Hat sich der Autofahrer hinter mir zurecht aufgeregt da ich eine Vollbremsung gemacht habe?
Als aller erstes. Ich habe meinen Führerschein seit 27 Jahren. Nicht, dass jemand behauptet ich wäre Fahranfänger.
Ich fuhr gestern Abend so ungefähr um 23 Uhr über eine leere Landstraße. Außer mir war nur ein einziger Autofahrer hinter mir. Auf einmal ist von der Wiese ein Hase über die Straße gerannt. Natürlich sind die viel kleiner als beispielsweise ein Reh. Man hätte wahrscheinlich keinen Schaden am Auto gehabt. Trotzdem wollte ich ihn natürlich auch nicht überfahren.
Ich bin also richtig in die Eisen gestiegen und habe bis zum Stillstand abgebremst. Der hinter mir hat gehupt und sich richtig aufgeregt. Man muss doch immer damit rechnen, dass man mal bremsen muss. Oder hat er sich eurer Meinung nach zurecht aufgeregt. Bitte mit Begründung.
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11 Antworten
Oder hat er sich eurer Meinung nach zurecht aufgeregt. Bitte mit Begründung.
Ja, hat er. Du bist das Risiko eingegangen, dass Dein Hintermann ein Manöver macht und er und u.U. Mitfahrer in Leidenschaft gezogen werden.
Das könnte sogar tödlich enden.
Die Schuldfrage ist davon zunächst unabhängig.
.
Aufregen ist ja nun ein u.U. berechtigtes Verhalten. Was bitte ist für Dich so dramatisch an seiner Reaktion ?
Hättest Du Dich denn - an seiner Stelle - gefreut ?
Ich freue mich nie wenn ich eine Vollbremsung machen muss. Trotzdem hat fast jede Vollbremsung einen Grund. Natürlich darf man nicht ohne Grund eine machen. Das ist natürlich völlig klar. Darüber braucht man auch nicht zu diskutieren. Angenommen ein Kind rennt über die Fahrbahn.
Bist du wahnsinnig? Tierliebe in allen Ehren, aber das kann dir sogar ein saftiges Bußgeld einbringen! (wird es nicht, weil das auch überzogen wäre, aber könnte)
Und wenn ein Unfall deswegen passiert wäre, hättest du eine Teilschuld bekommen und hättest zum Teil selber haften müssen.
JA! Der hat sich völlig zurecht aufgeregt!
Mal so als Beispiel:
Inwieweit Sie eine Vollbremsung für ein Tier machen dürfen, hängt zunächst einmal von dessen Größe ab. Handelt es sich um ein sogenanntes Kleintier, ist die Rechtsprechung eher streng. Dies geschieht vor dem Hintergrund des § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO. Diese Vorschrift erlaubt ein starkes Abbremsen nur dann, wenn es dafür einen zwingenden Grund gibt.
Einen solchen hat beispielsweise das Amtsgericht Duisburg bei einer Autofahrerin verneint, die wegen einem Vogel auf der Fahrbahn beziehungsweise auf dem Gehweg eine Vollbremsung eingeleitet hatte. Infolgedessen kam es zu einem Auffahrunfall. Das Landgericht Duisburg entschied daher mit Urteil vom 30.6.2016 – 12 S 118/15, dass sie sich schadensersatzpflichtig gemacht hat. Der Anspruch wurde lediglich deshalb gekürzt, weil das hinter ihr fahrende Fahrzeug nicht den Sicherheitsabstand eingehalten hatte.
Dir kann zwar im Falle eines Unfalls ggf. eine Teilschuld zugewiesen werden, aber in dem von Dir geschilderten Fall nur deswegen, weil solche Kleintiere rein rechtlich leider als nicht ausreichender Grund für eine Notbremsung gelten.
Zur Info hier ein Urteil in einem ähnlichen Fall: https://www.rechtsindex.de/verkehrsrecht/4317-ag-muenchen-urteil-331-c-16026-13-auffahrunfall-wegen-eichhoernchens
Bei größeren Tieren (z.B. Reh) oder gar Unfälle mit Personen steht das Recht hingegen voll auf Deiner Seite.
Dass der andere Autofahrer sich so aufgeregt hat, finde ich trotzdem überzogen. Schließlich ist doch nichts passiert. Aber ich vermute auch mal, dass er lediglich deswegen so rumgezickte, weil er sich dabei so extrem erschrocken hat.
Eine Vollbremsung ist dann ok, wenn schwere Schäden / ein Folge-Unfall zu erwarten sind.
Bei Tieren von der Größe "Reh" oder "Wildschwein" ist sowas wahrscheinlich und eine Vollbremsung ist (verkehrsrechtlich) legitimiert.
Bei einem Hasen wäre abbremsen / ausweichen vertretbar, eine Vollbremsung bis zum Stillstand auf einer Straße außerorts ist jedoch eine den Straßenverkehr gefährdende Maßnahme!
Sei froh, dass der nachfolgende Fahrer Dir nicht reingefahren ist.
Solche Aktionen aus Tierliebe (das rechne ich Dir hoch an!) darfst Du machen, wenn Du allein auf weiter Strecke bist.
Es gibt vielleicht auch noch was zu bedenken. Angenommen man uberfährt einen Hasen. Er bleibt dann wahrscheinlich auf der Straße liegen. Angenommen ein Motorradfahrer fährt da darüber. Das ist auch extrem gefährlich.
Wenn du den Hasen überfährst,bist du dafür verantwortlich..anhalten,Polizei informieren,Wildschaden melden..nur so kannst du Ansprüche bei der Versicherung geltend machen
Richtig. Und :
Wäre es ein Wildschwein gewesen, hättest Du genau so hart gebremst und der andere Fahrer hätte sich genau so aufgeregt...!
Ich hätte ebenfalls "alles" getan, um den Hasen nicht zu überfahren - was tw. sehr schwierig ist, weil diese gerne im Lichtkegel des Scheinwerfers langrennen - aber es war nun mal ein Hase.
Und die Straße war eine (Tempo 100?) Landstraße ....
Da muss man dann schon entsprechend den Umständen handeln.
Einen intuitiven Tritt auf die Bremse als ganz normalen Reflex kann Dir keiner ankreiden.
Nur eben Vollbremsung + anhalten war auf dieser Straße eben doch gefährlich und angesichts des Verkehrs nicht die richtige Entscheidung.
Mal angenommen, der hinter Dir hätte sich nicht nur aufgeregt, sondern hätte die Situation zu spät erkannt und wäre gegen einen Baum geknallt.
Hättest du damit leben wollen, dass zwar der Hase lebt, aber ein Mensch deswegen ums Leben gekommen ist...?
Da durfte man 100 fahren. Natürlich wäre es schlimm wenn der hinter mir einen schweren Unfall gebaut hätte.
er hat sich zurecht aufgeregt.. natürlich muss er den Abstand einhalten, aber du hast unnötigerweise eine Vollbremsung hingelegt..noch dazu bis zum Stillstand.. das geht gar nicht
Wieso unnötigerweise. Hätte ich ihn etwa überfahren sollen?
ja so wird es gelehrt, Lenkkrad festhalten und draufhalten ,nicht ausweichen. vielleicht weg vom Gas, aber KEINE Vollbremsung,
Ich habe es in der Fahrschule damals so gelernt. Auf keinen Fall ausweichen. Bremsen sollte man. Vielleicht hat sich das in der Zwischenzeit geändert.
Bin jetzt nicht übertreiben Tierlieb. Ansonsten wäre ich Vegetarier. Ein Tier zu überfahren kann auch gefährlich sein