Ist Anime als Profilbild erlaubt (Islam)?

3 Antworten

Mache dir darüber keine Gedanken.

Selbst ich hab einen Anime Charakter im Bild.

Ich lass mir auch nichts gefallen, BurhanG.

Also lass das Bild drin.

Wenn du es magst dann kannst du das Bild drinlasse.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo, lieber Said,

ja, das ist natürlich erlaubt.

Es ist verboten ein Bild an die Wand zu hängen (oder in meinem Fall zu präsentieren/darzustellen), wenn ein Mensch oder Tier dargestellt wird.

Diese Aussage ist falsch/gelogen, das weißt du selbst auch.

Der Koran verbietet nirgendswo das Aufhängen von Bildern.

ItsJustMe38  23.08.2021, 22:39

Wie kommst du eigentlich auf die Idee, dass sei Said? Da steht doch Burhan?

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ser999  23.08.2021, 23:07
@ItsJustMe38
Wie kommst du eigentlich auf die Idee, dass sei Said?

Das merkt doch jeder an den Fragen.

Da steht doch Burhan?

Tja, Said hielt sich wohl für clever.

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ItsJustMe38  23.08.2021, 23:13
@ser999

Hab mal etwas durch die Fragen gestöbert, dass sieht überhaupt nicht nach Said aus 😂

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ser999  23.08.2021, 23:26
@ItsJustMe38

Said kann sich gut verstellen - nur nicht so gut, dass es keinem auffällt.

Umso dubiöser, dass du Said um jeden Preis in Schutz nehmen willst, gleichwohl eure Ansichten mal so gar nicht zusammenpassen …

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ItsJustMe38  23.08.2021, 23:29
@ser999

Ist doch egal, wie sehr unsere Ansichten zusammen passen oder nicht.

Ich glaub zum zumindestens nicht, dass das said ist 🤷🏻‍♂️

Ich schreib sehr viel mit ihm, ich kenne ihn sehr gut 😂

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ser999  23.08.2021, 23:32
@ItsJustMe38
Ich schreib sehr viel mit ihm, ich kenne ihn sehr gut 😂

Verständlich, letztendlich handelt es sich eh um dieselbe Person. :)

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Guckst du HIER:

Da weder der Koran noch die Hadith-Literatur eindeutige Belege für ein Bilderverbot im Islam liefern, war die  islamische Jurisprudenz ( fiqh) gefordert, rechtsverbindliche Regelungen in dieser Frage zu treffen. Die islamischen Rechtsgelehrten vertreten über die bildliche Darstellung von Mensch und Tier drei, zum Teil kontroverse Ansichten:
Darstellungen sind nicht verboten,  haram, soweit sie nicht als Gegenstände der  religiösen Verehrung – neben dem einzigen Gott – dienen. Die Darstellung Gottes ist selbstverständlich tabu, die Beschreibung seiner Attribute und seines Wesens in theologischen Schriften ist nicht Gegenstand der Jurisprudenz.
Darstellung von Gegenständen, die „Schatten werfen“, also Skulpturen, ist verboten, Zeichnungen von denselben auf Papier, Wänden, in Textilien, sind nicht verboten, aber verwerflich ( makrūh). Sind Personen oder Tiere ohne Kopf, oder in anderer Hinsicht nicht vollständig dargestellt, aber werfen Schatten, so sind sie erlaubt. Das im Orient und in Nordafrika verbreitete  Schattentheater ist somit islamrechtlich legalisiert, da die Figuren durchlöchert sind und somit keine „Seele“ (ruh) haben können.
die Darstellung von Lebewesen, Mensch und Tier, ist in jeder Hinsicht verboten.
Alle drei Richtungen können aus der Hadith-Literatur entsprechende, auf Mohammed zurückgeführte Aussagen als Argumentationsgrundlage für ihre Lehre anführen. [33]