Haben Geschwister einen Erziehungsauftrag?

8 Antworten

Eigentlich haben deine Eltern die Pflicht, dich zu schützen! Wenn sie das nicht schaffen, dann müsstest du dich rein theoretisch ans Jugendamt wenden.

Gut wäre, wenn du eine erwachsene Vertrauensperson hast, die dich unterstützt. zB Großeltern, Eltern von Freunden oä. Alleine in diesem Alter mit diesem Problem zu sein, ist sicher eine Überforderung. Zur Not kannst du dich auch telefonisch an die Kinder- und Jugendnothilfe wenden unter der Nummer 116 111.

Die kennen sich aus und können dir am besten anonym weiterhelfen.

Ältere Geschwister haben in dem Sinne nur dann einen Erziehungauftrag wenn Sie den von den Eltern bekommen. Es ist also nur eine blöde Ausrede und keine triftige Begründung.

Gerade das mit dem Essen macht überhaupt keinen Sinn es sei den du hättest Bolemie. Aber selbst dann wäre schlagen definitiv nicht erlaubt. Das dürfen ja nichtmal die Eltern ein älterer Bruder somit erst recht nicht.

Wie bei allen Fällen von Gewalt gildet auch hier es gibt nur einen einzigen vertretbaren Grund Gewalt an zu wenden und der ist wenn der andere zuerst zuschlägt.

Wenn die Eltern nichts tun hat Tasha recht dann muss das Jugendamt rann. Wenn deine Eltern sich machtlos fühlen würde vieleicht sogar jemand von den beiden mitgehen aber das würde ich nicht riskieren. Ruf da also am besten an oder geh dorthin falls das zufällig in deiner Nähe ist.

Aus eigener Erfahrung weiß ich das in solchen Fällen auch die Caritas-Büros helfen. Das ist eine etwas neutralere Stelle als das Jugendamt. Wer hat schon gerne mit den Behörden zu tun ?

1a2b3c10 
Fragesteller
 12.03.2020, 00:49

Ein widerlicher Gewalttäter ist er nicht! Ich trage KEINE längerfristigen Schmerzen oder sonstiges davon! Es sind leichte Klapser, er hat noch einen gewissen Anstand zur Gewalt...

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Asporc  12.03.2020, 00:54
@1a2b3c10

Naja wenn du sagst "deine Eltern sind machtlos" dann scheint der schon ein ordentliches Kaliber zu sein.

Und bei Leuten die Zuschlagen ist es eben immer nur eine Frage der Zeit bis jemand im Krankenhaus oder im Leichenschauhaus landet. Wenn deine Beschreibung oben stimmt und deine Eltern deinen Bruder nicht in Griff haben dann bereite dich darauf vor das es immer schlimmer und heftiger wird bis ihn irgendjemand aufhält oder er aufhören muss weil es dich nicht mehr gibt.

Aktuell mag das Jugendamt helfen können ohne das der Staatsanwalt einschreitet. Wenn erst die Polizei einschreiten muss tust du deinem Bruder damit sicher auch keinen Gefallen.

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nein, ganz besonders in dem fall nicht, weil der einfach nur ein widerlicher gewalttäter ist mit einem solchen asozialen verhalten und dann ist es auch nicht so, als ob die eltern nicht mehr da wären, der erziehungsauftrage liegt bei dem vater und der mutter, ganz bestimmt nicht bei so einem widerlichem gewalttäter.

einmal abgesehen von der gewalt und der provokation geht das hier gar nicht >>> "Wenn wir Mittags von der Schule kommen, muss ich sofort in mein Zimmer verschwinden und darf erst um 15 Uhr was essen, weil es ihn stört!" warum wartet er denn nicht bis 15 uhr in seinem zimmer, er stört doch auch. vielleicht ginge auch das mittagessen aufs zimmer mitzunehmen, wenn dort ein schreibtisch ist, kann man auch wunderbar am schreibtisch essen, dann würde er sich auch nicht gestört fühlen beim essen in der küche oder im eßzimmer (wo in der wohnung üblicherweise die mahlzeiten eingenommen werden).

ab 12 uhr mitternacht sollte wenn man im gleichen zimmer schläft licht aus sein, das licht von bildschirmen stört dann, dass kann ich dann schon verstehen, dass er das smartphone etc. weggnimmt, weil es sonst eine ruhestörung wäre, wegen dem zu spät nach hause kommen hat er keinen "ärger" zu machen, dass ist sache der eltern.

1a2b3c10 
Fragesteller
 12.03.2020, 00:48

Ein widerlicher Gewalttäter ist er nicht! Ich trage KEINE längerfristigen Schmerzen oder sonstiges davon! Es sind leichte Klapser, er hat noch einen gewissen Anstand zur Gewalt...

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er hat keinen erziehungsauftrag. bewege dich frei in der wohnung deiner eltern. wenn er dich schlägt, ruf die polizei und erstatte anzeige. wenn deine eltern nichts tun, würde ich sagen du wendest dich ans jugendamt und erläuterst dort deine situation. dann werden deine eltern daran erinnert wer überhaupt einen erziehungsauftrag hat.

Nein einen Erziehungsauftrag und die Fürsorgepflicht haben nur deine Eltern.

Die kommen aber offensichtlich ihrer Pflicht nicht nach.

Deine Situation ist ein Fall fürs Jugendamt.

Wende dich bitte an den Schulpsychologen oder einen Vertrauenslehrer.

So darf es auf keinen Fall weiter gehen!