Herrenloses Fahrzeug aneignen?
Moin,
Lage: herrenloses Grundstück soll vom zuständigen Amt versteigert werden.zugehörig ein Auto.
kann ich mir dieses Fahrzeug rechtmäßig aneignen?
wurde teils falsch verstanden.
kann ich dieses Fahrzeug in Besitz nehmen ohne das Grundstück zu ersteigern?
-ist „offiziell“ herrenlos
-anscheinend fallen gesetzlich nur Grundstücke automatisch dem Staat zu
Das Auto steht in der Garage die wie auch ein Haus auf dem Grundstück steht.
5 Antworten
Moin,
bei dem Auto dürfte es sich um Zubehör iSd § 97 BGB handeln. Der eigentumsübergang bei Zubehör, das sich auf einem Grundstück befindet richtet sich nach § 926 BGB:
(1) Sind der Veräußerer und der Erwerber darüber einig, dass sich die Veräußerung auf das Zubehör des Grundstücks erstrecken soll, so erlangt der Erwerber mit dem Eigentum an dem Grundstück auch das Eigentum an den zur Zeit des Erwerbs vorhandenen Zubehörstücken, soweit sie dem Veräußerer gehören. Im Zweifel ist anzunehmen, dass sich die Veräußerung auf das Zubehör erstrecken soll.
(2) Erlangt der Erwerber auf Grund der Veräußerung den Besitz von Zubehörstücken, die dem Veräußerer nicht gehören oder mit Rechten Dritter belastet sind, so finden die Vorschriften der §§ 932 bis 936 Anwendung; für den guten Glauben des Erwerbers ist die Zeit der Erlangung des Besitzes maßgebend.
Dafür wissen wir zu wenig vom Sachverhalt. In der Rspr gibt es durchaus einige Fälle in denen ein Auto Zubehör des Grundstücks ist, vgl Palandt § 97 Rn. 12
Das ist Thema für ein juristisches Seminar, nicht für GF! Der Fragesteller kann höchstens bei der Behörde fragen!
Moin,
nein! Da der Eigentümer des Autos jemand ganz anderes sein könnte und dieses ungesetzlich abgestellt wurde.
MfG
Hallo,
nein, das geht so nicht.
Man kann nur das Grundstück ersteigern und damit dann auch alles, was sich auf dem Grundstück befindet.
Anschließend kommt dann der wesentlich aufwendigerer und schwierigere Teil,nämlich das Fahrzeug als Eigentum zu übernehmen.
Ein Auto gehört immer demjenigen, der sich rechtmäßig im Besitz des Fahrzeugbriefes befindet!
Nein, die Zulassungsbescheinigung II ist nur der sogenannte Beweis des ersten Anscheines.
Eigentümer ist aber nur derjeniege,der einen Kaufvertrag vorweisen kann oder eine amtliche Bescheinigung über das Eigentum.
Früher war es üblich, dass der Fahrzeugbrief bei der Bank verblieb, bis die letzte Rate bezahlt war!
Früher ist nicht heute und den "Brief" gibt es schon lange nicht mehr.
Das es einfach ist, habe ich auch nicht behauptet...aber es geht nun einmal.
Wenn du das Auto einfach von dem Grundstück holst, kann das auch unter Hausfriedensbruch, evtl. Diebstahl subsumiert werden!
Entschuldige,aber die ursprüngliche Frage des FS lauete anders, nämlich das er das Grundstück ersteigert und damit wird es zu seinem Grundstück und alles was darauf ist.
Sorry, ein herrenloses. Grundstück gibt es nicht! Es muss immer ein Eigentümer im Grundbuch stehen!
Besitzer tot
keine erben
=herrenlos =fällt Staat zu
wird auch so im Wortlaut als herrenlos vom Amt angeboten.
die Frage geht ja aber um das Auto das ja nicht dem Staat zufällt , jetzt ja auch herrenlos ist und nicht wie bei anderen beispielsweise an der Straße abgestellten eine unklare Herkunft hat
ja müsste alleine durch die Versteigerung in dein Eigentum übergehen
Das Auto kann nie zum Grundstück gehören - anders als z.B. eine Hütte, Gartengeräte etc.!