Ist das Amtsanmaßung?
Hallo,
Ist es Amtsanmaßung wenn ich einen anderen Verkehrsteilnehmer mit einer Polizeikelle stoppte?
Lg
6 Antworten
Ja natürlich. Und auch noch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Und auch noch Nötigung. Und auch noch Diebstahl, denn du hattest die Polizeikelle einem wehrlosen betrunkenen Polizisten gestohlen.
Ein lustiger Jungensstreich auf der einen Seite und ein ganz doofer gefährlicher Quatsch auf der anderen Seite - wenn du einen hochkriminellen Drogendealer mit seinem teuren Kokain stoppst und der knallt dich dann ab - kein Spaß.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 132 Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Also:
- Du gibst durch Deine Ausrüstung (Polizeikelle) und Deine Handlung (Eingriff in den Straßenverkehr) vor, ein öffentliches Amt auszuüben, zu dem Du nicht befugt bist
- Du übst eine Handlung aus (Eingriff in den Straßenverkehr), welche nur Kraft eines öffentlichen Amtes ausgeübt werden darf
Daraus folgt: Ja, Du machst Dich der Amtsanmaßung (und noch einiger anderer Dinge) strafbar.
Natürlich, ganz eindeutig ist das Amtsanmaßung.
Ja, da du sie in ihrer Bewegungsfreiheit beschränkst und dazu keine Ermächtigung hast.
Nicht nur das. Es ist auch Nötigung.