Handwerker-Rechnung kürzen wegen Mängel?
Hallo, Ich habe mal eine Frage!
Wir haben unser Bad neu gemacht, und der Heizungsbauer hat ein neues Rohr gelegt.
Das Problem ist, dass das Rohr viel zu weit raus gemacht wurde, und man das jetzt nach dem Verputzen und Fliesen legen sehr stark sieht.
Meine Frage ist was kann Ich denn bei der Rechnung abziehen?
Richten kann man dies ja nicht mehr, oder nur sehr aufwändig weil ja das Bad schon fertig gefliest ist.
7 Antworten
Soweit noch nicht geschehen muss der Heizungsbauer erst mal damit konfrontiert werden, d. h. der Mangel gerügt werden. Empfehlenswert ist das mit einem pers. Gespräch. Wenn er das verweigert oder dabei gar nichts herauskommt sollte der Mangel ihm schriftlich erklärt und er um Stellungnahme aufgefordert werden.
Dann kommts drauf an ob er z. B. sagt, "es ging nicht anders", "es ist kein Mangel" oder ob er den Fehler einsieht. Zu allen Möglichkeiten jetzt eine Empfehlung zu schreiben was man machen sollte ist mir aber zu viel Arbeit.
Interessant ist dabei auch noch, ob die Arbeit des Heizungsbauers vom Kunden abgenommen wurde oder nichts in der Art passiert ist.
Warum überprüfst du die Arbeiten an deiner Immobilie nicht zeitnah?
Mit einer Diamantscheibe lässt sich die Fliese an der betreffenden Stelle einfachst dünner schleifen, die 10 Minuten sollte mann sich nehmen.
... nichts, er wird es so gebaut haben, wie es bestellt wurde.
Kredit ausgebraucht aber jetzt irgendwo Mängel suchen .
Die neueren Maschen der Bürokraten .
Die Rechnngskürzung bringt nichts. Wann wurde der Mangel denn bemerkt bzw. dem Heizungsbauer mitgeteilt? Wenn das vor dem Verfliesen erfolgte, würde ich die Leitung neu verlegen lassen, auch wenn da schon gefliest ist.
Wenn einfach weiter gearbeitet wurde, ist der Fliesenleger dran. Denn der hat die Pflicht, auf solche Mängel hinzuweisen. Wenn er das nicht getan hat, muss er nachbessern. Im für ihn schlimmsten Fall muss er sogar die Änderungsarbeiten des Heizungsleger bezahlen. Jedenfalls den Mehraufwand.
Es sei denn, jemand hat ihm grünes Licht gegeben.
Wenn die sichtbare Leitung hingenommen wird, wir auch eine Rechnungskürzung schlecht durchsetzbar sein. Und wenn, dann nur so ungefähr im Wert der sichtbaren Leitung.
dass man ein Rohr zum Ventil/Rücklaufventil sieht ist ganz normal. Das berechtigt zu keinem Abzug.
um eine Beurteilung abgeben zu können, fehlt ein Foto.