Handwerkerrechnung bezahlen?

7 Antworten

ich würde mich mal mit der Fehlerbeschreibung und der Rechnung an den Ombutsmann der Handwerkskammer wenden.

Die werden dann euch dann einladen, mit dem Heizungsbauer zusammen ein offenenes, ehrliches Gespräch zu führen.

Ich gehe nicht davon aus, dass ihr zum Schluss garnichts zahlen müsst. Immerhin haben die ja auch gearbeitet. aber einen Teil solltet ihr zurück erhalten denn offensichtlich waren diagnosen falch gestellt.

Ich selbst komme zwar aus dem Handwerk, bin aber eher auf der elektrischen Ebene beheimantet. Dennoch kann selbst ich sehen, dass der Austausch der Pumpen den ursprünglichen Fehler "F03" nicht beheben kann.

m.E. ist das entweder der Fühler, die steuerplatine oder die Verkabelung zwischen den beiden.

ich hätte erst mal den Fühler ausgetauscht und die Leitung auf Beschädigungen untersucht.

und dass in einem Raum die Heizung nicht ausgeht, in einem anderen nicht warm wird, das klingt eher nach einem grundlegenden fehler in der Hydroulik. erst mal GRÜNDLICH entlüften.

vorher noch mal das Ventil in der Küche und ihm Wohnzimmer prüfen und ggf. tauschen.


KingofGames1988 
Beitragsersteller
 15.06.2025, 13:26

Entlüftet wurden die Heizkörper, kam allerdings keine Luft raus sondern direkt nur Wasser. Der Thermostatkopf in der Küche wurde getauscht, and hat das Problem allerdings nicht behoben

Da entsprechende Arbeitsleistung erbracht wurde, muss diese auch bezahlt werden.

Die Diagnose wurde ja vorgenommen, auch wenn die Reparatur selbst mangelhaft war.

Allerdings wäre der Monteur verpflichtet gewesen, dir die (angeblich) defekten Teile auf Aufforderung da zu lassen, da sie ja dein Eigentum sind.


KingofGames1988 
Beitragsersteller
 15.06.2025, 11:13

Aber die diagnose war ja anscheinend falsch, da Trotz Reparatur der Fehler nicht behoben wurde?

Harvey1102  15.06.2025, 11:18
@KingofGames1988

Dennoch wurde Arbeitszeit investiert.

Stell dir eine andere Situation vor: du bist Koch, machst dir n Haufen Arbeit mit einem 3-Gänge-Menü und der Gast bezahlt nicht, weil es ihm nicht geschmeckt hat.

Willst du dann als Koch Geld für deine Zeit und deine Zutaten oder sagst du dir: naja dann mach ich's beim nächsten Mal halt besser und anders ?

KingofGames1988 
Beitragsersteller
 15.06.2025, 11:32
@Harvey1102

Der vergleich hinkt. Da kann man auch sagen ich gehe mit meinem defekten Auto zur werkstatt, der Motor spring nicht mehr an (weil nach Fehlersuche anlasser oder zündkerze defekt oder was weiß ich). Die werkstatt geht aber hin und tauscht mir die Bremse und die räder aus, wodurch der Fehler nicht behoben wurde. Motor immer noch defekt. Arbeitszeit und neue Teile (Bremse reifen getauscht) investiert. Würdest du das bezahlen?

KingofGames1988 
Beitragsersteller
 15.06.2025, 11:42
@Harvey1102

Und wenn ich in ein Sternerestaurant gehe und 200€ pro Person hinblättere, dann erwarte ich natürlich das gewisse hohe Standarts eingehalten werden und alles tip top ist. Wenn dann vergammelte Zutaten benutzt wurden oder ich nen verkohltes Stück Fleisch bekomme verlange ich natürlich zumindest eine Nachbesserung und bezahle nicht 200€ für ein 30€ essen

Geh zu einer anderen Firma, habe ich auch gemacht und mit Erfolg. Ich hatte eine Vermutung was es ist und die alte Firma sagte das ist es nicht die Platine ist defekt ist sehr teuer. Ich habe eine andere Firma beauftragt innerhalb weniger Minuten war der Fehler gefunden und meine Vermutung hat sich bestätigt. Also sehr viel Geld gespart.

Wenn die Heizung in der Küche voll durch läuft, kann es an einer Pumpenleistung nicht liegen.

Setze dich mal mit der Verbraucherberatung in Verbindung.
Vielleicht beschäftigen die sich damit, ob man diese Rechnungen wirklich bezahlen muß.

Ich hatte einst ein ähnliches Problem. Zwei Jahre lang.
Irgendwann mußte ich die Reißleine ziehen und habe die Wartungsfirma gewechselt.
Mit der neuen Firma war das Problem nach 10 Minuten behoben.

Bevor Du Zahlungen grundsätzlich verweigerst, oder einfach bezahlst, solltest Du Dich mit dem Verbraucherschutz oder einem Anwalt beraten. Die können Dir zuverlässig sagen, was bezahlt werden muss, bzw ggf klagen. Im Alleingang nur über Forenratschläge würde ich sowas nicht durchziehen...