Ich wurde als Verkäufer betrogen und eBay kann nicht helfen. Virtuelle Güter, Paypal?
Ich habe vor 2 Wochen mehrere virtuelle Güter an einen Käufer mit 100% positiven Bewertungen aus Texas US verkauft und habe alle Transaktionen auf Video aufgenommen, wie ich ihm seine Ware online übergebe.
Am ersten Tag hatte der Käufer mich mit mehreren Spam Nachrichten überschüttet, daraufhin habe ich bei eBay angerufen und gefragt ob die Person gehackt ist und ob ich den Kauf abschließen soll, der eBay Mitarbeiter hat mir grünes Licht gegeben und somit hab ich den Verkauf abgeschlossen.
Eine Woche nach dem Kauf hat der Käufer mehrere Streitfälle über seinen Zahlungsdienstleister (Paypal US) geöffnet und hat sein Geld zurückverlangt.
Als ich erneut bei eBay angerufen habe, hat man mir gesagt, dass ich Beweismaterial habe, dass ich mir keine Sorgen machen muss und das der Fall im Endeffekt wahrscheinlich zu meinen Gunsten entschieden wird.
Heute wurde ich leider mit der bitteren Wahrheit konfrontiert. Nachdem die Streitfälle zu Gunsten des Käufers entschieden wurden, habe ich natürlich erneut den telefonischen Kontakt mit eBay gesucht.
Mir wurde folgendes gesagt, da der Streitfall über Paypal geöffnet wurde und nicht über eBay kann mir eBay nicht helfen, obwohl ich meine Ware bei eBay angeboten und verkauft habe. Auf virtuelle Güter gäbe es keinen Käuferschutz sowohl bei Paypal als auch bei eBay. Mit den Videos die ich aufgenommen habe, kann eBay nichts anfangen (obwohl mir vor einer Woche gesagt wurde, dass Sie die Videos akzeptieren würden) weil man keine Videos an eBay versenden könne. Und das ich mich nach einem Anwalt erkundigen soll, wenn ich mein Geld will, aber davon würden Sie mir abraten, weil der Käufer in Texas US lebt und die Anwaltskosten sehr hoch wären.
Ich weiss nun nicht was ich tun soll. Mir sind die Hände gebunden, obwohl ich mit eBay Nachrichten und Videomaterial nachweisen kann wie der Käufer die Ware annimmt.
4 Antworten
Als ich erneut bei eBay angerufen habe, hat man mir gesagt, dass ich Beweismaterial habe, dass ich mir keine Sorgen machen muss und das der Fall im Endeffekt wahrscheinlich zu meinen Gunsten entschieden wird.
Und da ist schon der erste und große Fehler und auch der Mitarbeiter muss das gewusst haben. Denn: PayPal hat nichts mehr mit eBay zu tun.
Das bedeutet, dass eBay keine Entscheidungsgewalt bei PP-Fällen hat und PP ihre eigenen Richtlinien besitzt. PP entscheidet immer zu 99,9 % für den Käufer, selbst mit deinem "Beweismaterial" was nichts bei PP wert ist.
Und das ich mich nach einem Anwalt erkundigen soll, wenn ich mein Geld will, aber davon würden Sie mir abraten, weil der Käufer in Texas US lebt und die Anwaltskosten sehr hoch wären.
Genau das ist der Punkt.
Dir bleibt nur der Klageweg und somit eine Klage in den USA einzureichen.
Aber da hat eBay auch Recht, das ist Teuer und erstmal musst du einen Anwalt finden der bereit ist dich zu vertreten UND du musst das Geld natürlich haben wenn du keine gute Rechtschutzversicherung hast.
Mit anderen Worten: Du hast nun Lehrgeld bezahlt.
...wissen Sie zufällig ob es bei eBay die Möglichkeit gibt, Paypal als Zahlungsmethode zu exkludieren.
Nein, darauf hast Du als Verkäufer keinerlei Einfluss, die Zahlungsarten bestimmt alleine eBay:
- Zahlungen per Überweisung oder per PayPal direkt an den Verkäufer gibt es bei eBay nicht mehr.
- Der Käufer kann sich aussuchen, ob er per PayPal, per Google Pay, per Visa, per MasterCard, per American Express, per Lastschrift oder per Klarna-Sofortüberweisung an eBay (!) bezahlt.
- eBay kassiert immer das Geld und leitet es nach Gebührenabzug immer auf das Girokonto des Verkäufers weiter, dessen Kontoinhaber mit dem eBay-Accountinhaber übereinstimmen und das per Ausweisscan verifiziert werden muss, dadurch werden auch Minderjährige rausgefiltert.
- Ein Verkäufer wird nie wieder Zahlungen der Käufer auf sein Girokonto oder auf sein PayPal-Konto erhalten.
- Der Verkäufer muss verschicken, sobald eBay ihm das mitteilt; er darf nicht warten, bis das Geld auf seinem Konto ist.
- Der Verkäufer darf nur noch mit Sendungsverfolgung verschicken, andernfalls hat er keinerlei Verkäuferschutz.
- eBay kann das Geld bis zu 30 Tage einbehalten.
- Der Käufer hat immer 30 Tage Käuferschutz, egal welche Bezahlart er wählt. Und bei PayPal-Zahlung sind es sogar 180 Tage.
Klicken: Die neue Zahlungsabwicklung bei eBay
Klicken: Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay
Schwieriger Fall.
Wenn du Lust hast, den Rechtsweg zu beschreiten: informiere dich mal über das Thema "Small claims court". Ganz eventuell könnte dir das weiterhelfen. Das sind vereinfachte Verfahren, um finanzielle Ansprüche unter bestimmten Grenzen (zb 10.000 USD) durchzusetzen. Da brauch man nicht unbedingt einen Anwalt für. Ob das aber geht, ohne persönlich anwesend zu sein, weiß ich nicht.
Oder du kontaktierst mal das lokale Police Department des Käufers und stellst Anzeige wegen Betrugs.
Oder vielleicht kann dir auch Reddit r/legaladvice weiterhelfen.
Für alles brauchst du die Kontaktdaten des Käufers, gute Englischkenntnisse und einen langen Atem. Ob es am Ende irgendetwas bringt, weiß ich nicht.
Nachdem die Streitfälle zu Gunsten des Käufers entschieden wurden,
bei 99% der Fälle entscheidet PP zugunsten des Käufers.
obwohl ich mit eBay Nachrichten und Videomaterial nachweisen kann wie der Käufer die Ware annimmt.
bleibt dir noch der Klageweg, Klagen darfst in den Staaten. Kostet nur dein Geld.
du hast Lehrgeld bezahlt.
Man lernt aus seinen Fehlern, ich werde hoffentlich den gleichen Fehler nicht erneut begehen. Und ich weiß nun auch wo ich bei eBay stehe, ich wünschte ich hätte am Tag des Verkaufs nicht auf eBay gehört und den Kauf nicht abgeschlossen. Ich mag mich jetzt auf dünnem Eis bewegen aber ich behaupte, dass der Mitarbeiter mir grünes Licht gegeben hat, weil er mich loswerden und weiter im Internet Surfen wollte. Danke für Ihre Antwort.
Eine Woche nach dem Kauf hat der Käufer mehrere Streitfälle über seinen Zahlungsdienstleister (Paypal US) geöffnet und hat sein Geld zurückverlangt.
Und genau das ist der springende Punkt:
Es gilt immer der Käuferschutz des Käuferlandes, also nicht der von Paypal.de, sondern der von PayPal.com., dessen Bestimmungungen Du sicher nicht in allen Einzelheiten kennst.
Und deshalb können Dir die 400-Euro-"Fachkräfte" von eBay auch erzählen, was sie wollen.
Betrachte es als Lehrgeld, da Du ganz sicher nicht gegen Deinen Käufer in den USA oder gegen PayPal.com klagen wirst.
Danke für die ehrliche Antwort, wissen Sie zufällig ob es bei eBay die Möglichkeit gibt, Paypal als Zahlungsmethode zu exkludieren. Das würde ich bei virtuellen Gütern dann gerne machen wollen.