Haben Busfahrer des öffentl. Personennahverkehrs beim abfahren der Haltestelle Vorfahrt?

16 Antworten

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Ja haben sie und wenn du ihnen die Vorfahrt nimmst wird es sehr teuer für dich! Woher hast du übrigens deinen Führerschein? Sowas lernt man normalerweise in der Fahrschule!

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) I. Allgemeine Verkehrsregeln

§20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.

(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.

(5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

(6) Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_20.php

reinersaam  17.01.2010, 18:55

wo hast du denn den führerschein gemacht,man soll denen das einscheren ermöglichen,das heisst aber nicht das sie vorfahrt haben.

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Dummie42  17.01.2010, 19:06
@reinersaam

"...ist zu ermöglichen" ist eine Befehlsform.

Viel mehr Vorfahrt kann der Gesetzgeber ja wohl nicht gewähren.

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reinersaam  17.01.2010, 19:20

stimmt ja alles,aber die frage war ob die busse vorfahrt haben.also habe sie doch nicht.

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TramuntanaUxia  18.04.2013, 21:41
@reinersaam

Reinersaam, falsche Einschätzung der Situation. Selbstverständlich haben Busse eine Vorfahrt.

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Darüber gibt jederzeit die StVO Auskunft:

§20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.

(5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

StVO (Straßenverkehrs-Ordnung)

§ 20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

(5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_20.php

Ich lasse Busse grundsätzlich vor. Die Fahrer haben feste Fahrpläne und wenn sie an jeder Bushaltestelle 2 Min. warten müssen, bis sie wieder auf die Str. kommen, können sie ihre Pläne nicht einhalten.