Hat sich der Autofahrer hinter mir zurecht aufgeregt da ich eine Vollbremsung gemacht habe?

Das Ergebnis basiert auf 20 Abstimmungen

Autofahrer hat sich zurecht aufgeregt 55%
Autofahrer hat sich zu unrecht aufgeregt 45%

11 Antworten

Autofahrer hat sich zurecht aufgeregt
 Oder hat er sich eurer Meinung nach zurecht aufgeregt. Bitte mit Begründung.

Ja, hat er. Du bist das Risiko eingegangen, dass Dein Hintermann ein Manöver macht und er und u.U. Mitfahrer in Leidenschaft gezogen werden.

Das könnte sogar tödlich enden.

Die Schuldfrage ist davon zunächst unabhängig.

.

Aufregen ist ja nun ein u.U. berechtigtes Verhalten. Was bitte ist für Dich so dramatisch an seiner Reaktion ?

Hättest Du Dich denn - an seiner Stelle - gefreut ?

Jochen5 
Fragesteller
 16.06.2021, 14:45

Ich freue mich nie wenn ich eine Vollbremsung machen muss. Trotzdem hat fast jede Vollbremsung einen Grund. Natürlich darf man nicht ohne Grund eine machen. Das ist natürlich völlig klar. Darüber braucht man auch nicht zu diskutieren. Angenommen ein Kind rennt über die Fahrbahn.

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Autofahrer hat sich zurecht aufgeregt

Bist du wahnsinnig? Tierliebe in allen Ehren, aber das kann dir sogar ein saftiges Bußgeld einbringen! (wird es nicht, weil das auch überzogen wäre, aber könnte)

Und wenn ein Unfall deswegen passiert wäre, hättest du eine Teilschuld bekommen und hättest zum Teil selber haften müssen.

JA! Der hat sich völlig zurecht aufgeregt!

Jochen5 
Fragesteller
 16.06.2021, 19:37

Bin jetzt nicht übertreiben Tierlieb. Ansonsten wäre ich Vegetarier. Ein Tier zu überfahren kann auch gefährlich sein

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guitschee  16.06.2021, 19:38
@Jochen5

Eine Vollbremsung ist bei Kleintieren definitiv deutlich gefährlicher, wenn jemand hinter dir fährt.

Du hast dich da echt grob fahrlässig verhalten.

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guitschee  16.06.2021, 19:39
@Jochen5

Mal so als Beispiel:

Inwieweit Sie eine Vollbremsung für ein Tier machen dürfen, hängt zunächst einmal von dessen Größe ab. Handelt es sich um ein sogenanntes Kleintier, ist die Rechtsprechung eher streng. Dies geschieht vor dem Hintergrund des § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO. Diese Vorschrift erlaubt ein starkes Abbremsen nur dann, wenn es dafür einen zwingenden Grund gibt.
Einen solchen hat beispielsweise das Amtsgericht Duisburg bei einer Autofahrerin verneint, die wegen einem Vogel auf der Fahrbahn beziehungsweise auf dem Gehweg eine Vollbremsung eingeleitet hatte. Infolgedessen kam es zu einem Auffahrunfall. Das Landgericht Duisburg entschied daher mit Urteil vom 30.6.2016 – 12 S 118/15, dass sie sich schadensersatzpflichtig gemacht hat. Der Anspruch wurde lediglich deshalb gekürzt, weil das hinter ihr fahrende Fahrzeug nicht den Sicherheitsabstand eingehalten hatte.
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Autofahrer hat sich zu unrecht aufgeregt

Dir kann zwar im Falle eines Unfalls ggf. eine Teilschuld zugewiesen werden, aber in dem von Dir geschilderten Fall nur deswegen, weil solche Kleintiere rein rechtlich leider als nicht ausreichender Grund für eine Notbremsung gelten.

Zur Info hier ein Urteil in einem ähnlichen Fall: https://www.rechtsindex.de/verkehrsrecht/4317-ag-muenchen-urteil-331-c-16026-13-auffahrunfall-wegen-eichhoernchens

Bei größeren Tieren (z.B. Reh) oder gar Unfälle mit Personen steht das Recht hingegen voll auf Deiner Seite.

Dass der andere Autofahrer sich so aufgeregt hat, finde ich trotzdem überzogen. Schließlich ist doch nichts passiert. Aber ich vermute auch mal, dass er lediglich deswegen so rumgezickte, weil er sich dabei so extrem erschrocken hat.

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen
Autofahrer hat sich zurecht aufgeregt

Eine Vollbremsung ist dann ok, wenn schwere Schäden / ein Folge-Unfall zu erwarten sind.

Bei Tieren von der Größe "Reh" oder "Wildschwein" ist sowas wahrscheinlich und eine Vollbremsung ist (verkehrsrechtlich) legitimiert.

Bei einem Hasen wäre abbremsen / ausweichen vertretbar, eine Vollbremsung bis zum Stillstand auf einer Straße außerorts ist jedoch eine den Straßenverkehr gefährdende Maßnahme!

Sei froh, dass der nachfolgende Fahrer Dir nicht reingefahren ist.

Solche Aktionen aus Tierliebe (das rechne ich Dir hoch an!) darfst Du machen, wenn Du allein auf weiter Strecke bist.

Jochen5 
Fragesteller
 16.06.2021, 14:42

Es gibt vielleicht auch noch was zu bedenken. Angenommen man uberfährt einen Hasen. Er bleibt dann wahrscheinlich auf der Straße liegen. Angenommen ein Motorradfahrer fährt da darüber. Das ist auch extrem gefährlich.

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Atlantica666  16.06.2021, 14:52
@Jochen5

Wenn du den Hasen überfährst,bist du dafür verantwortlich..anhalten,Polizei informieren,Wildschaden melden..nur so kannst du Ansprüche bei der Versicherung geltend machen

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PoisonArrow  16.06.2021, 14:52
@Jochen5

Richtig. Und :

Wäre es ein Wildschwein gewesen, hättest Du genau so hart gebremst und der andere Fahrer hätte sich genau so aufgeregt...!

Ich hätte ebenfalls "alles" getan, um den Hasen nicht zu überfahren - was tw. sehr schwierig ist, weil diese gerne im Lichtkegel des Scheinwerfers langrennen - aber es war nun mal ein Hase.

Und die Straße war eine (Tempo 100?) Landstraße ....

Da muss man dann schon entsprechend den Umständen handeln.

Einen intuitiven Tritt auf die Bremse als ganz normalen Reflex kann Dir keiner ankreiden.

Nur eben Vollbremsung + anhalten war auf dieser Straße eben doch gefährlich und angesichts des Verkehrs nicht die richtige Entscheidung.

Mal angenommen, der hinter Dir hätte sich nicht nur aufgeregt, sondern hätte die Situation zu spät erkannt und wäre gegen einen Baum geknallt.

Hättest du damit leben wollen, dass zwar der Hase lebt, aber ein Mensch deswegen ums Leben gekommen ist...?

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Jochen5 
Fragesteller
 16.06.2021, 15:34
@PoisonArrow

Da durfte man 100 fahren. Natürlich wäre es schlimm wenn der hinter mir einen schweren Unfall gebaut hätte.

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Autofahrer hat sich zurecht aufgeregt

er hat sich zurecht aufgeregt.. natürlich muss er den Abstand einhalten, aber du hast unnötigerweise eine Vollbremsung hingelegt..noch dazu bis zum Stillstand.. das geht gar nicht

Jochen5 
Fragesteller
 16.06.2021, 14:29

Wieso unnötigerweise. Hätte ich ihn etwa überfahren sollen?

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Atlantica666  16.06.2021, 14:30
@Jochen5

ja so wird es gelehrt, Lenkkrad festhalten und draufhalten ,nicht ausweichen. vielleicht weg vom Gas, aber KEINE Vollbremsung,

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Jochen5 
Fragesteller
 16.06.2021, 14:32
@Atlantica666

Ich habe es in der Fahrschule damals so gelernt. Auf keinen Fall ausweichen. Bremsen sollte man. Vielleicht hat sich das in der Zwischenzeit geändert.

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