Hat der Autor ein Mitspracherecht bei der Verfilmung seines Buchen?

4 Antworten

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Das kommt auf die Art seines Vertrages an. Verkauft der Autor sämtliche Rechte an seinem Werk an einem Verlag, hat er keinerlei Mitspracherecht daran, aber er hat einmalig eine vielleicht größere geldsumme erhalten. Besser ist in der Regel ein Autorenvertrag, der dem Autoren Anteile am Erfolg einräumt und ihm die Rechte an seinem Werk beläßt. Bei einer Verfilmung des eigenen Buches hat der Autor zumindest ein Vetorecht, er kann eine Verfilmung zumindest verhindern und mit diesem Druckmittel Forderungen stellen. Der Autorenvertrag ist eigentlich eine Spekulation aus den Erfolg. Floppt das Buch, geht auch der Autor leer aus, ist das Buch ein Erfolg, wird der Autor steinreich...wie an der Börse.

NEIN! Definitiv nicht.

Wenn die Filmrechte einmal abgetreten sind (wie in jedem Standard- Verlagsvertrag), ist der Film, wenn er auf Basis eines Roman-Manuskripts gedreht wird (... nach einem Roman von ...) ein eigenständigen Werk, bei dem der Buchautor kein Mitspracherecht hat. Meist darf er noch nicht mal am Set auftauchen.

Das hat einen bestimmten Grund: Kein Romanmanuskript lässt sich 1:1 verfilmen, zuerst muss IMMER ein Drehbuch geschrieben werden (= kreative Leistung des Drehbuchautors). Dieses Drehbuch kann niemals exakt der Romanvorlage entsprechen, sondern ist allenfalls eine Adaption. Beispiel: Ein Roman beschreibt eine Zeitspanne von Jahren - der Film muss in 1,5 Stunden erzählt sein. Oder der Protagonist träumt etwas völlig Irreales, was im Film nicht darstellbar ist. Ebenso ist es inneren Monologen, die im Film nur begrenzt dargestellt werden können. Es gibt sicher noch mehr Beispiele, aber ich bin nicht vom Film.

Es ist ja nicht völlig ausgeschlossen, dass Roman-Autor, Drehbuch-Autor, Regisseur und Produzent eine harmonische Symbiose eingehen - aber eigentlich eher nicht. Juristisch hat der Roman-Autor kein Mitsperacherecht.

Edit: eigenständiges Werk

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Kommt darau an, keiner darf ohne deine Einstimmung dein Buch einfach so verfilmen! Copyrights...? Und wenn die dich dann fragen (die=irgendwelche Regisseure) kannst du sagen, nicht unter 100tausend euro und ich will mitsprache recht oder eben nicht. Dass ist dann sache des Verhandelnd und ist jedem selber überlassen. Natürlich kann der Regisseur dann auch sagen, nein, du verstehst nichts von Filmen, dann mach ich das lieber gar nicht... Wiegeagt, verhandelbar!!

Kommt auf die Vertragsdetails an. Im Allgemeinen hat er erstmal selbst die Rechte über die Story, alles weitere wird dann mit den Verfilmern geklärt.