Hat man einen Anspruch auf Umtausch wenn der Artikel preislich runtergesetzt wurde?
Hierbei handelt es sich um einen Bohrhammer von Bosch mit Absaugfunktion.
Die saugt nicht mehr ab und, die Maschine ist circa 1/2 - 3/4 Jahr alt.
Bestellt habe ich die bei Böttcher.de und sie kann knapp 600€.
Hat man da eine Chance?
5 Antworten
Wenn noch Gewährleistung besteht und eine Reparatur zu teuer wäre, dann wird umgetauscht.
Dabei ist der Verkaufspreis unerheblich.
Könnte nur sein, dass es dieses Modell nichtmehr gibt, dann bekommst du entweder das Geld zurück, oder das Nachfolgemodell.
Das entscheidet aber der Händler und es gilt für defekte, wegen Material- und/oder Verarbeitungsfehlern.
Bei schwerwiegenden Mängeln, welche zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht ersichtlich waren, ist das durchaus drin.
Nein, du hast keinen Anspruch. Hier gilt noch die gesetzliche Gewährleistung.
Der Verkäufer kann den Defekt beseitigen oder beseitigen lassen, d.h. Reparatur. Erst wenn das zweimal nicht gelingt, dann hast du ein Anrecht auf Ersatz.
Der Verkäufer kann dir allerdings auch gleich einen Ersatz anbieten, wenn ihm die Reparatur zu teuer ist oder er das zu umständlich empfindet.
Hat der Verkäufer dir eine Garantie gegeben (das ist was anderes als die gesetzl. Gewährlsitung) dann gelten die Garantiebedingungen.
nur auf Reparatur. Du hast ja Garantie.. Kann sein das es bei "Gewerblichen" maschinen anders ist.
Bitte an den Händler wenden.
Der Käuder aht nur dass eine Garantie, wenn der Verkäufer dies beim Verkauf angeboten hat. Verwechsele nicht Garantie mit Gewährleistung.
Ein Recht auf Rücknahme oder Umtausch hast du generell nicht, außer wenn du online bestellst 14 Tage. Gewährleistung und Garantie hast du natürlich auch bei einem herabgesetzten Artikel.