Lehrer hat verdacht auf Täuschungsversuch und möchte mich jetzt nachschreiben lassen?
Hallo, ich habe vor paar tagen eine Deutscharbeit nachgeschrieben (da ich krank war an den tag) Ich musste alleine in einem raum ohne aufsicht nachschreiben. Normal habe ich immer 5en in Deutsch diesmal war es aber eine 1-2 . Nun hat der den verdacht das ich gespickt habe und möchte das ich Freitag nachschreibe. Er benutzt öfters die arbeiten vom letzten Jahr , diese hatte ich auswendig gelernt (deshalb die gute note) Darf er mich überhaupt nachschreiben lassen ? denn er hat NULL Beweise. Wenn ich nachschreiben würde käme auf jeden fall eine 5-6 raus . Habe im moment viel lern stress.. das schaffe ich auf keinen fall alles nochmal zu lernen. Möchte auf keinen fall nachschreiben. Mit ihm zu reden bringt gar nichts.. ist so ein Problem Lehrer der nur rumbrüllt und nicht in der lage ist etwas beizubringen.
Hoffe mir kann jemand helfen .. Lg
7 Antworten
Hallo Mrsschokoherz!
Dein Lehrer hat die Aufsichtspflicht verletzt. Er hätte selber anwesend sein müssen oder jemanden zur Aufsicht beauftragen müssen. Dann hätte er Dich beobachten können. Das hat er nun versäumt.
Sein Verdacht mag nahe liegen und vielleicht hast Du auch gespickt. Aber vielleicht hast Du auch besonders gut gelernt und nicht gespickt.
Er kann nicht ohne Grund eine Arbeit nachschreiben lassen. Aber er kann Dich dennoch im nächsten Unterricht testen und Dein mündliche Note entsprechend bewerten.
Wenn er nur rumbrüllt, dann bitte ihn selber höflich und leise um einen sachlichen und ruhigen Ton. Du kannst auch Deine Eltern ins Boot holen und mit ihnen zusammen ein Gespräch mit Deinem Lehrer vereinbaren. Sollte das nichts nutzen, wäre die Schulleitung zu befragen. Als letzte Möglichkeit ist auch das Schulministerium zu befragen.
Schöne Grüße
Korrektur: Aber er kann Dich dennoch im nächsten Unterricht testen und Deine mündliche Mitarbeit entsprechend bewerten.
PS: Lies auch das Schulgesetz Deines Bundeslandes!
Eigl. hätte er dich ja mit einer Aufsicht nachschreiben lassen MÜSSEN, deshalb ist das ja eigl. sein Problem, wenn er keine Aufsicht hatte. Aber es ist nicht sein recht einfach zu behaupten, dass du gespickt hättest, entweder du sagst es deinem Klassensprecher, dass er noch mal mit ihm reden soll oder du gehst zu einem Vertrauenslehrer. Aber eigl. hat jeder Lehrer das Recht eine Arbeit nachzuschreiben wenn er will( also wenn sie schlöecht ausgefallen ist) im deinem Falle war sie aber sehr gut-gut und deshalb bin ich der Mein ung er sollte sich einfach freuen, dass du ne 1-2 hattest, aber vllt. lässt er dich auch doch nachschreiben, dann würde es sich anbieten zu büffeln=)
viel Glück(:
wen ihr schon die arbeit hat darf er dich icht noch mal schreiben lassen er hat auch nicht gegen dich in der hand wenn ihr freitags schon eine arbeit schreibt hat der lehrer pech man darf nur eine pro tag schreiben
Hab ich im Internet gefunden...
Die Regelungen – sofern es welche gibt – sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. In manchen muss grundsätzlich nachgeschrieben werden (und nur dann hat ein Schüler auch ein Recht darauf), in anderen liegt die Entscheidung allein beim Lehrer. Eins ist übrigens überall klar geregelt: Wenn der Lehrer eine Nachschreibearbeit verlangt, dann muss sie auch gebracht werden – denn wer sich weigert, kassiert eine Sechs....
Die komplette Seite, falls du es weiter durchlesen willst: http://www.focus.de/schule/schule/recht/nachschreiben_aid_228474.html
Tut mir leid... !
FOCUS-SCHULE hat recherchiert, wo versäumte Klassenarbeiten zwingend nachgeschrieben werden müssen und in welchem Bundesland das sogar ohne Vorankündigung geschehen darf....
In diesem Fall wurde keine Klassenarbeit versäumt; sie wurde tatsächlich geschrieben und bewertet!
Warum käme dann eine 5-6 raus? Er kann dich nachschreiben lassen, ob du Lernstreß hast oder nicht, wird ihm herzlich egal sein. Wenn du aber so toll gelernt hast, dürfte die Nachschreibearbeit doch auch gehen.
Woher hast du denn gewusst dass er genau DIESE Arbeit nimmt wo du die 1-2 hattest? Sorry, klingt für mich auch bissle komisch.
Den Kopf kosten würd ich jetzt nicht sagen. Aber wenn der Verdacht besteht, warum nicht.BillDung hat allerdings unten richtig geschrieben, dass der Lehrer die Aufsichtspflicht verletzt hat. Daran hatte ich nicht mehr gedacht, weiß dann nicht wie das ist. Bin aber immernoch der Meinung, dass das geht.
Aber es besteht eben nur ein Verdacht.. Der ist außer durch eine überraschend gute Note nicht begründet... So würde ich davon ausgehen dass es für Mrsschokoherz keinen Grund gibt die Arbeit noch mal zu schreiben
Aber er kann doch nicht "ich vermute der hat gespickt" als Begründung nehmen... Schon alleine sowas zu behaupten kann ihn doch den Kopf kosten