Hallo Ein Freund hatt Schulden würde ihn gern ein 60 Euro Handy kaufen dürfte man das pfänden weil laut Rechnung wäre ich der Besitzer würde es ìhm leihen?

5 Antworten

Grundsätzlich darf der Gerichtsvollzieher alle im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Sachen pfänden, wozu auch das Handy gehört, da es nicht zu den unpfändbaren Sachen gehört. Zwar ist es so, daß nicht Dein Kumpel Eigentümer des Handys ist, sondern Du, allerdings darf der Gerichtsvollzieher bei der Pfändung nicht prüfen, wer Eigentümer ist, außer die Rechnung ist gerade zur Hand. Und diese reicht für den Eigentumsnachweis auch aus. Das bedeutet, Dein Freund müßte die Rechnung in seiner Wohnung aufbewahren.

Das schaut in der Theorie also erst mal nicht so gut aus, ABER: in der Praxis ist es schon recht unüblich, daß ein Gerichtsvollzieher ein herkömmliches Handy pfändet. Das liegt u.a. daran, daß elektronische Geräte schnell an Wert verlieren und die Verwertung bzw. Versteigerung gegebenenfalls mehr kosten könnte als der Erlös einbringt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bank, Versicherung, Justiz, BWL- Studium

Du darfst es ihm nicht schenken, denn dann wird er Eigentümer. Und Eigentum darf gepfändet werden. Solange er nur der Besitzer ist (ausgeliehen, zur Nutzung überlassen), kein Problem. Du musst es aber auch nachweisen können, dass du es gekauft hast und der Eigentümr bist (bspw. anhand deiner Rechnung, Bankauszug, etc.).

Artus01  05.09.2022, 19:53
Du darfst es ihm nicht schenken,

Unsinn ,so ein Gurkenhandy pfändet kein Gerichtsvollzieher.

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Kelrycorfg  05.09.2022, 19:59
@Artus01

Klar, das 60 Euro Handy ist kaum von Interesse für de nGerichtsvollzieher, aber ich bezog mich eher auf allgemein, wertvollere Handys und andere Dinge.

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Artus01  05.09.2022, 20:02
@Kelrycorfg

Wozu steht dann in der Frage 60 Euro ?

Eine Unsitte die hier nicht totzukriegen ist, indem Fragen beantwortet werden die gar nicht gestellt wurden. Irgenwann kommt dann noch hätte, könnte und solcher Mist dazu. Am Ende weiss niemand mehr worum es geht, am wenigsten ist dem Fragesteller damit geholfen.

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Kelrycorfg  05.09.2022, 20:28
@Artus01

Bevor man sich an dem Geldwert aufhängt, der wichtigere Teil ist, dass keiner von beiden das Wort einer Schenkung in den Mund nimmt, denn dann kann der Gerichtsvollzieher am Ende nichts tun. Egal ob ein 10, 60 oder 600 Euro Handy. Und ja, technisch kann der Gerichtsvollzieher ein 60 Euro Handy pfänden, wenn er das für sinnvoll erachtet. Von daher ist der Fragesteller trotzdem gut darin beraten es nicht zu schenken.

Ich sehe also nicht zwangsläufig das Problem der "Unsitte" die du ansprichst.

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Artus01  06.09.2022, 10:01
@Kelrycorfg
der wichtigere Teil ist, dass keiner von beiden das Wort einer Schenkung in den Mund nimmt,

Szimmt, damit hast Du angefangen und zwar damit:

Du darfst es ihm nicht schenken

Was grundfalsch ist.

Und ja, technisch kann der Gerichtsvollzieher ein 60 Euro Handy pfänden,

Stimmt.

wenn er das für sinnvoll erachtet.

Was er nicht tun wird weil es eben nicht sinnvoll ist !

Von daher ist der Fragesteller trotzdem gut darin beraten es nicht zu schenken.

Danach hat er auch nicht gefragt, auch eine Antwort die überflüssig ist.

Ich sehe also nicht zwangsläufig das Problem der "Unsitte" die du ansprichst.

Doch, diese "Unsitte" hast Du reichlich bedient, indem Du eben Fragen beantwortest die gar nicht gestellt wurden.

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Kelrycorfg  06.09.2022, 20:36
@Artus01

Wenn du dich dadurch wirklich besser fühlst, dann ist es eben so wie du das schilderst.

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Also so lange du die Rechnung bzw. Kassenbon aufbewahrt, um nachzuweisen dass es dir gehört, darf es nicht gepfändet werden.

So was lohnt sich nicht zur Pfändung also geht das klar.

Glaube nicht das ein Gerichtsvollzieher Interesse an einem 60 € Handy hat.

Ich könnte mir vorstellen das ein Handy heute zum Standard gehört , wie Waschmaschine und Kühlschrank