Ist das passend fürs Gericht?
Hallo ich bin in eine Schieflage gekommen man hat mir einen Einwilligungsvorbehalt aufgedrückt und das gewichtet stark. Dieser greift sehr stark in meine Grundrechte ein und jeder erzählt mir sachen wie: das ist nur zu deinem eigenen Schutz obwohl es sehr stark in meine Grundrechte eingreift und zu machtmissbrauch führt. Jetzt meine Frage passt dieses Schreiben für das Gericht?
Persönliche Stellungnahme zur Aufhebung des Einwilligungsvorbehalts
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich mit diesem Schreiben an Sie, um meine aktuelle geistige und psychische Verfassung sowie meinen Wunsch zur Aufhebung des bestehenden Einwilligungsvorbehalts zum Ausdruck zu bringen.
Ich bin in der Lage, meine Lebensrealität klar wahrzunehmen, zu reflektieren und für mich selbst einzustehen. Ich habe in den letzten Monaten eine tiefgreifende persönliche Entwicklung durchlaufen, in der ich erkannt habe:
Meine Realität ist nicht mehr verhandelbar.
Ich weiß, was ich sehe, höre und fühle – und ich kann diese Wahrnehmung auch einordnen, selbstkritisch hinterfragen und verantwortungsvoll damit umgehen.
Meine Wahrheit kann mir nicht mit Worten abgesprochen werden.
Ich bin in der Lage, Manipulationsversuche zu erkennen, mich davon innerlich abzugrenzen und meine eigene Haltung zu bewahren – auch unter Druck.
Meine Wahrnehmung lässt sich nicht mehr durch Worte verdrehen.
Ich habe gelernt, zwischen meiner eigenen Überzeugung und äußeren Beeinflussungen zu unterscheiden. Diese innere Klarheit ist für mich zum Anker geworden, der mir psychische Stabilität gibt.
Ich wünsche mir, dass dieser Einwilligungsvorbehalt aufgehoben wird, da ich mein Leben eigenverantwortlich gestalten kann und möchte. Ich bin bereit, in allen nötigen Bereichen mitzuwirken und auch therapeutische oder ärztliche Rücksprachen einzugehen, sofern dies verlangt wird. Mein Ziel ist es, meine Selbstbestimmung in einem geschützten, aber freien Rahmen wahrzunehmen – mit Respekt vor der Verantwortung, die das mit sich bringt.
Ich danke Ihnen für die Prüfung meines Anliegens.
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
nun da sehe ich viel Wunschdenken deinerseits.
Bisher lagen eben Vorfälle vor, die den Schluss zulassen dass du vorübergehend z.B. gerichtliche Betreuung benötigst.
Du kannst zwar dies zur Zustimmung mit dazu schreiben aber das Gericht wird sich erst selbst davon überzeugen wollen.
Dies würde so ablaufen dass ggf Betreuer das Gericht über Verbesserungen deinerseits in Kenntnis setzt was dann dazu führt, dass das Gericht der Ansicht ist auf Betreuung verzichten zu können.
Das liegt aber alleine an dir was du aus den kommenden Wochen machst
Schreiben kannst du viel, du wirst es auch beweisen müssen.
Passt schon, sagt halt exakt gar nix aus und wird fix in der Rundablage landen.