habe große probleme mit meinem sohn(18) wie bekomme ich ihn raus

12 Antworten

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Hi, mit 18 ist der Herr Sohn alt genug, sein eigenes Hartz4 zu beantragen. Du hast Hausrecht. Kündige ihm formal auf 14 Tage. In der Zeit kann er sich eine Bleibe suchen, bei der Gemeinde eine Notunterkunft suchen. Gruß Osmond http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=1236 Zitat: Bei volljährigen Kindern besteht eine Erwerbsobliegenheit. Derjenige, der einen Verwandten auf Unterhalt in Anspruch nehmen will, muss zunächst genau wie der Unterhaltsverpflichtete seine Arbeitskraft verwerten. Diese Argumentation muss sich auch die Arbeitsagentur oder die Gemeinde für Sozialleistungen entgegenhalten lassen. Die Gemeinde steht gegenüber Eltern nicht besser da, als das Kind selbst.

Ein volljähriges Kind muss für seinen Lebensbedarf grundsätzlich selbst aufkommen (BGH). Es muss, wenn in einem erlernten Beruf keine Anstellung zu finden ist, jede Arbeit, auch berufsfremde und einfachste Tätigkeit angenommen werden. Viel wichtiger ist noch, dass bei anhaltender Arbeitslosigkeit dem volljährigen Kind jeder Ortswechsel und jedwede Arbeit zumutbar ist. Das bedeutet, dass ein volljähriges Kind, bevor es von den Eltern Unterhalt verlangen kann, deutschlandweite Bemühungen um jede Art von Arbeit nachweisen muss. Erst wenn über einen längeren Zeitraum Bewerbungen bundesweit erfolglos sind, kommt eine Unterhaltsverpflichtung der Eltern in Betracht.

Auf den inzwischen immer häufiger werdenden Fall der Inanspruchnahme durch Sozialbehörden übertragen bedeutet das, dass für einen übergeleiteten Unterhaltsanspruch (meist erfolgt eine Überleitungsanzeige) vorab geprüft werden muss, ob überhaupt ein Unterhaltsanspruch in Betracht kommt. Wenn der Sozialträger nicht darlegt, dass das volljährige Kind alle zumutbaren Bemühungen angestrengt hat, scheidet ein Unterhaltsanspruch aus. ...........Verhältnismäßig leicht kann derjenige, dem die Arbeitsagentur keine Stelle vermitteln kann, Arbeitslosengeld und bei fehlendem Einkommen und Vermögen auch Arbeitslosengeld II bekommen. Einen Unterhaltsanspruch begründet das noch lange nicht. Es wird also auch in Zukunft so sein: Der Sozialstaat muss einspringen, auch wenn Eltern noch nicht in Haftung genommen werden können. Etwas anderes kann bei Erwerbsunfähigkeit oder Behinderung des Kindes gelten. Das ist nicht Gegenstand dieser Ausführungen. Und was tun Eltern, wenn ein Spross gar nicht erst auszieht und nix tut: Rausschmeissen! Klingt hart, ist aber der einzige Weg, nicht weiter versorgen zu müssen und tut meist auch dem Kind und dem wechselseitigen Verhältnis gut- mit etwas zeitlicher Verzögerung.

osmond  21.08.2011, 14:22

http://www.recht1.de/forum/volljaehriges-faules-kind-rausschmeissen-2157.html Zitat: Juristen berücksichtigen im Familienrecht den Begriff "schmeißen" kaum, auch nicht wenn das betroffene volljährige Kind aus dem bisherigen Haushalt, mangels Anspruch auf Unterhalt nach §1602 BGB oder aber in Ermangelung des in §1619 BGB erforderlichen Rahmen sich derartigt einbringt bzw. bemüht.

Das volljährige Kind kann nichts desto Trotz aus dem bisherigen Haushalt entfernt bzw. verwiesen werden.

Zitat: andere sagen, nein geht nicht, weil man als Eltern unterhaltspflichtig ist, bis das Kind 25 ist. Diese Anderen verwechseln scheinbar Familienrecht und die Bezugsdauer des Kindergeldes nach BKGG.

Zitat: Wie auch immer, die Frage ist: Darf man diesem Kind die Koffer vor die Tür stellen? Ja, darf man, jedoch sollte eine Frist mit vorherigem Gespräch über die Konsequenzen stattfinden. Zitat: Gibt es ein klares Ja oder Nein oder evtl auch ein Ja mit Voraussetzungen? Aus meiner Sicht gibt es ein klares JA, wobei ich die wie in allen Fällen menschliche Seite in der Berücksichtigung vorschieben würde. Voraussetzungen hierfür kenne ich nicht.

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wolfseye224 
Fragesteller
 21.08.2011, 14:49
@micckey

man kann nicht alles mit drei worte beantworten.

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wolfseye224 
Fragesteller
 21.08.2011, 14:39

ihm wurde sein hartz4 gesperrt für 3 monate da er die lehrstelle von sich aus hingeworfen hat. diese sanktionen fallen dann zu 100% aus nicht nur 10 od.20% wie bei einem erachsene arbeitslosen der eine vorgeschlagene stelle nicht angenommen hat. dadurch habe auch ich die letzten wochen immer weniger geld gehabt was mietrückstände zur folge hatte usw. mein herr sohn sieht sich daran allerdings völlig unschuldig. das konnte ich zwar mittlerweile bereinigen, aber ich sehe jetzt einfach nicht ein warum ich für das lotterleben meines sohnes noch gradestehen soll. habe ihm sogar die küche verschlossen damit er nicht die vorräte wegfrisst was zur folge hatte dass er kurzerhand die glasscheibe aus der tür ausbaute. ich rechne jeden tag den ich von der arbeit komme mit neuen überraschungen, wenn ich heimkomme.

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kataha  21.08.2011, 16:45
@wolfseye224

Nichts wie raus mit dem Schmarotzer (und zwar konsequent), er lernt es nicht anders.

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shalom  21.08.2011, 17:23
@kataha

Nichts wie raus mit dem Schmarotzer (und zwar konsequent), er lernt es nicht anders.

Absolut korrekt.

DH !

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osmond  21.08.2011, 21:15
@wolfseye224

Hi, WE224 - es tut weh, das eigene Kind der Wohnung zu verweisen. Viel haste ja auch nicht mitgeteilt (Beklauen usw.). Aber manchmal muß eine (symbolisch gesehen) Amputation eines Körperteiles das Leben retten. Vielleicht wird Herr Sohn mal älter und versteht, daß Glaubensfreiheit nicht bedeutet, zu glauben, andere müßten ihn ernähren, kleiden, seinen Luxus finanzieren - für lau, ohne Gegenleistung. Du gehst einen schweren Gang. Möge die Kraft mit Dir sein. lgO

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du musst halt bis zum 24. lebensjahr für ihn aufkommen. frag mal beim amt nach. aber manchmal ist es angehnemer geld zu zahlen als ihn umsich zuhaben. was ist den mit den vater? oder großeltern?? könnte er da unterkommen und du zahlst unterhalt? wenn es einen vater gibt,dreh den spieß um,soll er sich um ihn kümmern und du zahlst

Das ist schon sehr hart, wenn die Mutter ihren eigenen Sohn aufgibt. Aber andererseits kann ich dich irgendwo auch verstehen. Kürze sein Taschengeld, lasse ihm nur das Nötigste, er soll selber jobben um sich das, was er haben will, zu leisten. Wenn du die Internet-Flat bezahlst, dann kannst du das auch kontrollieren, wenn du die Handy-Rechnungen oder die Karten bezahlst, dann kannst du das auch kürzen. Wichtig ist, dass du nicht nachgibst und ihm eindeutig formulierst, was du willst, immer und immer wieder und er Konsequenzen zieht, wenn er es nicht macht. Es muss ja nicht gleich ein Job sein, wenn er es vergeigt hat. Aber einn bezahlte Nebentätigkeit reicht erstmal, wenn er sich da gut anstellt, kann er eine feste Anstellung/ Ausbildung bekommen und wäre damit aus dem Schneider. Er lebt doch nur auf deinen Kosten und nutzt dich vollkommen aus !! Das solltest du dir nicht gefallen lassen, wirf ihn aus dem Nest !! Denn ansonsten wird er nie den wahren Ernst des Lebens begreifen !!!

Verweigere ihm Deine Dienstleistungen, wenn er sich respektlos verhält.

Die Wäsche wird nicht mehr gewaschen, Du kochst für Dich allein (er kann sich ja selbst ein Butterbrot machen), Du machst nichts mehr für ihn und Taschengeld gibt es natürlich auch nicht.

Leider bist Du bis zu seinem 25. Lebensjahr unterhaltspflichtig, sofern er sich noch in der Ausbildung befindet.

Ist er aber nicht in der Ausbildung und / oder lehnt Arbeiten ab, kannst Du ihn getrost vor die Tür setzen.

Du solltest Dich einmal an das Jugendamt wenden, die beraten Dich gern.

Auch die Caritas und das Diakonische Werk bieten Dir eine kostenlose Beratung an, stehen auch mit verschiedenen Hilfsangeboten an Deiner Seite.

wolfseye224 
Fragesteller
 21.08.2011, 14:17

die wäsche muss er sich schon selbst machen und kochen tu ich schon seit einger zeit nicht mehr für ihn. beim jugendamt habe ich mich bereits erkundigt, die fordern mitarbeit von ihm um ihn im betreuten wohnen aufzunehmen, er weigert sich allerdings deren hilfe anzunehmen, bzw. mit ihnen zusammen zu arbeiten.

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Schmeiß ihn doch erstmal für einen Tag raus dann musser erleine klarkommen....!

Er ist ja alt genug :/ Wenn das nichts hilft droh ihn einfah mit irgendwas....