheschließung als auch Scheidung ist sehr kompliziert. Das geplante SBG ist sehr simpel.

Bei einer Heirat ändert sich die Steuerklasse und der Familienname. Bei der Änderung der Vorname und der Geschlechtseintrag im RRegister.

"Dass ein winziger Teil der Bevölkerung, der aufgrund einer ärztlichen Diagnose..."

Die nicht nötig ist im SBG, da kann man nach Lust und Laune wählen. Zudem ist es rein psychologischer Natur also eher schwaches Argument.

"jedenfalls nicht in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat in dem noch das Verhältnismäßigkeitsprinzip gilt."

Sie wissen schon was eine Änderung eines Merkmals wie dem Vornamen zum Vornamen eines anderen Geschlechts und Geschlechtseintrag bedeutet? Das ist etwas völlig anderes.

"Darüber hinaus existiert für Intergeschlechtliche bereits ein Selbstbestimmungsparagraf, der eine derartige Datenweitergabe explizit nicht fordert. Ergo: Das SBGG ist in diesen Punkt nicht verhältnismäßig und somit nicht rechtsstaatlich."

Können Sie gerne den linksgrünen Gläubigen vorhalten. Ich selbst halte Syndrome aus dem intersexuellen Spektrum als einen schweren Fall und der Meinung dafür bräuchte man einen speziellen Gesetzesentwurf, der vermutlich aber aufgrund von political correctness nicht machbar ist.

"Es ist nicht rational, wenn es nur einen Teil der Bevölkerung trifft und nicht z.B. auch Ehepaare. "

Es betrifft einen Teil, der seinen Eintrag im Register für Geschlecht ändert und dazu noch den Vornamen an das Geschlecht angleicht. Also völlig was anderes. Aber Ehepaare können auch mehr unter die Lupe genommen werden, von dem Ehekonstrukt halte ich sowieso nichts und sehe es als zu kostspielig für mich.

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Inkognito-Nutzer   18.03.2024, 19:50
@Senbu
Eine Eheschließung als auch Scheidung ist sehr kompliziert. Das geplante SBG ist sehr simpel.

Was nichts daran ändert, dass nach Ihrer Logik auch im Falle einer Eheschließung sämtliche Straf- und Vollzugsbehörden über den Vorgang informiert werden sollten.

Die nicht nötig ist im SBG, da kann man nach Lust und Laune wählen.

Ja eben. Deshalb fordere ich ja, dass die Rechtslage für Intergeschlechtliche so bleibt, wie sie aktuell ist. Dass § 45b PStG nicht durch das neue SBGG außer Kraft gesetzt bzw. im Sinne des neuen Gesetzes umformuliert wird. Dass dieser Paragraf, der eine Änderung der Personenstandsdaten momentan noch an eine vorherige Diagnose knüpft, weiterhin Bestand haben soll. Denn dies verhindert Missbrauch auf der einen und hilft den wirklich Betroffenen auf der anderen Seite. Also entweder haben Sie meine Fragestellung gar nicht gelesen oder Sie haben sie oder den komplexen Sachverhalt nicht verstanden.

Zudem ist es rein psychologischer Natur also eher schwaches Argument.

Intergeschlechtlichkeit ist keinesfalls psychologischer Natur! Sie verwechseln medizinisch anhand objektiver Kriterien festzustellende Entwicklungsstörungen mit subjektiven und daher nicht nachweisbaren Geschlechtsidentitäten. Das sind zwei verschiedene Dinge.

Können Sie gerne den linksgrünen Gläubigen vorhalten.

Da ich in meiner Fragestellung das SBGG kritisiere, richtet sich meine Kritik logischerweise an diejenigen, die dieses Gesetz auf den Weg gebracht haben und in zweiter Instanz auch an diejenigen, die es entweder klaglos hinnehmen oder gar befürworten. Da Sie das Gesetz offenbar befürworten, verorte ich Sie ebenfalls in diesem Lager. Andernfalls stellt sich mir die Frage, wieso Sie sich in die Diskussion als Fürsprecher des Gesetzes eingebracht haben.

Ich selbst halte Syndrome aus dem intersexuellen Spektrum als einen schweren Fall und der Meinung dafür bräuchte man einen speziellen Gesetzesentwurf, der vermutlich aber aufgrund von political correctness nicht machbar ist.

Einen speziellen Gesetzesentwurft braucht es wie gesagt gar nicht – weder in Form des SBGG noch in Form eines anderen neuen Gesetzes, weil für diese Menschen bereits alles Notwendige geschaffen wurde. Das SBGG verbessert für diese Menschen rein gar nichts, es verschlechtert deren aktuelle Situation bloß. Political correct wäre es daher, den § 45b PStG so zu belassen, wie er aktuell ist. Aber scheinbar will der Gesetzgeber das Spektrum der Intergeschlechtlichkeit als biologische Rechtfertigung für gefühlte Transidentitäten und eine ideologisch motivierte Agenda missbrauchen, was falsch ist und dazu führt, dass diejenigen Betroffenen – für die wie gesagt schon sinnvolle Regelungen geschaffen wurden – sprichwörtlich unter den Bus geworfen werden.

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Lamanini  18.03.2024, 10:48

Nachdem die Bundesregierung schon so oft mit solchen Daten betrogen hat, glaube ich ihnen das nicht.

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