Ich habe ein Kind und leider wurde sie gerade 2 und läuft ab und zu in der Wohnung aber die Nachbarn ärgern sich darüber, was kann ich tun?

9 Antworten

Die Nachtruhe zw. 22-6 Uhr und die Mittagsruhe zw. 12-14 Uhr muss unbedingt eingehalten werden, damit die Mitbewohner ihren erholsamen Schlaf bekommen.

Du musst während diesen Zeiten dafür sorgen, dass auch dein Kind schläft oder zumindest ruhig ist und keine Maschinen am Laufen sind. Der Tag ist so lang, dass man diese Maschinen nicht nachts laufen lassen muss. Ein Kind braucht auch seinen Schlaf, auch nachts.

Keiner verlangt von dir Unmögliches und wenn das Kind ab und an mal nachts schreit, hat bestimmt jeder Verständnis dafür. Aber du darfst nicht die Nacht zum Tag machen.

Was kann ich tun?

Nichts, lediglich nach Möglichkeit die Ruhezeiten beachten. Das sind ja meist auch die Zeiten, in denen dein Kind schläft. Ansonsten muss Kinderlärm von den Nachbarn ertragen werden. Kinderlärm ist im gesetzlichen Sinne gar kein Lärm: https://www.rundschau-online.de/ratgeber/familie/aerger-mit-den-nachbarn--wie-viel-laerm-kinder-machen-duerfen-28146124

Du musst auch keine Kündigung wegen Kinderlärms befürchten, sie ist in der Regel unwirksam: Somit werden Vermieter mit einer Kündigung, die auf Kinderlärm gestützt ist, in der Regel keinen Erfolg haben. Versucht wird es trotzdem immer wieder, in der Hoffnung, dass der Mieter freiwillig auszieht: https://www.mietrechtler-in.de/fachanwalt-kinderlaerm-als-kuendigungsgrund.html

Problem ist weniger das Kind, sondern die Waschmaschine. Über das Kind kann man sich zwar beschweren, doch das ist im Endeffekt nichts, was man so abstellen könnte. Dass ein Kind auch mal Schreit und Quietscht ist normal.

Dass das Kind allerdings Abends durch die Gegend springt oder auf dem Flur mit seinen Massiven Holzkugeln Bowling spielt kann man ihm untersagen. Und die Waschmaschine kann man auch innerhalb der angemessenen Zeiten laufen lassen.
Denn das ist im Endeffekt etwas, was man sehr wohl beeinflussen kann.

Du brauchst gar nichts zu tun. Dein Kind wirst du nicht wegen der Nachbarn zu bestimmten Zeiten anbinden oder in den Laufstall sperren. Kinderlärm ist hinzunehmen und von "ungebührlich" kann keine Rede sein.

Jetzt sind die Spielplätze ja wieder zugänglich, also ab mit euch nach draußen, rumtoben und wenn ihr euch müde gespielt habt, schläft der Kleine sowieso. Lass dich nicht aus der Ruhe bringen.