Ist das Notwehr?

5 Antworten

Bei sexueller Belästigung darfst du dich wehren, aber Notwehr greift nur, wenn du das sanfteste Mittel zur Abwehr benutzt. Sofort jemanden richtig zu schlagen fällt vermutlich eher nicht darunter.

Die Frage wird dann sicher ein Gericht klären.

Vermutlich ist ein Schlag nach begrabschen ein unverhältnismäßiges Mittel, diese Form der sexuelle Belästigung abzuwenden.

Wenn er dich gar nicht erst angefasst hat, und du hast dann grundlos zugeschlagen ist es natürlich noch mal ganz was anderes.

Es sollte (zuerst) mildere Mittel geben.

Man könnte vor dem Schlagen dem Mann sagen, dass man das nicht möchte und sich entfernen.

Eine Körperverletzung ist nicht grundsätzlich zu entschuldigen!

Du darfst in keiner Situation einfach zuschlagen, - denn das waere vorsaetzliche Koerperverletzung!