Habe ich nur ein Jahr zeit für Führerschein?

3 Antworten

Die Theorieprüfung bleibt ein Jahr lang gültig, §18 FeV:

(2) Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

Das heißt natürlich nicht, dass du dir ein Jahr lang, oder wie manche hier mutmaßen, gar beliebig lange Zeit lassen kannst. Die Gültigkeit deiner Prüfung hat nichts mit der vereinbarten Vertragslaufzeit zu tun.

Die Fahrlehrerverbände empfehlen den Fahrschulen folgende Formulierung zur Gültigkeitsdauer des Ausbildungsvertrags:

Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres seit Abschluss des Ausbildungsvertrages.

Heißt also, du hast dann zwar eine gültige Prüfung, aber deine Fahrschule kann dich ein Jahr nach Unterschrift einfach vor die Tür setzen, weil kein Vertrag und somit kein Ausbildungsverhältnis mehr besteht.

ab Bewilligung des Führerscheins hast 1 Jahr für die Theoretische Zeit, ab da wieder ein Jahr für die Praktische.

Guten Tag,

ab deiner Theoretischen Prüfung, hast du 12 Monate Zeit deine Praktische Fahrprüfung abzulegen. Solange du keine Prüfung gemacht hast, kannst du so lange warten wie du willst.

migebuff  18.09.2023, 19:08
kannst du so lange warten wie du willst.

Der in der Regel auf ein Jahr befristete Ausbildungsvertrag verlängert sich dann einfach von selbst?

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