Hat bei einer Buchverfilmung der Autor des Buches Mitspracherecht bei dem Casting?

6 Antworten

Es kommt drauf an unter welchen Bedingungen sich der Autor entschieden hat seine Rechte zu verkaufen bzw. welche Mitbestimmungsrechte ihm da eingeräumt wurden.

Er KANN Mitspracherecht beim Casting haben, es kann aber auch sein, dass er an der Drehbuchumsetzung mitarbeitet, andererseits kann es auch sein, dass er die Rechte einfach abgibt, sich denkt 'ich hab damit gar nichts mehr zu tun, lasst mich doch alle in Frieden' und damit hat sich die Sache für ihn dann.

Vereinbart er alles vorher, wenn er denen die Rechte verkauft.

Das hängt davon ab, was in dem entsprechenden Vertrag festgelegt wurde.

Ein berühmter Erfolgsautor, bei dem sich die Filmproduzenten darum reißen, seine Bücher zu verfilmen, kann ganz andere Bedingungen aushandeln als ein eher unbekannter Autor, der heilfroh ist, wenn sich überhaupt mal jemand bei ihm meldet wegen Verfilmung seiner Bücher.

Wie die anderen schon gesagt haben, kommt dass auf die Absprache des Autors mit dem Produzenten an.
J.K.Rowling zum Beispiel hatte Mitspracherecht, sie hat zum Beispiel dafür gesorgt dass Snape von Alan Rickman gespielt wird.
Aber ansonsten kann ich vorallem BeviBaby und Rubezahl2000 zustimmen :)

LG

Woher ich das weiß:Hobby – Bookworm? Please! Im a Bookdragon!