Kann man in der Berufsschule sitzen bleiben ?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, man kann während der Ausbildung nicht sitzen bleiben. Man kann aber ein Jahr freiwillig wiederholen. Das geht aus § 8 BBiG hervor. Der entsprechende Antrag hierfür muss bei der zuständigen Kammer gestellt werden.

Allerdings sind dieser Möglichkeit auf Verlängerung der Ausbildungszeit enge Grenzen gesetzt. Soweit ich weiß wird ein derartiger Antrag nur genehmigt, wenn die schlechten Schulleistung durch längere Krankheit des Azubis, ein Auslandspraktikum, eine Behinderung oder dadurch zustande kommen, dass die Berufsausbildung aus Gründen, die im Betrieb liegen, über längere Zeit ausgefallen ist. Und auch nur wenn ein Bestehen der Prüfung ohne die Verlängerung nicht zu erwarten ist.

Sollte bei der Prüfung des Antrages herauskommen, dass die Lerndefizite in der verbleibenden Lehrzeit aufgeholt werden können, wird die Verlängerung normalerweise abgelehnt.

Man beachte aber, dass selbst das Vorliegen dieser Gründe (Krankheit, Behinderung, etc.) kein Garant für die Bewilligung einer Verlängerung sind.

Übrigens sind schlechte Noten in der Berufsschule kein Kündigungsgrund!

Nein aber bei so schklechten noten gibt es Örge rmitd emchef der dich dan zur nachielfe schicken kann im günstiegen falle oder er kpdniegt dich mit der begründungdas Ausbildungsziel kann so nicht ereicht Werden!

EinfachSowas 
Fragesteller
 19.06.2018, 20:47

Danke :)

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Also uns wurde in der Berufsschule gesagt, dass man sitzen bleiben kann. Bei uns steht auch auf dem Zeugnis drauf ob man versetzt wird oder nicht

Klare Antwort: JA! Also zumindest in Italien ist das so. In Deutschland weis ich nicht.

Wenn die Noten so mies sind, dann wirst Du gekündigt. Also erst nicht so weit kommen lassen, sondern sich reinhängen.