Hund gekauft und Hund zurück geben?

7 Antworten

Das müsste man im Vorfeld am besten Vertraglich festhalten.
Ein Seriöser Züchter im Verein, Tiere aus dem Tierheim oder Tierschutz nehmen in der Regel die Tiere tatsächlich wieder zurück wenn man mit dem Tier überfordert ist oder z.B. auch aus Kostengründen nicht für eine Tiergerechte Haltung sorgen kann und dass Tier lieber Zurück geben möchte.
Aber bei einem Privatverkauf muss man sowas im Kaufvertrag festgelegt werden am besten auch Schriftlich mit allem drumm und drann.
Ein Unseriöser Züchter nimmt allerdings Tiere nicht wirklich zurück, meistens gibt es auch keinen Kaufvertrag usw. Aber er muss er ein Tier auch nicht zurück nehmen, wenn sowas nicht schriftlich festgehalten wurde. Mündliche Absprachen sind halt auch immer so eine Sache.
Daher ist Vorbereitung das A und O bei der Haustierhaltung.

Furchtbare Vorstellung, wie man so verantwortungslos sein kann, wenn man sich ohne sich zu informieren ein Tier holt. Solche Menschen, die sowas machen würden, sollten niemals ein Tier halten dürfen.

Aber zu deiner Frage: Das ist vom Vertrag mit dem Verkäufer abhängig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Eigener Hund & viel Erfahrung über mehrere Jahre
Jack334 
Fragesteller
 18.10.2023, 13:59

Liebe Feder ..das war doch nur ein Beispiel frage

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Fliederfeder007  18.10.2023, 15:33
@Jack334

Ja, das ist mir bewusst, trotzdem möchte ich meine Meinung zu solchen Leuten deutlich machen!

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...und will ihn zurück geben ..würde sowas gehen ??

Nur wenn der Nachbar ihn wieder zurücknimmt, einen Rechtsanspruch hast Du darauf natürlich nicht.

Werden Tiere wie Gegenstände betrachtet oder ??

Irrelevant, weil Du grundsätzlich keinen Anspruch auf irgendwelche Rückgaben hast.

Jack334 
Fragesteller
 18.10.2023, 13:54

Also wenn der Nachbar sagt nein ..dann nein ?

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M111evo  18.10.2023, 13:55
@Jack334

Natürlich, was daran hast Du nicht verstanden?

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Jack334 
Fragesteller
 18.10.2023, 13:56
@M111evo

Okay Dankeschön..war doch nur ein Beispiel frage :(((

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Das kolmt darauf an, was vorher festgelegt wurde. Wenn im Kaufvertrag eine Rückgabe ausgeschlossen ist, dann nein, wenn eine Rückgabe dort aber gewünscht ist, dann ja.

Tierheime und Züchter z.B. haben meist einen "Schutzvertrag", der dich sogar daran bindet, das Tier an den Verkäufer zurück zu geben, wenn i.was nicht passt. Dies dient dafür, dass das Tier nicht "umher gereicht" wird.

Grunsätzlich ist der Verkäufer aber NICHT verpflichtet, das Tier zurück zu nehmen.

Und dein gezahltes Geld, nur falls diese Frage auch relevant ist, wirst du in keinem Fall zurück bekommen.

Wenn du einen Hund bei einem Züchter kaufst, der Hund von einem Tierheim oder einem Tierschutzverein kommt dann wird der Hund vom Verkäufer wieder zurückgenommen wenn du mit dem Hund überfordert bist. Bei einem Privatkauf müssest du das im Kaufvertrag festlegen. Ich würde aber davon ausgehen, dass ein Privatverkäufer nicht beigeistert ist wenn der Hund nach ein paar Tagen wieder zurückgebracht wird denn es gibt ja Gründe für den Verkauf wie z.B. geänderte Lebensbedingungen und die ändern sich ja nicht.