In der Öffentlichkeit Pinkeln, strafen?

8 Antworten

Hallo kleinesklavin05,

der Moment ist in sehr vielen Gemeinden eine Ordnungswidrigkeit, denn in den Orten soll es ja nicht in der Weise nass werden, da die Folge recht unangenehme mikrobiologische Prozesse sein können. Die entsprechenden Verwarnungen und Bußgelder kann die Gemeinde selbst bestimmen - können in der Größenordung bis hundert Euro liegen.

Dazu könnte ein mehr oder weniger Entblösen noch als öffentliches Ärgerniss erachtet werden (§ 183a StGB (D)), wobei hier eine "sexuelle Handlung" zunächst zu unterstellen wäre, und andere Menschen "verärgert" wären. Jedoch wäre das ja nicht die Intention des Moments.

Zumindest könnten aber einige Menschen schon "verärgert" sein - aber eher, weil da die Wasser - wie ich gerne sage - nicht hingehören würden. Wenn es aber sehr dringend wurde, und keine Möglichkeit gegeben ist oder war, eine Toilette aufzusuchen, lässt sich immer über Verhältnismäßigkeit reden - vorausgesetzt, die Wasser fließen dann in die Erde in einem Parkstück oder in einen Gully.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

Das kann dir ein Bußgeld nach § 118 OWiG einbringen.

Dafür gibt es keinen Bußgeldkatalog. Das liegt im Ermessen der Ordnungsämter. Und das kommt darauf an, ob Du das heimlich hinter einem Busch machst oder öffentlich gegen das Polizeirevier pinkelst. Auch Sandkisten auf Spielplätzen kommen nicht gut an.

Wenn Du „ganz normal“ einfach nur dringend musst und das so diskret wie möglich machst und niemand belästigst, wird niemand etwas sagen.

Bei uns auf dem Dorf sieht man das völlig entspannt. Eigentlich ist das ja kein Problem, es wird nur eins daraus gemacht.

Rheinflip  31.07.2021, 17:38

Auf dem Dorf

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Du kannst wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses bestraft werden, aber wo kein Kläger da kein Richter. Du solltest halt beispielsweise nicht mitten in eine Fußgängerzone pullern sondern dir ein heimliche Plätzchen suchen. Was raus muss muss raus😊

RobertLiebling  25.07.2021, 16:31

Seit wann ist pinkeln eine sexuelle Handlung?

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dasetwas  28.12.2021, 17:32
@RobertLiebling

Definitiv nicht, aber oberstes Gebot beim Gruppenpiss (erst recht beim geschlechtsübergreifenden) ist, seine Genitalien vor anderen zu verbegen. Männer bewerkstelligen dies, indem sie eine Hand um ihr bestes Stück wickeln und Frauen, indem sie zwischen vorgeneigtem Oberkörper und runtergezogener Hose keinen Luftspalt lassen, der einen Einblick in den Schritt ermöglichen würde.

So scheidet Erregung öffentlichen Ärgernisses aus. Ein Ärgernis (aber kein öffentliches i.S.d. StGB) könnte aber die Pfütze sein, die Du irgendwo hinterlässt, wo sie andere stört.

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