Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

Scheint, dass es wohl erlaubt ist, da es nach erstem Augenschein weniger als 30 Grad Neigung sein sollten.

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Hallo fpe2605, KFZ-Kennzeichen im Carbon-Look sind offiziell zugelassen und MÜSSEN bei der Zulassungsstelle akzeptiert werden.

https://www.youtube.com/watch?v=00IbzufXiNg

Damit Du aber ganz sicher gehst, empfehlen wir Dir, das Prüfzertifikat für die Kennzeichen auszudrucken und griffbereit zu haben, wenn der Mitarbeiter danach fragt. So kannst Du sichergehen, dass alles passt.

Das Zertifikat erhältst Du auf Anfrage von Deinem Hersteller/Online-Shop.

Es schadet auch nicht, wenn man sich vorher bei der Zulassungsstelle erkundigt. Aber in der Regel klappt das sogar ohne weiteres :-)

Das wissen wir, weil wir die Carbon-Kennzeichen selbst herstellen und zum Teil selber zugelassen haben. Außerdem gibt es auch regelmäßig Feedback von unseren Kunden, die problemlos Fahrzeuge mit Carbon-Look KFZ-Kennzeichen zugelassen haben.

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XX-DD4444

Meddl, auch wenn HH nicht explizit verboten ist, kann die Zulassung trotzdem abgelehnt werden. Das kann der zuständige Mitarbeiter im Straßenverkehrsamt individuell entscheiden.

Versuchen kann man es ja aber trotzdem. Alternativ einfach anrufen, das schafft ebenfalls Klarheit.

XX:DD4444 gefällt uns daher am besten :-)

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Hallo @NexusZockt!

Die günstigere Variante der Carbon-Kennzeichen sind, anders als normale Aluminium-Kennzeichen, nicht schwarz foliert, sondern mit einer Carbon-Folie überzogen.

So sieht das aus:

https://www.youtube.com/watch?v=q9IBTbcT_Ac

Bild zum Beitrag

Diese Carbon-Kennzeichen sind offiziell zugelassen und werden an Zulassungsstellen akzeptiert.

Sie sind nicht verboten und werden, wie die normalen Kennzeichen auch, gesiegelt und sind für den öffentlichen Straßenverkehr vorgesehen.

Bitte nicht mit den 3D-Kennzeichen verwechseln, die ebenfalls eine Carbon-Variante haben.

Viel Spaß mit dem Sport-Design! :-)

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Hallo @marlonz,

es wäre wichtig, die genaue Formulierung zu wissen, die Du auf dem Schreiben gesehen hast.

Du kannst beruhigt sein, denn KFZ-Kennzeichen kannst Du jederzeit kaufen, sogar ohne Reservierung. Mach Dir deshalb also bitte keine Sorgen.

Das ist deshalb so, weil das Kennzeichen ohne Zulassung ohnehin nichts bringt. Erst die Anmeldung bei der Zulassungsstelle und die folgende Siegelung berechtigt zum Fahren auf öffentlichen Straßen.

Hast Du den genauen Satz, den Du erwähnt hast? Dann können wir uns das gerne mal genauer prüfen. Wir sind selbst Online-Schilderpräger, deshalb interessiert und das Thema brennend :)

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Hallo, das Kurzzeitkennzeichen ist dafür perfekt geeignet.

Bild zum Beitrag

Mit diesem kannst Du das Fahrzeug für maximal 5 Tage überführen.

Zum Beantragen eines Kurzzeitkennzeichens benötigst Du

  •  Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Fahrzeugpapiere
  • Nachweis über eine gültige HU
  • gültige Haftpflichtversicherung (evB)

Die Kosten für das Überführungskennzeichen setzen sich aus den Gebühren der Zulassungsstelle sowie der Versicherungsprämie für die erforderliche Haftpflichtversicherung zusammen.

Hinzu kommen die Kosten für das Prägen des Kennzeichens. Während die Gebühren der Zulassungsstelle in der Regel weniger als 15 Euro betragen, können die anfallenden Versicherungsprämien variieren.

Insgesamt sollte daher mit Gesamtkosten von etwa 60-120 € gerechnet werden.

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Hallo, es gibt Zulassungsstellen, die nur Original-Unterlagen akzeptieren. Ganz sicher gehen kannst Du daher nur, wenn Du bei Deiner Zulassungsstelle anrufst und Dich informierst.

Eine pauschale Aussage kann man leider nicht machen.

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Hallo hooksbrooks123, es gibt geprüfte Klett-Kennzeichenhalter zu kaufen!

Wir haben diese in unserem Shop, man kann diese bei uns aber nur in Verbindung mit Kennzeichen kaufen. Wenn Du Dich bei uns meldest, können wir aber gerne eine Ausnahme machen :)

Bild zum Beitrag

Die Klett-Halter haften bombenfest und entsprechen der Straßenverkehrsordnung.

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Es ist möglich, wenn Du bereit dazu bist, für einen Tag bei Deiner Oma zu wohnen. Klingt komisch, aber nur so ist es möglich, das Kennzeichen zu behalten. Dann darfst Du nämlich Deinen Hauptwohnsitz verlagern.

Notwendig ist das deshalb, weil man das Kennzeichen nur dann behalten kann, wenn der Halterwechsel im gleichen Kreis stattfindet.

Also: Für einen Tag zur Oma ziehen und den Hauptwohnsitz verlagern.

Dann führt Ihr einen Halterwechsel bei der Zulassungsstelle durch und teilt mit, dass das Kennzeichen bitte das gleiche bleiben soll.

Im nächsten Schritt ziehst Du wieder an Deinen vorherigen Hauptwohnsitz um, damit alles seine Richtigkeit hat.

Fertig :-)

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Du kannst das Wunschkennzeichen bei Deiner Zulassungsstelle reservieren und kannst dann auch das KFZ-Kennzeichen kaufen. Das würden wir aber nicht empfehlen, falls die Kombination nach Ablauf der Frist wieder vergriffen ist.

Die Reservierung des Wunschkennzeichens ist kostenfrei. Bei der Zulassung wird dann die Zulassungsgebühr (Abhängig nach Aufwand) + 12,80 € für die Zuweisung des Wunschkennzeichens fällig.

Beachte bitte, dass jede Zulassungsstelle selbst entscheiden kann, wie lange Deine Wunschkombination reserviert wird. Es sind Zeiträume von 5 Tagen - 90 Tagen möglich. Diese Frist ist bei jeder Wunschkennzeichenreservierung einsehbar.

Nach Ablauf der Frist musst Du erneut reservieren.

Hier findest Du Deine Zulassungsstelle und kannst auch gleich Dein Wunschkennzeichen reservieren: https://autoschild-kaufen.de/zulassung/wunschkennzeichen-anleitung

Wenn die Anmeldung dann ansteht, kannst Du das KFZ-Kennzeichen kaufen. Gerne auch Online :-) Das ist dann günstiger.

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Wenn Du das Kennzeichen bereits reserviert hast, ist es für eine von der Zulassungsstelle bestimmten Zeit, geblockt (5-90 Tage). Das heisst, dass kein anderer das Wunschkennzeichen zur Zulassung verwenden kann.

Du kannst das Kennzeichen, wenn Du oft genug reservieren kannst, nach Ablauf der Reservierungsdauer erneut für Dich reservieren lassen.

Das kannst Du ohne Probleme so lange wiederholen, bis Du Zeit für Deine Zulassung hast.

Ob Du die Kennzeichen, nachdem diese entsiegelt worden sind, möglicherweise nicht behalten. Zulassungsstellen regeln das unterschiedlich.

Du kannst Dir aber auch neue KFZ Kennzeichen kaufen. Da die Kennzeichen ohnehin erneut gesiegelt werden, macht das keinen Unterschied ob es nun die alten oder die neuen sind.

Die entsiegelten Kennzeichen sehen übrigens auch nicht wirklich schön aus, da viele Kratzspuren über den gesiegelten Bereich hinaus vorhanden sind. Es ist möglich, dass eine erneute Zulassung mit zu arg verkratzen Kennzeichen abgelehnt wird.

Nach der Abmeldung wird das Kennzeichen wieder für andere verfügbar, das ist korrekt. Du kannst nach Deiner Abmeldung aber erneut das Wunschkennzeichen für Dich blockieren lassen, mit dem gleichen Prozedere wie bereits oben geschrieben.

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Du kannst Dein Fahrzeug nur dort zulassen, wo Du Deinen aktuellen Hauptwohnsitz hast.

Das bedeutet auch, dass Dein Wunschkennzeichen, im aktuellen und im neuen Kreis, nicht mehr verfügbar ist. Aber Du hast ja bereits erwähnt, dass die Wunschkennzeichenreservierung abgelaufen ist.

Du kommst leider nicht darum herum, ein neues Wunschkennzeichen zu erhalten. Eine Zulassung und die dazugehörige Wunschkennzeichenreservierung, bevor Du Deinen Hauptwohnsitz verlegt hast, ist nicht möglich.

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Wie viele andere schon gesagt haben ist es nicht möglich eine Zulassung in einem anderen Kreis oder einer anderen Stadt zu erhalten, an welcher man nicht mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Es ist nämlich so, dass die Kennzeichenkombinationen "aufgeteilt werden". Wenn jetzt jeder wie er möchte den Kreis wechselt, gäbe das ein ganz schönes Verwaltungschaos.

Das ganze ließe sich legal nicht einmal mit einem Zweitwohnsitz, einem "Briefkasten" oder einem freundlichen Zulassungsmitarbeiter umsetzen.

Zentraler Bestandteil einer Zulassung ist immer der Hauptwohnsitz.

Wenn Du ein Wunschkennzeichen im Kreis A reservierst, aber bei B zulassen möchtest, werden das die meisten Zulassungsstellen, aufgrund des höheren Aufwands eher ablehnen.

Aber: Fragen kostet nichts! Wäre es mir besonders wichtig, würde ich einfach mal anrufen.

Nur für den Fall, dass jemand auf lustige Ideen kommt: Bei einer Kennzeichenmitnahme kann man das Wunschennzeichen nur dann übernehmen, wenn der Kreis (nicht das Kennzeichenkürzel) übereinstimmt.

Tut mir leid, aber leider sind die Möglichkeiten in diesem Fall leider (fast) ausgeschlossen.

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Hallo!

Ja, Du darfst Dein Wunschkennzeichen reservieren. Auch ohne Führerschein.

Die Reservierung an sich ist kostenfrei.

Bei der Zulassung Deines Fahrzeugs, und der Zuteilung des reservierten Wunschkennzeichens, fällt eine Zusatzgebühr iHv. 12,80 € an.

Beachte bitte, dass Du das Wunschkennzeichen nur dann kostenfrei vorab reservieren kannst, wenn Du dies vorher Online machst. Viele Zulassungsstellen erlauben keine telefonische Vorabreservierung.

Du findest Deine Zulassungsstelle hier: autoschild-kaufen.de/zulassungsstelle

Beachte bitte auch, dass die Reservierung des Wunschkennzeichens zeitlich begrenzt ist. Diese Begrenzung reicht von ~5-90 Tagen, danach muss man erneut reservieren.

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Das Fahren mit einem Kennzeichen, dass nicht zum Auto gehört, ist nicht erlaubt.

Laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 22 Kennzeichenmissbrauch droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

(1) Wer in rechtswidriger Absicht 
2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht
wird [...] mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Darüber hinaus fährt man auch zwansläufig ohne gültigen Versicherungsschutz. Bei einem Verkehrsunfall gibt es dann auch keine Haftpflicht, die aushelfen könnte. Den Schaden muss man dann zu 100% selbst regulieren.

Laut Pflichtversicherungsgesetz droht hier eine Strafe von 1 Jahr oder Geldstrafe. Das Auto kann entzogen werden. Ein Fahrverbot kann ebenfalls ausgestellt werden.

Um das zu umgehen eignen sich sogenannte Kurzzeitkennzeichen. Mit diesem kann man ein Kennzeichen für ein Fahrzeug bekommen, das eine gültige HU hat, um bis zu 5 Tage herumzufahren. Im Vergleich zur akuten Strafe, die drohen würde, ist das vernünftig und günstig zugleich.

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Muss ich noch etwas beachten?

Nein. 3D Kennzeichen werden, sofern diese erlaubt sind, zugelassen wie die ältere Alu-Kennzeichen-Schwester auch.

Ein 3D-Kennzeichen ist mehr Evolution, als Revolution. Das Alu-Kennzeichen hat, gerade wegen den Kosten, weiterhin eine Berechtigung.

Die Vorteile des 3D-Kennzeichens rechtfertigen, unseres Erachtens, nicht wirklich die dreifachen Kosten, im Vergleich zu Alu-Schildern.

Brauche ich eine andere KFZ-Halterung?

Nein. Du kannst auch einen regulären Kennzeichenhalter verwenden. Es gibt aber auch spezielle Klett-Halterungen, die Du vom Monopol-Hersteller ebenfalls bekommst.

Sind diese im Ausland nicht zugelassen?

Was genau meinst Du damit?

Wenn Du mit Deinem gesiegelten 3D-Kennzeichen ins Ausland fährst bekommst Du keine Probleme.

Wenn Du ein Fahrzeug mit 3D-Kennzeichen im Ausland zulassen möchtest wird das nicht gehen. Du musst die lokale Rechtsprechung beachten.

3D-Kennzeichen Kosten

Für 3D-Kennzeichen zahlt man einen stolzen Aufpreis:

  • 2x 520x110mm 3D-Kennzeichen kosten 63,81 € inkl Versand
  • 2x 520x110mm Alu-Kennzeichen kosten hingegen nur 13,70 € inkl Versand

Der Grund für diesen Preisunterschied ist, dass es bei 3D-Kennzeichen aktuell nur einen einzigen zugelassenen Anbieter gibt, die 3D-Kennzeichen GmbH.

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