In Nrw angemeldet, aber in BaWü arbeiten?

2 Antworten

Solange der Arbeitgeber dir keine Wohnsitzpflicht auferlegt, ist es allein deine Sache wo du wohnst und ob du noch irgendwo eine Wohnung angemeldet hast, die du nur alle paar Monate mal aufsuchst.

Das einzige Problem, dass sich ergeben könnte, ist dass du zusehen musst dass dich Post rechtzeitig erreicht. Wenn du z.B. einen Bußgeldbescheid erhältst (das ist dann gegeben, wenn der in deinem Briefkasten ist!), musst du das Bußgeld fristgerecht bezahlen und kannst dich nicht 'rausreden, dass du ja jetzt drei Wochen lang den Briefkasten nicht geleert hast.

Was? Natürlich geht das. Du kannst auch im Ausland arbeiten, oder einer im Ausland in Deutschland. Wo du gemeldet bist hat damit nix zu tun, warum auch bzw. wie sollte das jemals realistisch sein?

Ummelden solltest du dich bei planmäßiger oder tatsächlichem Aufenthalt länger als 6 Monate, gleiches gilt für das Finanzamt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im Studium zum Dipl.-Finanzwirt: deshalb auch ohne Gewähr!