Hu abgelaufen?

4 Antworten

Nein, der Bussgeldbescheid ist vollkommen rechtens.

Entscheidend ist nicht, wer der Eigentümer lt Kaufvertrag ist, sondern wer der Halter ist.

Siehe §29 (1) StVZO:

§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.



Auch wenn Du den Anhänger schon verkauft hast, solange er auf dich zugelassen ist, hast du auch die Halterpflichten.

Wenn der Anhänger noch auf Dich angemeldet ist, dann hast Du jetzt ein Problem.

Anders wäre es, wenn Du einen Kaufvertrag hättest, in dem Datum und Zeit der Übergabe vermerkt wären.

Maximiliany 
Fragesteller
 24.01.2024, 20:10

habe ich ich habe sogar das Geld bekommen

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Rasentraktor007  24.01.2024, 20:12
@Maximiliany

Dann teil das der Stadt so mit und warte auf deren Reaktion.

Hast Du nach dem Verkauf der Zulassungsstelle und der Versicherung jeweils eine Veräußerungsanzeige geschickt?

Ist wichtig, vergessen aber die meisten.

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Maximiliany 
Fragesteller
 24.01.2024, 20:16

Habe ich denen leider nicht mitgeteilt, weil ich davon ausgegangen bin, dass er es unverzüglich macht

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TransalpTom  24.01.2024, 23:30

Auch dann nicht, er ist immer noch der Halter, wem der Anhänger lt.Kaufvertrag gehört ist egal.

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Dann schreib ihnen den Sachverhalt und vor allem auch, dass der Hänger jetzt von dir abgemeldet wird und schon seit Monaten nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt wurde. Dann ist alles gut. Du darfst 100 Hänger bei dir ohne TÜV auf dem Hof stehen haben.

Maximiliany 
Fragesteller
 24.01.2024, 20:20

Das Problem ist, der stand am Straßenrand

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alterzapp  24.01.2024, 20:28
@Maximiliany

Dann musst du ihn auf deine Einfahrt stellen. Man darf sowieso nur den Anhänger 2 Wochen ohne Nutzung am Straßenrand stellen. Früher hat das 20€ gekostet. Auch reine Umparken gilt nicht. Sind trotzdem nur 2 Wochen. Ich würde es dennoch erklären wie oben.

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Wenn du einen Kaufvertrag mit den DAten des Käufers hast, schreib an die Bußgeldstelle, daß es nicht mehr dein Anhänger ist und gib die Daten des Käufers an.