ist das ein täuschungsversuch beim abitur?

10 Antworten

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Hallo Marie5000,

ich sehe das ein wenig anders als die anderen User bislang. Auch wenn es sich bei der Wiedergabe um einen Sachtext handelt, so muss er, wenn wörtlich zitiert, auch als Zitat kenntlich gemacht werden.Dazu würde schon ein einleitender Satz genügen, der auf den nachfolgenden Text mit Quellenangabe verweist.

Das auswendig Gelernte kann dann ohne Probleme wiedergegeben werden.

Wird die Quelle nicht genannt, so liegt zumindest ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor. Dabei ist es völlig unerheblich, ob es sich um eine Abiturprüfung oder eine Doktorarbeit handelt. Ich vermute einmal, dass es in diesem Fall als Täuschungsversuch gewertet werden kann.

Lesenswert dazu: http://www.lehrerfreund.de/schule/1s/zitiertechnik-regeln/2363

EF2

jippijajey  14.03.2013, 12:13

Laut

OVG Münster, v. 28.2.2003 - 19 B 223/03, http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2003/19_B_223_03beschluss20030228.html (siehe RN 14)

stellt auswendig gelerntes, was man wortwörtlich zu Papier bringt, keine Täuschungshandlung dar. Es kann aber in einem solchen Fall sehr wohl eine eigenständige bewertbare Leistung fehlen.

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eurofuchs2  14.03.2013, 13:00
@jippijajey

Vielen Dank für den Link!!

Es geht ja nicht allein um das auswendig Lernen, dass habe ich ja auch so beantwortet. Es geht darum, ob damit ein Verstoß gegen das Urheberrecht verbunden ist und damit keine Eigenleistung darstellt. Ich glaube, es ist auch ein Unterschied, ob man Texte von Arbeitszetteln und Lernbögen zitiert, oder Fachliteratur von Fachautoren.

Die Frage wird wohl am besten ein Oberstufenlehrer beantworten können.

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jippijajey  14.03.2013, 16:50
@eurofuchs2

Ob du etwas direkt abschreibst oder es erst auswendig lernst, macht doch in Bezug aufs Urheberrecht keinen Unterschied. Ich würde es wie du sehen, eine Abschrift aus einem Buch kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen (außer man darf einfach abschreiben/kopieren, vielleicht als Privatkopie o.ä. - doch so ne Abiklausur ist eigentlich doch etwas mehr, als nur privat).

Und @Marie5000, dir würde ich einfach raten, wenn du es auswendig gelernt hast, in der Klausur etwas umzuformulieren, dann klappts auch mit der Note und dem Recht!

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eurofuchs2  21.03.2013, 15:46

Ich bedanke mich für das Sternchen.

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Die Proteinbiosynthese sollte man für das Abitur sowieso auswending können, wenn man im Bio geprüft wird. Gut nicht umbedingt die genaue Codierung der Arminosäuren. Aber wie das abläuft ist ein grundlegendes Schema in der Biologie, das man in der Oberstufe durchnimmt und das auch abegefragt werden kann. Woher du die Quelle nimmst, aus der du lernst, ist egal. Das kann auch eine ältere Prüfungsaufgabe sein. Das ist auch kein Betrug. Betrug wäre es nur, wenn du schon vorher in Erfahrung gebracht hättest, welche Themen drankommen und deshalb genau das lernst.

Nein. Es ist erfreulich, wenn sich jemand auf seine Prüfungen vorbereitet. Wer das (unwahrscheinliche) Glück hat, dass er/sie genau das auswendig gelernt hat, was drankommt, hat einfach das große Los gezogen.

Sinnvoller und besser für die Prüfung wäre natürlich, es nicht auswendig zu lernen, sondern zu verstehen.

Wie kommst du darauf, dass das ein Täuschungsversuch sein könnte? Die Proteinbiosynthese aus dem Stark-Abitrainer unterscheidet sich mal abgesehen davon auch nicht von der Proteinbiosynthese aus andern Büchern. Wenn Auswendiglernen als Betrug zählen würde, wären wohl die meisten Leute durchs Abi geflogen.

Nein, wenn sie kein unerlaubtes Hilfsmittel benutzt nicht.