In Berufsschule sitzen bleiben (NRW)?
Ich bin am Ende vom 2. Lehrjahr und habe meine Zwischenprüfung gerade mit einer 2 abgeschlossen.
Aufgrund von vielen Fehlzeiten, in der Berufsschule, habe ich trotz guter Noten in den Klausuren, ein sehr schlechtes Berufsschulzeugnis bekommen. 2x5, 1x6.
Deshalb steht auf dem Zeugnis, dass die Leistungen für eine Versetzung nicht ausreichen.
Bin ich damit sitzen geblieben oder welche Auswirkungen hat das?
Danke sehr
4 Antworten
Es gibt in einer Betrieblichen Ausbildung erstmal keine "Versetzung" durch die Beruschule. Die besuchst du 3 Jahre und bereitest dich auf die Prüfung vor. Diese wird vor der KAMMER abgelegt und NICHT vor der Berufschule. Das Berufschulzeugnis interessiert zwar unter dem Strich niemanden, aber letztlich ist es unwahrscheinlich das jemand, der schlechte Leistungen ind er Berufschule bringt plötzlich super in der Prüfung abschneidet.
Wenn dein Fehlzeiten zu hoch sind kann es allerdings passieren, dass du nciht zur Prüfung zugelassen wirst.
Das für dich entscheidende Zeugnis ist das Abschluss deiner kammer, im Handwerk der Gesellenbrief. Von der Berufschule bekommst du eines, mit dem du dir gepflegt den Hintern abwischen kannst, natürlich nicht wörtlich gemeint. Es ist nur völlig belanglos und keine Betrieb wird danach fragen.
ich weiß jetzt nicht ganz genau wie es ist, aber bei der berufschule besteht die Besonderheit, dass ja auch die Ausbildung im Betrieb mit dran hängt. d.h. du wirst nach 42 Monaten nicht zur Prüfung zugelassen!
Mein Tipp: wende dich, je nach dem in welchem Zweig an die zuständige Industrie- und Handelskammer, Handelskammer, Handwerkskammer etc. Dort wird man dich beraten können.
ich gehe aber stärkestens davon aus, dass du eben dann nach 48 Monaten die Prüfung ablegen kannst.
lg, Anna
Man kann in der Berufschule NICHT sitzen bleiben!
Du kannst das Jahr in Absprache mit deinem Betrieb freiwillig wiederholen, dann verlängert sich aber deine ganze Ausbildung um ein Jahr.
Danke. Das heißt die Ausbildung würde nun sonst einfach weiter laufen und ich kann weiter zur Schule gehen?
Erstmal ja. Aber deine Gesamtfehlzeit kann dazu führen, dass du nicht zur Prüfung zugelassen wirst. Informier dich da am besten bei deiner Berufschule.
also wenn die Leistungen für eine Versetzung nicht ausreichen, dann wirst du nicht versetzt.
Es gibt in einer betrieblichen Ausbildung keine Versetzungen in der Berufschule
Also gehe ich nach den Sommerferien automatisch weiter zur Berufsschule.
Kann ich denn am Ende trotzdem noch ein Abschlusszeugnis bekommen, oder wird das nun automatisch ein Abgangszeugnis?
Danke