Haben Ukrainer in DE wirklich bedingungsloses Grundeinkommen?
wieso haben das wir nich?
5 Antworten
Nein, haben sie nicht.
Ich wollte es Dir auch nicht direkt sagen, ich hätte eher erwartet, das Du den Sachverhalt richtig stellst. Sollte keine Belehrung sein nur ein Hinweis was ich erwartet hätte als Antwort.
Es gibt in Deutschland kein bedingungsloses Grundeinkommen.
Auch dann nicht, wenn manche Bürgergeld gerne so bezeichnen.
Weil keiner in Deutschland bisher ein bedingungsloses Grundeinkommen hat. Du verwechselst hier Bürgergeld, was Die Ukrainer zur Zeit noch in Deutschland bekommen mit einem bedingungslosem Grundeinkommen was es nicht gibt.
Nein, das haben sie nicht. Klingt sehr populistisch.
Ja auch weil keiner aufklärt das es kein bedingungsloses Grundeinkommen gibt. Schon alleine das im Raum stehen zu lassen ist doch schon blanker Populismus, so zu tun als ob und andere wären noch neidisch drauf. Schreibt hier auf jedenfalls eben noch einer. Ohne den Sachverhalt einfach mal richtig zu stellen.
Ja auch weil keiner aufklärt
Der Wahrheitsgehalt von Fragen wird hier nicht hinterfragt.
Wer erzählt denn sowas?
So ein quatsch.
Sie haben Anspruch auf Bürgergeld.
Das ist das Bürgergeld wo alle drüber meckern- das man davon nicht Leben kann.
Willst du von Bürgergeld leben ?
Also wenn man kein Bock hat arbitien zu gehen- dann sollte man auch auf niemand neidisch sein :-)
Bürgergeld ist keine Bonusleistung und beinhaltet auch keinen Bonus. Das ist klar geregelt wer Anspruch auf Bürgergeld hat und wer nicht.
wieso auch nicht ? gibt doch nichts dagegen- sind ebend Sozialleistungen vom Staat- die auch jeder Deutsche bekommen kann.
Davon gut Leben kann man nicht. Also ich Plane für Herbst meinen 3. Urlaub dieses Jahr und vor dem winter mus noch ein neuer Neuwagen-Passat her ( der jetzige ist nach 170.000 am ende und ist reif für den Export)= sowas bleibt für Bürgergeldempfänger nur Träume aus Youtube.
solltest Dir mal überlegen, wie Du dir so seine Zukunft vor stellst. :-)
Ein paar Voraussetzungen gibt es schon
Bürgergeld-Empfänger sind Menschen in Deutschland, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können und nicht über andere vorrangige Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Wohngeld verfügen. Dazu gehören sowohl erwerbsfähige Personen (Arbeitsuchende, Menschen in Weiterbildung, Alleinerziehende, Personen mit geringem Einkommen) als auch nicht erwerbsfähige Personen (überwiegend Kinder), die in einer Bedarfsgemeinschaft mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten leben.
Ausländer bekommen in Deutschland Bürgergeld unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche: Sie müssen erwerbsfähig sein, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und hilfebedürftig sein, das heißt, ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen sichern können. Es gibt jedoch eine wichtige Einschränkung für Nicht-EU-Bürger: In den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland ist der Anspruch auf Bürgergeld ausgeschlossen, es sei denn, sie sind EU-freizügigkeitsberechtigt. Ausländer, die sich im Asylverfahren befinden, erhalten stattdessen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Voraussetzungen für Bürgergeld (Allgemein für Ausländer und Deutsche)
- Erwerbsfähigkeit: Die Person muss arbeitsfähig und bereit sein, eine Arbeit zu suchen und anzunehmen.
- Gewöhnlicher Aufenthalt: Die Person muss ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.
- Hilfebedürftigkeit: Die Person kann ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken.
Einschränkungen für Nicht-EU-Ausländer in den ersten drei Monaten
- Ausländer aus Drittstaaten (also nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz) haben für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts in Deutschland keinen Anspruch auf Bürgergeld.
Ausnahmen von der Drei-Monats-Regel
- EU-Bürger sind von dieser Regel ausgenommen und haben bereits früher Anspruch auf Bürgergeld, sobald sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen.
Andere Leistungen für Ausländer
- Asylbewerberleistungen:
- Asylbewerber erhalten keine Bürgergeld-Leistungen, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
- Sonderfall Ukraine:
Flüchtlinge aus der Ukraine haben aufgrund der EU-Massenzustromrichtlinie Anspruch auf Bürgergeld, da sie kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen müssen, was die schnellere Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft ermöglicht. Das könnte sich aber eventuell bald ändern.
Könen sie auch nicht haben, weil es das in Deutschland nicht gibt.