5 Antworten

Ich muss da dem Gesagten widersprechen. Dass das Kennzeichen fest angebracht sein muss bedeutet lediglich, dass es stabil befestigt sein muss.

Seit 2012 gibt es Wechselkennzeichen - und überall gibt es auch Halter, die einen schnellen Austausch ermöglichen.

Nach der Argumentation der lieben Forums-Kollegen müsste jeder sein Kennzeichen vernieten. Das ist nicht der Fall.

Ich gehe davon aus, dass ein gutes Klettband mehr als ausreichend hält. Wahrscheinlich so gut, dass Du dein Kennzeichen dauernd verbiegen wirst. Kauf einen Wechselhalter.

Die Firma, die die 3D-Kennzeichen aus Kunststoff vertreibt, bietet dafür auch spezielle Klettverschlüsse an. Die hat auch z.B. der TÜV geprüft und ich denke nicht, dass der eine Empfehlung aussprechen würde, wenn dadurch der § 10 FZV verletzt werden würde. Diese Kletthalterungen sind aber speziell für die Kunststoffschilder entwickelt worden, für herkömmliche Aluschilder kann die Eignung nicht garantiert werden.

https://3d-kennzeichen.de/zubehoer/easy-fix-ultra-ersatzklett.html

Woher ich das weiß:Recherche

das ist verboten.

Nach § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen Absatz (5) müssen Kennzeichen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.

Beim Anbringen mit einer Halterung ist ein Austauschen leichter und statthaft

hooksbrooks123 
Fragesteller
 19.07.2019, 10:26

oh danke. dann muss ich mir was anderes überlegen

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Hallo hooksbrooks123, es gibt geprüfte Klett-Kennzeichenhalter zu kaufen!

Wir haben diese in unserem Shop, man kann diese bei uns aber nur in Verbindung mit Kennzeichen kaufen. Wenn Du Dich bei uns meldest, können wir aber gerne eine Ausnahme machen :)

Bild zum Beitrag

Die Klett-Halter haften bombenfest und entsprechen der Straßenverkehrsordnung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
 - (Auto, Tuning, Kennzeichen)

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.