Hat jemand der einen deutschen Elternteil hat und einen Elternteil der im Ausland geboren wurde Migrationshintergrund?

1 Antwort

Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-) Aussiedlerinnen und (Spät-) Aussiedler sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Glossar/migrationshintergrund.html

Wo die Person oder die Eltern geboren werden, spielt dabei keine Rolle.

Hirnrissig finde ich v.a. die zwanghafte Unterscheidung zwischen migrationsbehintergrundeten Langzeitsesshaften (4. Generation in Stadt X) und nicht migrationsbehintergrundeten Menschen, die aber tatsächlich aus anderen Landesteilen migriert und insgesamt sehr viel "fremder" am neuen Wohnort sind.

Die ersten können sich in jeder Lebenslage mit ihrem Status herausreden, während man den anderen das Recht abspricht, beim Umzug von München nach Hamburg auf Sprachbarrieren oder kulturelle Unterschiede zu stoßen...