Hätte ich es mir mitnehmen können?
Ich habe meine ausgeliehenen Bücher bei meinem Bruder und seiner Frau im Schrank gesehen hätte ich es mir mitnehmen können?
8 Antworten
Es sind deine Bücher und da kannst du sie natürlich auch wieder mitnehmen. Solltest aber dann bescheid geben das du sie mitgenommen hast damit sie sie nicht suchen müssen, wenn sie sie dir wieder geben wollen.
Dann entweder zurückverlangen oder beim nächsten Besuch direkt mitnehmen. Dann hatten sie lange genug das Buch und sollen es zurückgeben, wenn sie es nicht benötigen. Es sind deine Bücher und du hast das recht sie zurückzuverlangen.
Meine Eltern leihen sie einfach aus und das Kind darf die noch behalten
Das ist nicht toll und da muss man mal deutlich mit ihnen reden. Es ist dein eigentum und sie dürfen nicht darüber bestimmen nur, weil du noch zu Hause wohnst. Sie würden es ja auch nicht toll finden, wenn du ihre Sachen verleihst, wenn dann nur nach Absprache.
Für sie mag es nur Gegenstände sein aber für einen selber kann selbst ein altes Buch ein Schatz sein woran man sehr hängt und es deswegen nicht hergibt. Oder, wenn man was verleiht dann auch absprechen muss wie der andere damit umgehen muss.
Da hast du recht viele sagen hier dass ich es mir nicht wiederholen darf dass wäre strafbar dass wäre Diebstahl
Das stimmt überhaupt nicht. Denn es ist ja nicht das Eigentum deines Bruders sondern dein Eigentum! Daher ist es kein Diebstahl, eher war es Diebstahl als die Eltern es dir genommen und deinem Bruder gegeben haben.
Lass dich von anderen nicht verwirren.
Kinderbücher gibt man an die nächsten Kinder weiter.
Die nimmt man nicht wieder mit.
Ja, wenn das Kind zu groß für die Bücher ist. Er ist drei, das dauert noch.
Ich hätte gesagt, hey, ich nehme die Bücher wieder mit, möchte sie auch mal wieder lesen.
Wenn die beiden dann sagen, daß geht nicht, sie haben sie noch nicht gelesen, kannst du durchaus sagen: ihr habt die jetzt schon ein halbes Jahr, nun brauche ich sie selbst
Mir egal ich möchte sie trotzdem wieder
Ohne Witz...Hättest du sie heute nicht zufällig gesehen hättest du doch nie was gesagt.
Doch ich wollte nicht dass sie ausgeliehen werden und trotzdem wurde es gemacht
Deine Missgunst und deine Egozentrik sind wirklich abstoßend, wenn ich deine Familie wäre, würde ich dir gar nichts durchgehen lassen. Außerdem bezweifele ich, dass es deine Bücher sind, denn ganz sicher haben deine Eltern sie dir bezahlt.
Und wenn du sie einfach mitnimmst, machst du dich strafbar.
Normalerweise würde ich sagen: frag die, dass du die gerne wieder haben wollen würdest, wenn es sich um normale Bücher handeln würde, so aber: Lass deinem Neffen diese Bücher und sei einmal in deinem Leben kein komplettes A-loch...
Nein da es mir gehört
Er hat genug Bücher und er kann sie bei uns anschauen wird nichts mehr ausgeliehen
Und dennoch darfst du sie ungefragt nicht einfach mitnemen, das wäre dennoch strafbar, mal ab von dem moralischen Aspekt, dass das absolut asozial wäre, aber das braucht man dir ohnehin nicht zu sagen, dass willst du nicht verstehen.
Nein, rechtlich darfst du es zurückfordern, aber nicht einfach nehmen. Egal ob es dir theoretisch gehören würde, oder nicht.
Ja, in der Regel darf der Verleiher die geliehene Sache jederzeit zurückfordern, wenn die Leihe nicht auf eine bestimmte Dauer oder einen bestimmten Zweck begrenzt ist, wie § 604 BGB bestimmt. Der Entleiher ist dann verpflichtet, die Sache auf Verlangen des Verleihers zurückzugeben.
doch darf ich da es nur ausgeliehen ist
... Also, du bist schlau genug, um sowas zu googlen, aber einen Artztermin vereinbaren, dafür bist du angeblich zu dumm... Und dann wunderst du dich, dass die Leute hier dich einen Lügner und Schmarotzer nennen.
Gott, ich hoffe, deine Eltern und dein Bruder kriegen bald die Kurve und schmeißen dich mal raus...
Und: dadrin steht genau das, was ich sage: du dürftest es zurückfordern, einfach nehmen darfst du nicht!
Eine geliehene Sache gehört dir nur, wenn sie dir vom Eigentümer geschenkt oder verkauft wurde und du sie durch Übergabe oder ein Übergabesurrogat erhalten hast. Ansonsten bleibt sie im Eigentum des Eigentümers, bis du sie nach der Leihe zurückgibst.
lch sehe die Polizei schon lachen
Gut, mach das, und ich hoffe, dein Bruder zeigt dich an wegen Diebstahl - denn auch wenn die Bücher dir gehören, das wegnehmen ist genau das rechtlich. Damit du mal ein paar Realitäten kennen lernst...
Nein, es ist in der Regel nicht strafbar, wenn man geliehene Sachen wieder zurückholt. Ein Leihvertrag kann jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden, und der Verleiher kann die Sache jederzeit zurückfordern, auch wenn eine bestimmte Dauer nicht vereinbart wurde. Wenn der Entleiher die Sache jedoch nicht zurückgibt, kann dies jedoch unter Umständen strafbar sein, z.B. als Unterschlagung gemäß § 246
😂die Polizei hat andere Probleme
Nein, wenn man sich geliehene Sachen wiederholt, ist das in der Regel keine Diebstahl, sondern eine Unterschlagung. Der Eigentümer hat die Sache ja freiwillig herausgegeben und der Entleiher bricht dadurch keinen fremden Gewahrsam.
Erklärung:
- Diebstahl:
- Der Diebstahl ist in § 242 StGB definiert und setzt voraus, dass der Täter eine fremde bewegliche Sache unbefugt wegnimmt und sich zueignet.
- Unterschlagung:
- Die Unterschlagung, geregelt in § 246 StGB, liegt vor, wenn man eine fremde bewegliche Sache, die man bereits im Gewahrsam hat (z.B. aufgrund einer Leihe), unbefugt für sich oder einen anderen behält.
Informiere dich mal besser 😂
Nein da es mein Eigentum ist und nicht seines
Warum fragst du nicht, ob sie die Bücher noch brauchen oder ob Du sie wieder mitnehmen kannst?
sie wird wohl kaum Bücher von stups den kleinen Osterhasen lesen wollen… da geht es nur darum dass ihr Neffe die nicht bekommt
Ach Gott, ich hätte die anderen Fragen vorher lesen sollen.
caty ist immer interessant zum mit lesen . Ratschläge geben ist bei ihr aber sinnlos
Rechtlich hättest du sie mitnehmen können.
Aus Anstand sollte man bei sowas zumindest Bescheid sagen. Das hätte dann aber in deinem Fall wohl ein riesen Drama gegeben, weil deine komplette Verwandtschaft der Meinung ist, die brauchst du nicht mehr. Deshalb hast du es wohl auch nicht gemacht.
So, das ist die Lage. Einschätzen musst du es selbst.
Du würdest sie ihnen ja doch nicht gönnen.
Also machen deine Eltern das, was man mit Kindersachen eben macht: man gibt sie weiter.
Glaubst du, da hab ich meine Kinder nach gefragt?
Die haben 2 Bücher schon seit einem Jahr ausgeliehen