Hat sich der Autofahrer hinter mir zurecht aufgeregt da ich eine Vollbremsung gemacht habe?
Als aller erstes. Ich habe meinen Führerschein seit 27 Jahren. Nicht, dass jemand behauptet ich wäre Fahranfänger.
Ich fuhr gestern Abend so ungefähr um 23 Uhr über eine leere Landstraße. Außer mir war nur ein einziger Autofahrer hinter mir. Auf einmal ist von der Wiese ein Hase über die Straße gerannt. Natürlich sind die viel kleiner als beispielsweise ein Reh. Man hätte wahrscheinlich keinen Schaden am Auto gehabt. Trotzdem wollte ich ihn natürlich auch nicht überfahren.
Ich bin also richtig in die Eisen gestiegen und habe bis zum Stillstand abgebremst. Der hinter mir hat gehupt und sich richtig aufgeregt. Man muss doch immer damit rechnen, dass man mal bremsen muss. Oder hat er sich eurer Meinung nach zurecht aufgeregt. Bitte mit Begründung.
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11 Antworten
Oder hat er sich eurer Meinung nach zurecht aufgeregt. Bitte mit Begründung.
Ja, hat er. Du bist das Risiko eingegangen, dass Dein Hintermann ein Manöver macht und er und u.U. Mitfahrer in Leidenschaft gezogen werden.
Das könnte sogar tödlich enden.
Die Schuldfrage ist davon zunächst unabhängig.
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Aufregen ist ja nun ein u.U. berechtigtes Verhalten. Was bitte ist für Dich so dramatisch an seiner Reaktion ?
Hättest Du Dich denn - an seiner Stelle - gefreut ?
Ich freue mich nie wenn ich eine Vollbremsung machen muss. Trotzdem hat fast jede Vollbremsung einen Grund. Natürlich darf man nicht ohne Grund eine machen. Das ist natürlich völlig klar. Darüber braucht man auch nicht zu diskutieren. Angenommen ein Kind rennt über die Fahrbahn.
Dir kann zwar im Falle eines Unfalls ggf. eine Teilschuld zugewiesen werden, aber in dem von Dir geschilderten Fall nur deswegen, weil solche Kleintiere rein rechtlich leider als nicht ausreichender Grund für eine Notbremsung gelten.
Zur Info hier ein Urteil in einem ähnlichen Fall: https://www.rechtsindex.de/verkehrsrecht/4317-ag-muenchen-urteil-331-c-16026-13-auffahrunfall-wegen-eichhoernchens
Bei größeren Tieren (z.B. Reh) oder gar Unfälle mit Personen steht das Recht hingegen voll auf Deiner Seite.
Dass der andere Autofahrer sich so aufgeregt hat, finde ich trotzdem überzogen. Schließlich ist doch nichts passiert. Aber ich vermute auch mal, dass er lediglich deswegen so rumgezickte, weil er sich dabei so extrem erschrocken hat.
er hat sich zurecht aufgeregt.. natürlich muss er den Abstand einhalten, aber du hast unnötigerweise eine Vollbremsung hingelegt..noch dazu bis zum Stillstand.. das geht gar nicht
ja so wird es gelehrt, Lenkkrad festhalten und draufhalten ,nicht ausweichen. vielleicht weg vom Gas, aber KEINE Vollbremsung,
Ich habe es in der Fahrschule damals so gelernt. Auf keinen Fall ausweichen. Bremsen sollte man. Vielleicht hat sich das in der Zwischenzeit geändert.
Man muss doch immer damit rechnen, dass man mal bremsen muss.
Richtig, aber man darf auch nicht unverhofft und ohne ersichtlichen Grund aprupt stark abbremsen. Immerhin hatte der hinter dir genügend Sicherheitsabstand, was ja sehr lobenswert ist.
Bei einem Auffahrunfall hätte es sein können, dass du eine Teilschuld bekommst.
Grundsätzlich ist von einer vollen Haftung des Auffahrenden auszugehen. Eine Mithaftung des Vorausfahrenden besteht jedoch, wenn dieser unter Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO abrupt bremst. In Betracht kommt eine Mithaftung des Vordermanns im Umfang von 1/3. Auch bei unverhofft starkem Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund wird der Haftungsanteil des Auffahrenden überwiegen, wobei der zu geringe Abstand des Hintermanns die Betriebsgefahr auf einen Haftungsanteil von 2/3 erhöhen kann.
Kann es sein, dass ich vielleicht eine Teilschuld bekommen hätte da es sich nur um ein ganz kleines Tier wie ein Hase gehandelt hat?
Ich sehe insbesondere keinen Grund, bis zum Stillstand abzubremsen. Ob man das Tier erwischt oder nicht, entscheidet sich im Bruchteil einer Sekunde - danach kann man von der Bremse wieder runter, so oder so.
Wieso unnötigerweise. Hätte ich ihn etwa überfahren sollen?