Ist das passend fürs Gericht?

3 Antworten

nun da sehe ich viel Wunschdenken deinerseits.
Bisher lagen eben Vorfälle vor, die den Schluss zulassen dass du vorübergehend z.B. gerichtliche Betreuung benötigst.

Du kannst zwar dies zur Zustimmung mit dazu schreiben aber das Gericht wird sich erst selbst davon überzeugen wollen.

Dies würde so ablaufen dass ggf Betreuer das Gericht über Verbesserungen deinerseits in Kenntnis setzt was dann dazu führt, dass das Gericht der Ansicht ist auf Betreuung verzichten zu können.

Das liegt aber alleine an dir was du aus den kommenden Wochen machst

Schreiben kannst du viel, du wirst es auch beweisen müssen.

Passt schon, sagt halt exakt gar nix aus und wird fix in der Rundablage landen.