In der Warte Zeit Sanitäter werden?

5 Antworten

Klar kannst du das machen, das ist sogar ein recht häufiger Weg.

Manche Unis geben im Auswahlverfahren sogar extra Punkte dafür - in der Regel dann allerdings eher für die Ausbildung zum Notfallsanitäter.

Die Ausbildung zum Notfallsanitäter ist allerdings sehr beliebt. Es gibt reihenweise Bewerber, die schon seit 1+x Jahren im Rettungsdienst tätig sind. Du wirst also frischgebackener Schulabgänger also eher keinen Ausbildungsplatz bekommen.

Schaue auch mal, wofür man in den Unis sonst noch Extrapunkte bekommt, wenn man sich um einen Studienplatz bewirbt. Es hilft auch sehr, wenn man die großen, beliebten Unis mal außen vor lässt und sich eher bei den weniger beliebten Unis umschaut. Und natürlich zusehen, dass du beim TMS gut abschneidest. Das Ergebnis kann viel ausmachen, wenn man sich ein halbes Jahr intensiv drauf vorbereitet hat.

Barbdoc  06.12.2020, 19:54

Für den Beruf des Notfallsanitäters gilt deine Theorie wohl nicht, insofern da jeder seinen Wunschberuf lernen darf?

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RedPanther  07.12.2020, 14:35
@Barbdoc

Ah, interessante Frage.

Beim Medizinstudium erlebe ich es so, dass du einmal ein Kriterium verpasst hast (entsprechende Abi-Note) und dann offenbar niemals eine Chance hast.

Das ist beim Notfallsanitäter nicht so; Wenn du Einsatzerfahrung und Führerschein mitbringst, nicht nach zahn Absagen gleich die Flinte ins Korn schmeißt und bei der Ausbildungsstelle flexibel bist, hast du jedes Jahr von Neuem die Chance auf einen Ausbildungsplatz. Durch steigende Berufserfahrung wird die Chance eher kontinuierlich besser.

Es gibt also dieses "du hast es vor 10 Jahren einmal vermasselt, jetzt hast für immer Pech gehabt" nicht.

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Hallo

Ich studiere Medizin mit einem Schnitt von 2,1 ohne gewartet zu haben.

Mein tipp: wenn du es wirklich willst, mach es wie ich. Zieh nach Österreich. Du musst hier "nur" unter den besten eines testes sein und du bist drin. Hier gibt es im Vergleich zu Deutschland auch eigentlich keine Nachteile.

Falls du es wirklich willst solltest du über diese Möglichkeit nachdenken.

Lg

Ja, natürlich, dass machen sogar relativ viele, dass sie vor einem Medizinstudium im Rettungsdienst tätig sind. Dennoch, den einen "Sanitäter", den gibt es nicht, es gibt viele verschiedene Qualifikationen, die jeweils eine unterschiedliche Ausbildung durchlaufen und unterschiedliche Aufgaben im Rettungsdienst wahrnehmen. Es gibt von unten angefangen: Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Notfallsanitäter und übergangsweise auch noch den Rettungsassistenten, dieser, wird, jedoch seit dem 01. Januar 2015 nicht mehr neu ausgebildet!.

Der Rettungshelfer und der Rettungssanitäter sind beides "nur" Qualifikationen, die nach den Rettungsdienstgesetzen (RDG) der Bundesländer zur Ausübung von bestimmten Aufgaben im Rettungsdienst berechtigten, beides, sind jedoch im rechtlichen Sinne keine anerkannten Berufsausbildungen!.

Der Rettungs(dienst-)helfer, dauert in den meisten Bundesländern insgesamt 320 Stunden, bestehend aus 160 Stunden Lehrgang mit schriftlicher und praktischer Prüfung und 160 Stunden Praxisausbildung. Aufgrund dieser enormen Kürze, werden Rettungshelfer/innen heutzutage in fast allen Bundesländern ausschließlich noch als zweite Personen/ Fahrer im qualifizierten Krankentransport eingesetzt, nicht mehr in der Notfallrettung!. In manchen Bundesländern, ist dieses zwar gesetzlich auch immer noch zulässig, aber die allermeisten Arbeitgeber, werden dies nicht machen, da man natürlich nicht "schlechter dastehen" möchte als seine Konkurrenten.

Der Rettungssanitäter, absolviert bundesweit mindestens 520 Stunden an Ausbildung, bestehend aus mindestens 160 Stunden Rettungssanitäter- Grundlehrgang mit Prüfung zum Rettungshelfer, 160 Stunden Praxis im Krankenhaus (Aufteilung in der Regel in 80 Stunden Anästhesieologie/OP und 80 Stunden Notfallaufnahme oder Intensivstation), 160 Stunden Praxis im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache, davon sollen mindestens 80 Stunden an einer Lehrrettungswache mit einem Notarztstandort auf dem Gelände abgeleistet werden und mindestens 40 Stunden Rettungssanitäter- Abschluss-/Prüfungslehrgang mit schriftlicher, mündlicher und praktischer Abschlussprüfung zum/zur Rettungssanitäter/in. Rettungssanitäter/innen, werden in allen Bundesländern in der Notfallrettung als zweite Fachpersonen/Fahrer des Rettungswagens und im Bereich des qualifizierten Krankentransportes (Transport und Betreuung von Patientinnen und Patienten, die keine Notfallpatienten sind aber die einer medizinisch- fachlichen Betreuung bedürfen) sogar eigenverantwortlich eingesetzt. Nach dem Recht mancher Länder, ist die Qualifikation als "Rettungssanitäter/in" auch noch ausreichend, um gemeinsam mit einer Notärztin oder mit einem Notarzt das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) zu besetzen.

Die einzig anerkannte Berufsausbildung im Rettungsdienst, ist seit dem 01.01.2014 "Notfallsanitäter/in". Notfallsanitäter/innen, absolvieren eine dreijährige Berufsausbildung nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und der aufgrund des NotSanG erlassenen "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter" (NotSanAPrV) bestehend aus 1.920 Stunden Unterricht an staatlich anerkannten Schulen, 720 Stunden praktischer Ausbildung in verschiedenen Fachabteilungen eines geeigneten Krankenhauses und 1.960 Stunden praktischer Ausbildung im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache, staatliche Prüfung. Notfallsanitäter/innen, haben in Paragraph 4 des Notfallsanitätergesetzes sehr umfangreiche Ausbildungszielbestimmungen. Diese Ausbildung ist allerdings sehr begehrt, erfolgreich sind allermeist diejenigen, welche bereits ein- bis zwei Jahre als Rettungssanitäter/in Berufserfahrung gesammelt haben.

Zwischen dem 10. Juli 1989 und dem 01.01.2015, gab es noch die zweijährige Berufsausbildung zum/zur "Rettungsassistent/in" anhand des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) und der aufgrund des RettAssG erlassenen "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten" (RettAssAPrV), diese Ausbildung bestand aus 1.200 Stunden Fachlehrgang (780 Stunden schulisch und 420 Stunden praktisch in einem geeigneten Krankenhaus) mit staatlicher Prüfung am Ende und 1.600 Stunden praktischer Ausbildung im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache, die mit einem sogenannten Abschlussgespräch, einer Art mündlicher Abschlussprüfung, abschloss. Diese Ausbildung, wird seit 5, jetzt seit fast sechs Jahren nicht mehr durchgeführt, da sie vom Notfallsanitäter abgelöst worden ist.

Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Die Wartezeitregelungen wurden abgeschafft, aber dennoch gibt es Unis, die auch eine abgeschlossene Ausbildung weiterhin positiv berücksichtigen.

Meines Erachtens solltest du dich aber erst einmal auf ein möglichst gutes Abi und dann auf einen möglichst guten TMS konzentrieren. Das sind nach wie vor die weithin am häufigsten herangezogenen Kriterien bei der Platzvergabe.

Wenn es dann irgendwann mal so weit ist und du nach dem Abi überlegst, schau dich unbedingt auf der Seite von Hochschulstart um. Dort gibt es Listen, in denen genau steht, welche Uni was bei der Vergabe von Studienplätzen berücksichtigt. Das ist überaus hilfreich, bevor du deine nächsten Schritte planst.

Beste Grüße!

Die Wartezeit wurde abgeschafft. Wartesemester gibt's nicht mehr.

RedPanther  06.12.2020, 16:49

Da niemandem ein bestimmtes Studium komplett verweigert werden darf, wird es aber einen Weg geben müssen, um auch mit schlechterem Abi einen Studienplatz zu bekommen.

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Barbdoc  06.12.2020, 17:07
@RedPanther

Wie stellst du dir das vor? Es gibt ungefähr 9000 Studienplätze und etwa 45000 Bewerber.

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RedPanther  06.12.2020, 17:21
@Barbdoc

Die Wartezeitquote gab es früher mal, weil niemandem der Zugang zum Bildungsweg seiner Wahl verwehrt werden darf. Ich gehe also davon aus, dass es irgendeinen Weg geben wird, wie jemand mit einem 4,0-Abi zum Medizinstudium kommt.

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RedPanther  06.12.2020, 17:28
@Barbdoc

Und was sagt das Verfassungsgericht dazu, wenn jetzt plötzlich reihenweise Leuten verboten wurde, ihr Wunsch-Studium zu studieren?

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Barbdoc  06.12.2020, 18:03
@RedPanther

Auch das Bundesverfassungsgericht kann sich keine Studienplätze aus den Rippen schneiden oder welche herzaubern.

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Kristall08  06.12.2020, 18:06
@RedPanther

Es wird ihnen ja nicht direkt verboten. Sie waren halt nicht gut genug, um einen Studienplatz zu bekommen, weil so viele andere besser waren. Irgendwie müssen die Plätze ja verteilt werden.

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RedPanther  07.12.2020, 14:40
@Kristall08
Sie waren halt nicht gut genug, um einen Studienplatz zu bekommen, weil so viele andere besser waren.

Vollkommen logisch. Stelle ich auch nicht infrage (ok, man könnte anfangen, warum eigentlich ein guter Abischnitt einen geeigneten Arztkandidaten macht...).

Was mir fehlt, ist der Plan, wie man im Ranking aufsteigen kann. So nach dem Motto: Wenn du zusätzlich dies und jenes machst, steigst du so und so weit auf und nächstes Jahr kann es dann klappen.

Ich hake da deshalb nach, weil ich zum Abitur tatsächlich gedacht hatte, niemals Medizin studieren zu wollen. Deshalb hat mir der 2,0 Schnitt auch vollkommen gereicht, obwohl auch 1,5 möglich gewesen wäre. Die Idee, dass Medizin doch spannend wäre, kam erst später. Und ich habe aus Prinzip ein Problem mit dieser Einstellung "selbst Schuld, hättest halt vor 10 Jahren...".

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RedPanther  07.12.2020, 14:45
@Barbdoc

Warum sollte das Ausland die Fehler im Inland ausbügeln müssen?

Ich habe mich längst gegen das Medizinstudium entscheiden. Nicht wegen der Zugangsvoraussetzungen, auch wenn ich da schön aufgesessen wäre: Die Wartesemester hätte ich erst zusammen gehabt, nachdem die Zugangsvoraussetzungen geändert wurden.

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RedPanther  07.12.2020, 14:47
@Kristall08

Ich kann damit leben. Ich stelle nur das Prinzip infrage, weil ich es für unnötig ungerecht halte.

Und sorry: Ein Konstrukt, das es nicht aushält wenn man es infrage stellt, kann nicht allzu gut sein.

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Barbdoc  07.12.2020, 14:49
@RedPanther

Dann hör endlich mit dem Jammern auf. "Das Ausland" bügelt gerne. Fast alle Länder verlangen hohe Studiiengebühren.

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RedPanther  07.12.2020, 14:51
@Barbdoc

Ich jammere nicht, ich hinterfrage. Das ist etwas, das normale Menschen tun, wenn sie etwas nicht verstehen bzw. für falsch halten.

Die Aussage "ist halt so" ist was für denkfaule MItläufer.

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Kristall08  07.12.2020, 15:11
@RedPanther

Doch, du jammerst. Herrje...

Wieso schaffen es dann andere ins Medizinstudium? Nur du sitzt am Rechner und beklagst dich über die Ungerechtigkeit des Systems. Wenn du es ändern wollen würdest, solltest du woanders ansetzen. Aber doch nicht hier auf GF.

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