Hat jemand Erfahrungen mit HelloTicket?

2 Antworten

Du mußt in die Vertragsbedingungen schauen, bis wann bzw. in welcher Form die Tickets zugestellt sein müssen.

Widerrufsrecht gilt grundsätzlich bei jedem Fernabsatzvertrag.

Die Seite wird jedoch von einem spanischen Unternehmen betrieben, was die Sache nicht leichter macht :)

66trixie66  11.11.2023, 02:42
Widerrufsrecht gilt grundsätzlich bei jedem Fernabsatzvertrag.

Das ist so nicht ganz richtig, es gibt etliche Ausnahmen.
Und eine davon sind gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB Tickets für Veranstaltungen aller Art mit einem festen Termin:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html

(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
...
9. Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,
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Agamemnon712  11.11.2023, 05:19
@66trixie66
Das ist so nicht ganz richtig,

Doch, das ist es. Ich schrieb: "grundsätzlich", und dies mit Grund :)

es gibt etliche Ausnahmen.

Ist mir sehr wohl bekannt :)

sind gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB

Die Gesetzesinterpretationen von Laien sind immer wieder amüsant zu lesen :)

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66trixie66  11.11.2023, 13:38
@Agamemnon712

Ok, wenn Dir bekannt ist, daß es für Tickets bis auf ganz wenige Ausnahmen (nämlich dann, wenn sie für eine Veranstaltung gelten, deren Datum nicht feststeht) in der Tat kein Widerrufsrecht gibt, warum postest Du dann

Widerrufsrecht gilt grundsätzlich bei jedem Fernabsatzvertrag.

in diesem Thread, ohne darauf hinzuweise, daß der FS Recht hat, wenn er schreibt

Eine Chance, vom Kauf zurücktreten gibt es bei Tickets anscheinend leider nicht.

da hier ja keine der seltenen Ausnahmen vorliegt?
Und daß der BGH BGH mit Laienrichtern besetzt ist,

Die Gesetzesinterpretationen von Laien sind immer wieder amüsant zu lesen

https://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/6076-BGH-Verkauf-von-Eintrittskarten-ueber-Kommissionaer-des-Veranstalters-ist-Rechtskaufvertrag-auch-bei-Fernabsatzvertrag-nach-312g-Abs.-2-Nr.-9-BGB-kein-Widerrufsrecht.html
wäre mir auch völlig neu...
Den gleichen Verweis auf § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB findest Du übrigens regelmäßig in den Widerrufsbelehrungen der einschlägigen großen Ticket-Verkaufsplattformen
https://www.eventim.de/help/cancellation/
https://www.myticket.de/de/unternehmen/widerrufsbelehrung
https://cdn.reservix.com/AGB/AGB_Ticketkunde_RX_DE.pdf (Punkt 7)
sowie in den Antworten von praktizierenden Rechtsanwälten zu entsprechenden Fragen auf Dutzenden von Rechtsportalen im Net.

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Hat jemand Erfahrungen mit dem Anbieter?

Hier
https://de.trustpilot.com/review/www.hellotickets.de
findest Du über 1000 Personen, die Erfahrungen gemacht haben mit HelloTicket.
Die meisten davon berichten von positiven Erfahrungen.
Und es wird auch von anderen erwähnt, daß die Tickets erst stark zeitverzögert kamen. Aber zumindest kamen sie wohl in den meisten Fällen.