Habe etwas bei Ebay Kleinanzeigen verkauft, nun sagt der Käufer das Produkt sei defekt?

3 Antworten

Was nun? Was kann mir passieren?

Du bietest freiwillig PayPal an, ergo hast Du alle Richtlinien und Nutzungsbedingungen gelesen und ihnen bedingungslos zugestimmt.

Dazu gehört auch, dass ein Käufer bis 180 Tage nach dem Kauf das Recht hat, einen Käuferschutzfall zu eröffnen; das wolltest Du ja so und dafür hast Du ja auch noch die Gebühren bezahlt.

Und jetzt wird vermutlich folgendes passieren:

Der Käufer eröffnet einen Käuferschutzfall, über den PayPal dann entscheiden wird.

Und im schlimmsten Fall fordert PayPal das Geld wieder von Dir zurück.

Auch dem hast du zugestimmt.

Du darfst nun abwarten, wie PayPal in diesem Fall entscheidet.

Und es ist eigentlich auch bekannt, dass PayPal erfahrungsgemäß in 99,9% aller Käuferschutzfälle auch tatsächlich für den Käufer entscheidet.

Es bleibt Dir dann natürlich unbenommen, Deine Forderung zivilrechtlich gegen den Käufer durchzusetzen.

Naja das nur in der Anzeige zu schreiben bringt nicht sonderlich viel :)

Nimm das Teil zurück. Oder hast explizit Sachmängelhaftung ausgeschlossen? So mit Vertrag.

LUKEars  19.08.2022, 15:49

muss man das bei Privatverkäufen? nö... oder?

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Destranix  19.08.2022, 15:51
@LUKEars

Das wurde nicht schlimmer, das ist schon lange so.
Aber deshalb kann man als Privatverkäufer das auch theoretisch mittels AGB ausschließen bzw. limitieren, wenn man es denn richtig macht.

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Destranix  19.08.2022, 15:57
@LUKEars

Klar! Machen halt nur wenige wirklich bewusst. Aber eben das ist es, wo man so Dinge wie einen Gewährleistungsausschluss reinpackt.

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LUKEars  19.08.2022, 16:02
@Ratefuchs007

ist das kompliziert... ich hab eh nix zum Verkaufen... ich werf den alten Kram immer weg...

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Ratefuchs007  19.08.2022, 16:04
@LUKEars

Das ist überhaupt nicht kompliziert:

Als Privatverkäufer schließe ich die Sachmängelhaftung aus.

Das dazuschreiben - der Artikel muss dabei selbstverständlich genau der Beschreibung entsprechen - fertig.

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Razor783678 
Fragesteller
 19.08.2022, 19:52
@Ratefuchs007

Werde ich ab sofort aber sowas von mit ins "Standartgeplänkel" aufnehmen...

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Ratefuchs007  19.08.2022, 19:56
@Razor783678

Das kannst Du gerne tun; viel sinnvoller ist es aber, als Privatverkäufer niemals (!) PayPal anzubieten.

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Yetanotherpage  20.08.2022, 04:27
@Destranix
theoretisch mittels AGB ausschließen

Das sollte dann bitte auch in der Theorie bleiben. AGB und Gewährleistungsausschluss gehen nur in 1 Fall zusammen, wenn ein Unternehmer eine gebrauchte Sache an einen anderen Unternehmer verkauft.

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Destranix  20.08.2022, 09:11
@Yetanotherpage
AGB und Gewährleistungsausschluss gehen nur in 1 Fall zusammen, wenn ein Unternehmer eine gebrauchte Sache an einen anderen Unternehmer verkauft.

Bei einem komplettem Gewährleistungsausschluss vielleicht. Aber weitestgehend beschränken kann man zwischen Privatleuten die Gewährleistung sehr wohl in den AGB. Wo sollte mand as auch sonst tun?

Bei einem Verbrauchervertrag sähe es noch einmal anders aus, aber auch da dürfte das möglich sein (zumindest bei gebrauchten Sachen), wenn ich mich nicht irre (aber iirc darf man da nur auf ein Jahr beschränken und da glaube ich auch nur die Frist, in der ein Sachmangel aufträte, aber nicht die, in der er behoben werden müsste).

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Razor783678 
Fragesteller
 19.08.2022, 15:51

Moin, nee nen Vertrag hab ich nicht abgeschlossen, er sagt er wendet sich an den Paypal Verkäuferschutz.

An sich ja ne feine Sache aber komme mir ein wenig verarscht vor..

Kann quasi garantieren das wenn ich Sie zurücknehne sie einwandfrei funktioniert und derjenige nur "doch keine Lust" hat...

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LUKEars  19.08.2022, 15:53
@Razor783678

vielleicht hat er deine einwandfreie Platine gegen eine kaputte getauscht... kommt oft vor...

hast n Foto von der Seriennummer gemacht? _vor_ dem Versand?

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Ratefuchs007  19.08.2022, 15:56
@Razor783678
er sagt er wendet sich an den Paypal Verkäuferschutz.

Nicht an den Verkäuferschutz - den gibt es bei PayPal nicht - sondern an den Käuferschutz.

...An sich ja ne feine Sache...

Richtig, aber nicht für Dich, sondern nur für den Käufer, deshalb ja auch Käuferschutz.

Und den hast Du ihm auch noch mit Deinen Gebühren bezahlt.

Wenn er das tut, dann musst Du auf die Entscheidung von PayPal warten.

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Destranix  19.08.2022, 15:59
@Razor783678
nee nen Vertrag hab ich nicht abgeschlossen

Wenn du es verkauft hast, hast du einen vertrag geschlossen, doch. Eigentlich sogar mehrere, wenn man die Übereignungsverträge mitzählt.

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Im Inserat habe ich allerdings auf den Privatverkauf und sowie auf *kein* Anspruch auf Garantie und Rückgaberecht hingewiesen.

So, wie du das hier schreibst, hast du das vermutlich nicht rechtskräftig getan.

Was nun? Was kann mir passieren?

Wenn dir der Käufer den Sachmangel nachweisen kann und auch, dass dieser bereits bei Kauf vorlag, so bist du zur Nacherfüllung verpflichtet.

Wenn du gewerblich verkauft hast (dabei ist relevant, was du sonst noch für Verkäufe tätigst, wie oft und ob du dies in Gewinnerziehlungsabsicht tust, etc.) dann müsste der Käufer nicht einmal das Vorliegen bei Kauf nachweisen, denn dann gülte eine Beweislastumkehr.

Razor783678 
Fragesteller
 19.08.2022, 15:53

Wie würde das aussehen? Er sagt sie würde überhitzen und ist dadurch nicht technisch einwandfrei.

So war sie im Inserat beschrieben und so lief Sie auch bei mir, keine technischen Probleme o.ä.

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Destranix  19.08.2022, 15:56
@Razor783678

Bin nicht vom Fach, aber kann man sich schnell ergoogeln:

Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

https://rechtsklarheit.de/blog/unwirksamer-gewaehrleistungsausschluss-bei-privaten-verkaeufen

Bzw. evtl. will man länger suchen, um eine Quelle zu finden, bei der man sich sicher sein kann, dass das dem derzeitigem Rechtsstand entspricht.

Er sagt sie würde überhitzen und ist dadurch nicht technisch einwandfrei.
So war sie im Inserat beschrieben und so lief Sie auch bei mir, keine technischen Probleme o.ä.

Heißt, du hast im Inserat geschrieben, dass sie überhitzt?

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Razor783678 
Fragesteller
 19.08.2022, 16:00
@Destranix

Nein, im Inserat stand nichts von Mängeln da mir nie welche Untergekommen sind. Bei mir lief immer alles bestens.

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Destranix  19.08.2022, 16:02
@Razor783678

Und das kannst du nachweisen?

Also, wenn du es getestet hast, kannst du dir ein Protokoll schreiben und dieses bezeugen lassen (einfach Leute zeitnah mit Datum unterschreiben lassen, dmait klar ist, wann du das Protokoll geschrieben hast).
Dann wäre dein Wort vor Gericht mehr Wert.

Aber ansonsten kannst du nur abwarten. Wie gesagt, er ist in der Beweispflicht für den Sachmangel und für das Vorliegen bei Kauf. (Sofern du nicht doch gewerblich gehandelt hast.)

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Razor783678 
Fragesteller
 19.08.2022, 16:06
@Destranix

Also ich handele meines Wissens nach nicht gewerblich, allerdings weiß ich auch nicht wie das klassifiziert wird. Verkauf vielleicht ne Handvoll Artikel im Jahr, dann wars schon viel.

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Destranix  19.08.2022, 16:07
@Razor783678

Bei so wenig Artikeln ist ein gewerbliches Handeln eher unwahrscheinlich.
Aber an sich hängt das vom Einzelfall ab.

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Razor783678 
Fragesteller
 19.08.2022, 16:12
@Destranix

Ja Jut dann heißt es wohl abwarten..

Schonmal tausend Dank an alle Beantworter, ging ja echt schnell.

Je nach Entwicklung des ganzen ist meine Haltung zu Paypal erheblich geschwächt..

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Destranix  19.08.2022, 16:16
@Razor783678
Ja Jut dann heißt es wohl abwarten..

vielleicht möchtest du dem Käufer auch die Rechtslage schildern und versuchen, ihm so zu helfen, das Problem zu lösen. Wenn es bei dir ging müsste es bei ihm ja auch gehen, vielleicht macht er nur etwas falsch?

Je nach Entwicklung des ganzen ist meine Haltung zu Paypal erheblich geschwächt.

Ja gut, an sich hast du ja trotz Paypal noch deine zivilrechtlichen Ansprüche, die sich aus dem kaufvertrag ergeben, sprich, wenn die das Geld wieder zurückverlangen, kannst du es vom Käufer erneut fordern.

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Razor783678 
Fragesteller
 19.08.2022, 16:19
@Destranix

Da es sich "nur" um 180 Euro geht, ist mir alles wofür ich (noch mehr) Private Zeit investieren muss eigentlich zu nervig...

Ich warte einfach mal ab was noch kommt und im Schlimmsten Fall hab ich den Artikel eben wieder in meinem Besitz..

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