Öffentliche Flächen - insbesondere Straßenbeläge - mit der gelben Flüssigkeit zu benetzen kann teuer werden.
Auf dem unteren Bild hat sich bereits ein Bach gebildet, in den jemand reintreten und das Zeug auf seinen Teppich tragen kann und auf dem oberen Bild deutet die Größe der Pfütze darauf hin, dass sie dort nicht die erste gewesen ist und sich bereits ein Urincocktail gebildet hat, der "besonders lecker" riecht. Beides kann als "Belästigung der Allgemeinheit" i.S.d. §118 OWiG angesehen werden und eine saftige Geldbuße nach sich ziehen.
Aber auch die Besitzer der Mauern werden darüber nicht erfreut sein und auch noch Rechnungen für die Reinigung schicken.
Anders sieht es dagegen im Wald aus.
Baumrinde ist urinresistent und es stört normalerweise keinen. Aber auch das mit Vorbehalt. Eine Pflanze kann nur Wasser ziehen, wenn der Salzgehalt in ihr höher ist als im Erdreich. Ist das umgekehrt, wird ihr Wasser entzogen und sie geht kaputt - selbst dicke Bäume. In Berlin findet doch immer die Mega-Silvesterparty am Brandenburger Tor statt, zu der rund 65000 Menschen kommen, die dann im Tiergarten wieder ablassen, was sie sich vorher reingekippt haben. Und dann muss die Feuerwehr am nächsten Tag ausrücken und den Tiergarten wässern...
Spass hin - Spass her. Wildpinkeln ist immer mit Vorsicht zu genießen. Insbesondere ist dabei zu berücksichtigen, ob die Hinterlassenschaften hinterher andere stören können oder sonstwie Schaden anrichten.
Und - für Männer und Frauen gleichermaßen - gilt natürlich, dass Geschlechtsorgane dabei nicht anderen gezeigt werden dürfen, denn das wäre eine Straftat (Erregung öffentlichen Ärgernisses).