Ist das neue Wahlrecht verfassungswidrig?

4 Antworten

So, wie es ist, mit ihren möglicherweise gravierenden Auswirkungen auf den Willen der Wähler in den Wahlkreisen und der Chance kleinerer, auch regionaler Parteien, ihre Wähler im Bundestag zu repräsentieren, sehe ich keine Verfassungsmäßigkeit gegeben. Das geänderte Wahlgesetz ist defizitär, grottenschlecht, eben ein Ampelgesetz.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Familiengerd  23.04.2024, 16:33

Darüber lässt sich wohl trefflich streiten - was die Fachleute/Verfassungsrechtler ja auch tun.

Dein "defizitär, grottenschlecht, eben ein Ampelgesetz" ist allerdings ziemlich billige Polemik.

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ArnoldBentheim  23.04.2024, 16:37
@Familiengerd

Das ist keine "ziemlich billige Polemik", sondern eine Beurteilung des strittigen Gesetzes sowie ein Erfahrungswert bisheriger Gesetzgebungspraxis der Ampel. Ich kann nichts dafür.

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Familiengerd  24.04.2024, 11:31
@ArnoldBentheim
eine Beurteilung des strittigen Gesetzes sowie ein Erfahrungswert bisheriger Gesetzgebungspraxis

Eine sehr individuelle "Beurteilung" ... und andere sehen das sicher ganz anders.

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Zunächst mal ist diese Antidemokratiegesetz natürlich politisch scharf zu kritisieren. Allein die Tatsache das es offensichtlich nur dazu dient die Parteien der derzeitigen Regierung zu bevorzugen, macht es aber noch nicht verfassungswidrig.

Was verfassungsrechtlich sehr kritisch zu beurteilen ist, ist, das Kandidaten unterschiedliche Wahlkreise miteinander konkurrieren.

Das hat zur Folge, das wenn ich für den Kandidaten A einer Partei in meinen Wahlkreis stimme, der Kandidat B dieser Partei in einem anderen Wahlkreis möglichweise nicht ins Parlament kommt. Ich stimme also zwischen A und B ab, habe aber gar keine Möglichkeit für B zu stimmen. Vielmehr muss ich, wenn ich B im Parlament haben will für den Kandidaten C einer anderen Partei in meinem Wahlkreis stimmen. Das verletzt in meinen Augen die Direktheit der Wahl.

Ein anderer Punkt, ein Wahlsieger nicht ins Parlament kommt, wenn die Partei die 5% Hürde nicht überspringt. Sogar dann wenn er eine absolute Mehrheit erreicht.

Woher ich das weiß:Recherche

Ich hoffe die Richter kommen zu dem Schluss, dass eine Änderung notwendig und die vorgestellte Lösung ein guter Kompromiss ist.

Sollte das ganze nicht Bestand haben, dann hin ich gespannt ob das Gericht Vorgaben macht, was eine Lösung erfüllen muss um bestehen zu können.

Das Gesetz ist genau auf die Regierungsparteien zugeschnitten und dazu bestimmt die Opposition aus dem Bundestag zu drängen. Gysi hat das heute morgen im DLF gut beschrieben.