Habe ich Fachabi oder nicht?

6 Antworten

Die abgeschlossene schulische Berufsausbildung reicht auf jeden Fall als fachpraktischer Teil der FHR !

Ob auch der schulische Teil der FHR nach Klasse 11 an einem NRW-Gymnasium erreicht wurde, richtet sich danach ob gewissen Mindestpunkte erreicht wurden. War das der Fall, muss ein entsprechender Vermerk über das Erreichen des theoretischen Teils der FHR auf dem Abgangszeugnis des Gymnasiums erscheinen.

Die genauen Bestimmungen für die Mindestpunkte kann man hier recherchieren:

http://www.fachabitur-nachholen.de/gymnasiale-oberstufe-fachabi.html

Hallo MassEffekt!

Ich kann Dir erzählen, was ich weiß:

  • Bei G9 hatte man mit der Versetzung in die 12. Stufe den schulischen Teil der Fachhochschulreife.

  • Bei G8 hat man mit der Versetzung in die 11. Stufe den schulischen Teil der Fachhochschulreife

  • Den praktischen Teil der FHR wird durch ein einjähriges gelenktes Praktikum oder einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung erlangt.

  • Um ein Zeugnis der vollen Hochschulreife zu erhalten, müssen die Schüler nach Abschluss des Praktikums oder der Ausbildung mit ihrem Zeugnis wieder an die alte Schule (das Gymnasium) zurück und dort den praktischen Teil belegen. Dann bekommen sie von dort das Zeugnis der vollen Fachhochschulreife ausgestellt.

  • Für Schüler, die mit Fachoberschulreife von der Schule abgehen, besteht die Möglichkeit, die volle Fachhochschulreife an einer zweijährigen Höheren Berufsfachschule oder der zweijährigen Fachoberschule zu erlangen. Die dreijährige Höhere Berufsfachschule bietet zusätzlich noch eine Ausbildung nach Landesrecht an.

Unsere 2jährige Sonderform der 3jährigen Berufsfachschule für Gestaltung erfordert die Fachhochschulreife und bietet eine Ausbildung nach Landesrecht an: Gestaltungstechnische/r Assistent/in, Medien und Kommunikation

  • In diesem Fall ist es so, dass nur Schüler, die die FHR bereits haben, in den zwei Jahren die Ausbildung nach Landesrecht machen können. Unklar ist mir allerdings, ob hier die volle FHR gemeint ist oder nur der schulische Teil.

Des weiteren mache ich gerade meine Berufsausbildung zum Mediengestalter und bin ab Januar ( wenn ich bestehe :D ) dann IHK geprüfter Mediengestalter Digital / Print.

Das verstehe ich nicht ganz! Machst Du zwei Ausbildungen? Einmal die an der Schule und dann eine weiter duale Ausbildung? Wie funktioniert das?

Meine Frage also: Ich müsste doch schon mit Abschluss des o.g Gestaltungstechnischem Assistenten mein Fachabitur haben oder nicht? Ich dachte man benötigt die 11. Klasse, also den theoretischen Teil (hab ich ja) und dann noch eine Ausbildung (hab ich ja bereits auch, den Gestaltungstechnischen Assistenten).

Da in NRW der erste G8-Jahrgang in diesem Jahr das Abitur gemacht hast, kannst Du an sich nicht dazugehören, es sei denn, Du hast an den vorangegangenen Erprobungsjahrgängen teilgenommen. Falls Du den schulischen Teil der FHR hättest, würde das auf Deinem Abgangszeugnis des Gymnasiums stehen.

Ich kann Dir anhand Deiner Angaben nicht sagen, ob Du die FHR hast oder nicht, weil Du Deine Angaben etwas verwirrend dargestellt hast. Aber wenn Du G9-Jahrgang warst und die zweijährige Berufsfachschule besucht hast, dürftest Du keine FHR haben.

Im Zweifel kannst Du das Schulministerium befragen. Einfach anrufen oder eine e-mail hinschicken. Dort sitzen die Fachleute, die Dir Deine Fragen garantiert richtig beantworten können. http://www.schulministerium.nrw.de/BP/index.html

Schöne Grüße

Prudentia

Prudentia2013  04.11.2013, 13:14

Ich kopiere das noch hierher, damit der Zusammenhang nicht verloren geht:

Kommentar von Prudentia2013 Prudentia2013Prudentia2013 gerade eben

Naja, ich hab die 2jährige nur machen können, weil ich den theoretischen Teil der Fachhochschulreife hatte, dadurch, dass ich die 11. Klasse abgeschlossen habe.

Wenn Du den schulischen Teil der FHR tatsächlich nach der 11. Klasse erreicht hast, dann muss das auch auf Deinem Zeugnis stehen. Ist das der Fall, dann brauchst Du nur, wie ich in meiner eigenen Antwort schon geschrieben habe, mit dem Abschlusszeugnis der Berufsfachschule bzw. mit dem Beleg Deiner Berufsausbildung zum Gymnasium zu gehen. Von dort erhälst Du dann die Bescheinigung der vollen Fachhochschulreife.

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MassEffect 
Fragesteller
 04.11.2013, 13:26
@Prudentia2013

Hallo! Danke für die ausführliche Antwort. Leider habe ich meine Frage echt etwas unglücklich formuliert. Also hier noch einmal die Zeitdaten für's Verständnis:

  • 2009 - Abschluss 11. Klasse mit Versetzung in die 12. Klasse
  • 2009 - 2011 - Gestaltungstechnischer Assistent
  • 2011 - 2014 - Mediengestalter Digital / Print

Ich habe soeben bei der Bezirksregierung NRW angerufen, die meinten wohl dass das Gymasium welches ich besucht habe, es versäumt hätte mir auf mein 11. Klasse-Zeugnis zu schreiben, dass ich den theoretischen Teil der FHR erworben habe. Der Fehler liegt also bei denen. Dann habe ich dort angerufen und die werden mir ein neues Zeugnis darüber ausstellen. Werde auch mal Fragen, ob die mir direkt auf Basis des GTA Zeugnisses dann auch direkt eine Bescheinigung über die volle FHR ausstellen können.

Danke auf jeden Fall für deine ausführliche Antwort!

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Prudentia2013  04.11.2013, 13:34
@MassEffect

Der Fehler liegt also bei denen

Pappnasen :(

Werde auch mal Fragen, ob die mir direkt auf Basis des GTA Zeugnisses dann auch direkt eine Bescheinigung über die volle FHR ausstellen können.

Ja, das solltest Du tun!

Ende gut - alles gut! :)

PS: Toller Lebenslauf bisher! Und was willst Du jetzt studieren?

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MassEffect 
Fragesteller
 04.11.2013, 13:37
@Prudentia2013

Ja, habe nur etwas gelesen dass es auch irgendwelche Voraussetzungen in den Noten der 11. Klasse gibt um den schulischen Teil der FHR zu erhalten? Ich dachte, eine Versetzung in Klasse 12 wäre die Voraussetzung.

PS: Toller Lebenslauf bisher! Und was willst Du jetzt studieren?

Habe mich für International Marketing in Venlo eingeschrieben. Diese Uni dort hat dieselben Zugangsvoraussetzungen wie eine normale FH, deshalb reicht diese "stinknormale" Fachhochschulreife (nicht fachgebunden o.ä) dafür zum Glück.

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Ohne Gewähr , aber ich bin mir ziemlich sicher:

Eine abgeschlossenen Ausbildung wird m. W. mit einem Fachabitur gleichgesetzt, berechtigt als zum Besuch der Fachhochschule!

Was du beschriebst bedeutet: Wenn du Abitur hättest, dauert die Ausbildung nur 2 Jahre. Die dreijährige Ausbildung führt demnach zur Fachhochschulreife.

Falls sich aber nichts geändert hat, hat man das Fachabi erst mit Abschluss der 12. Klasse Gymnasium in der Tasche, nicht bereits mit der 11. Klasse.

MassEffect 
Fragesteller
 04.11.2013, 11:00

Diese erste Ausbildung war nur eine schulische Ausbildung, die 2jährige Sonderform konnte ich machen da ich die 11. Klasse bestanden hatte. Die aktuelle Ausbildung ist eine reguläre, 3jährige, betriebliche.

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Prudentia2013  04.11.2013, 13:38

Eine abgeschlossenen Ausbildung wird m. W. mit einem Fachabitur gleichgesetzt

Das ist nicht richtig!

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Ich denke ja - Du hast Dein Fachabitur.

  • Du hast 11. Klasse Gymnasium
  • Du hast den Abschluß an der Berufsfachschule mit Ausbildung nach Landesrecht und
  • Du hast eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Tipp: Sollte Dir eine Fachhochschule den Zugang trotz aller dieser Qualifikationen verwehren, dann lasse Dir das ausführlich und schriftlich begründen. Anschließden forderst Du die Zulassung über eine "Begabtenprüfung".

MassEffect 
Fragesteller
 04.11.2013, 11:03

Ja genau das denke ich ja auch, jedoch wundert es mich dass es auf keinem Zeugnis vermerkt ist oder ähnliches. Und wie du an den anderen Antworten hier sehen kannst, gehen die Meinungen dazu ziemlich auseinander, was einem das ganze nicht erleichtert.

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Kinderwerkstatt  04.11.2013, 11:55
@MassEffect

Das ist etwas merkwürdig. Eigentlich sollte auf dem Abschlusszeugnis deiner Ausbildung stehen, ist somit berechtigt zum Besuch einer Fachhochschule oder hat hiermit die Fachhochschulreife erworben o.ä.

Das kann aber auch mit dem Zeugnisvordruck zusammenhängen. Frag doch mla an der Schule nach.

Andererseits kann das Nichterwähnen aber auch damit zusammenhängen, dass dein Lebensaluf etwas "kurvig" verlaufen ist und dem Zeungisausgeber nicht klar sein muss, dass du die FHR erreicht hast.

Abgesehen davon, wissen das zukünftige Arbeitgeber und die FH, auch ohne explizite Erwähnung!

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Prudentia2013  04.11.2013, 13:19
@Kinderwerkstatt

Eigentlich sollte auf dem Abschlusszeugnis deiner Ausbildung stehen, ist somit berechtigt zum Besuch einer Fachhochschule oder hat hiermit die Fachhochschulreife erworben o.ä.

Nein, das ist nicht so. Denn die Berufsausbildung dient dem Gymnasium als Beleg dafür, dass der Schüler hiermit den praktischen Teil erbracht hat, der den schulischen Teil der FHR ergänzt und somit zur vollen FHR führt. Anhand dieser Belege kann dann von dort das entsprechende Zeugnis ausgestellt werden.

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Prudentia2013  04.11.2013, 13:23

Tipp: Sollte Dir eine Fachhochschule den Zugang trotz aller dieser Qualifikationen verwehren, dann lasse Dir das ausführlich und schriftlich begründen. Anschließden forderst Du die Zulassung über eine "Begabtenprüfung".

Die Fachhochschulen (zumindest die in NRW) erlauben den Zugang auch, wenn ein Bewerber beide Zeugnisse zusammen vorlegt. Einmal das des Gymnasiums (falls dort der schulische Teil der FHR erreicht wurde) und einmal das des praktischen Teils (hier die Berufsausbildung nach Landesrecht).

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Was meinst Du mit "Fachabi"? Die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. Das sind zwei Paar Schuhe.

MassEffect 
Fragesteller
 04.11.2013, 11:02

Laut Wikipedia: Fachabitur bezeichnet (umgangssprachlich): ursprünglich die fachgebundene Hochschulreife heute auch die (allgemeine oder fachgebundene) Fachhochschulreife

Deshalb dachte ich, es sei dasselbe. Wo ist der Unterschied? "Normales" Fachabitur würde mir jedoch ausreichen.

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Luftkutscher  04.11.2013, 13:30
@MassEffect

Wenn man das Abitur an einem Fachgymnasium (z.B. Technisches Gymnasium oder Wirtschaftsgymnasium) erwirbt, dabei aber nur in einer Fremdsprache geprüft wird, dann hat die fachgebundene Hochschulreife. Damit kann man sich auf einer Hochschule oder Universität einschreiben, allerdings nur für gewisse Fachrichtungen. Für die allgemeine Hochschulreife ist noch eine 2. Fremdsprache erforderlich. Die Fachhochschulreife hingegen reicht nur zu einem Studium an einer Fachhochschule und ist somit kein "richtiges Abitur"

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Prudentia2013  04.11.2013, 13:44
@MassEffect

Laut Wikipedia: Fachabitur bezeichnet (umgangssprachlich): ursprünglich die fachgebundene Hochschulreife heute auch die (allgemeine oder fachgebundene) Fachhochschulreife ....... Deshalb dachte ich, es sei dasselbe. Wo ist der Unterschied? "Normales" Fachabitur würde mir jedoch ausreichen.

Es ist nicht dasselbe. Wie Du gelesen hast: Ursprünglich benannte man die fachgebundene Hochschulreife mit Fachabitur. Der Unterschied liegt hauptsächlich im Fehlen der zweiten Fremdsprache, die für die allgemeine Hochschulreife verpflichtend ist. Für die Fachhochschulreife ist auch nur eine Fremdsprache erforderlich, aber der Schulbesuch ist insgesamt ein Jahr kürzer. Mit FHR und einer Berufsausbildung könntest Du noch ein Jahr zur Fachoberschule Klasse 13 gehen. Dann könntest Du dort die fachgebundene oder die allgemeine Hochschulreife erlangen. Der Unterschied liegt, wie beschrieben, in der zweiten Fremdsprache. Dazu sind mindestens vier Jahre in der Mittelstufe nachzuweisen oder eine bestimmte Stundenanzahl in der Oberstufe.

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Prudentia2013  04.11.2013, 13:47
@Luftkutscher

Die Fachhochschulreife hingegen reicht nur zu einem Studium an einer Fachhochschule

Ausnahme Hessen!

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