Hund Vermieter, LEG
Also ich möchte unbedingt einen Hund haben und habe dann mal in unseren alten Mietvertrag vom Jahr 2000 reingeguckt, dort ist eine Hausordnung von 1996 und die besagt, dass wir KEINE Hunde und Katzen halten dürfen.. die Hausordung ist aber von 1996 und irgendwie hält sich keiner daran, weil ein Nachbar von mir einen Hund hat und die gegenüber haben sogar zwei und meine Freudnin hat zwei Katzen?!? .. Meine Eltern wollen aber nicht irgendein ''Gesetz brechen'' und ich möchte mir auch einen nicht einen Hund kaufen, den ich dann irgendwann wieder abgeben muss nachdem ich ihn liebgewonnen habe und deswegen wollte ich bei unserer Sachbearbeiterin anrufen, die Nummer die ich gewählt habe ist vom Jahr 2000, war ein Brief von früher wegen der Garagenmietung.. ich hab die Nummer gewählt und aufeinmal sagen die mir die Nummer ist nicht vergeben? Dann hab ich die Nummer vom Regionalbüro gewählt (steht auch auf dem Brief) und die Nummer ist auch nicht vergeben?
Wo bekomm ich denn jetzt die Nummer her? Soll ich mir einfach so einen Hund holen? Und dürfen die Hundehaltung überhaupt verbieten, da war doch irgendetwas in den Nachrichten deswegen gewesen Bitte bitte helft mir
6 Antworten
Hallo,
generell darf im Mietvertrag die Haltung von Hunden und Katzen, nicht ausgeschlossen werden. Trotzdem bedarf es vor der Anschaffung, einer Rückfrage beim Vermieter und den weiteren Mietern.
Habt Ihr keinen Ansprechpartner für das Haus, Hausmeister oder so, falls mal etwas sein sollte? Da muss doch jemand eine aktuelle Nummer haben. Wenn nicht, kann man diese doch bestimmt über das Internet oder altmodisch per Telefonbuch herausfinden!
Die Nummer eures Vermieters findest du im Telefonbuch...........oder noch einfacher: Im Internet.
Einen Hund ohne Erlaubnis des Vermieters solltest ihr natürlich nicht holen. Hundehaltung bedarf immer der Zustimmung des Vermieters. Du hast da schon ganz richtig gedacht, allerdings solltest du dir die Zustimmung schriftlich geben lassen.
Aktuelle Telefonnummern kannst du im Internet raussuchen...
Ruf also bei "deiner" LEG an und frage an wen du deine Bitte für eine Hunde-Haltungserlaubnis richten kannst...
Auch nach dem BGH-Urteil vom März des vergangenen Jahres ist es den Vermietern immer noch möglich, Hundehaltung zu untersagen... Und das ist sogar möglich, wenn andere Mieter im Haus einen Hund halten...
Ich wünsche dir jedenfalls viel Glück!
hallo,
nach irgendeiner Änderung darf die Haltung von Hunden und Katzen nun generell nicht mehr verboten werden. Wir durften in unserer Wohnung keine Hunde halten, aber dann gab es eine Gesetzesänderung oder was für eine Änderung auch immer und wir haben uns vor 2 jahren einen Hund gekauft. Auf jeden fall muss man einen Antrag stellen, und dann kannst du dir einen Hund kaufen :)
schreib euren vermieter bitte an - du brauchst sowieso die schriftliche genehmigung des vermieters.
auch nach dem BGH urteil kann der vermieter hundehaltung verbieten und das auch, wenn andere meiter im haus tiere haben!