Hat er ein schlechtes Gewissen?
Hallo zusammen,
ich bin 40 Jahre alt, weiblich
und habe sowohl eine leichte geistige
als auch eine körperliche Behinderung, die mich beim Gehen einschränkt.
Zusätzlich kämpfe ich mit einer psychischen Erkrankung, die sich in Form von Magersucht und Depressionen äußert.
Auch bin ich kleinwüchsig.
Gestern hat mein Vater mir offenbart, dass er keine Zuneigung für mich empfindet und mir mitgeteilt, dass ich kein Erbe zu erwarten habe.
Er plant, sein gesamtes Vermögen der Kirche und einem Tierschutzverein zu vermachen.
Außerdem hat er sogar mit …… gedroht und erwähnt, dass er alles verkaufen und nach Spanien ziehen möchte.
Diese Informationen waren für mich nicht neu; ich wusste bereits, dass ich nichts erben würde und dass er keine Zuneigung für mich empfindet.
Andernfalls würde er mich nicht so behandeln.
Gestern bekam ich jedoch die endgültige Bestätigung meiner Vermutungen.
Als ich ihm sagte, dass ich mir seiner Abneigung bewusst bin, war das ein weiterer schmerzhafter Moment der Klarheit für mich.
Heute Morgen kam er dann wieder und tat so, als würde er mich lieben.
Ich glaube nicht, dass es wahr ist, dass er mich liebt.
er sagt das jetzt nur weil er ein schlechtes Gewissen hat
was soll ich jetzt tun?
5 Antworten
Versuche für dich ein möglichst gutes Leben zu leben. Das wäre die beste Rache.
Der Pflichtteil steht dir prinzipiell zu.
In Deutschland kann er Dich nicht enterben. Du behältst Dein Pflichtteil. Das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wenn er dagegen zu Lebzeiten sein Vermögen ausgibt, kannst Du nichts dagegen tun.
Mein Herz fühlt, Dir irgendwie zu helfen. Ich bin dazu aber nicht in der Lage.
Alles Gute.
was soll ich jetzt tun?
Einen Therapeuten kontaktieren.
Das ist scheinbar eine üble Situstion, in der du dich befindest. Wenn der eigene Vater dich derart schlecht behandelt, ist es schwer, damit umzugehen. Das noch zu deiner ohnehin schwierigen Lebenssituation.
Zum Erbteil: wenn du ihm nicht gerade einen Grund geliefert hast, kann er dich nicht ohne weiteres enterben. Du hast auf alle Fälle Anspruch auf den Pflichtteil, das heißt, die Hälfte des dir eigentlich zustehenden Erbteils kannst du dir einklagen. Da nützt es auch nichts, wenn im Testament der TSV als Alleinerbe eingesetzt wurde. Du solltest dich entsprechend schlau machen, evtl. mit einem Anwalt für Erbrecht.
sag ihm dass er das Thomasevangelium lesen soll.
Da sagt Jesus zu den Priestern: "Ihr, die ihr die Häuser der Witwen fresst".
Außerdem ist der Vatikan der reichste überhaupt. Selbst unser Pfarrer hat sein Vermögen nicht der Kirche vermacht sondern seiner Nichte oder so.
Halb Rom gehört dem Vatikan. Gibt da gute Videos auf Youtube über den Vatikan. Und wie sie ihr Geld gemacht haben.
Sorry, keine Annahme von Freundschaftsanfragen.