Habe ein Mädchen verprügelt eure Meinung?

49 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich als ihr Freund müsste sie natürlich bestützen und habe dann das Mädchen welches meine Freundin verprügelt hat, auch verprügelt, ich müsste halt meine Freundin beschützen.

Du hast alles richtig gemacht, zwar ist Gewalt nie eine Lösung aber ich würde sagen es fällt über die Nothilfe.

Die anderen Menschen haben nur zugeguckt und eine Frau hat sogar ein Video oder so mit ihrem Handy gemacht

Ist heutzutage leider normal

MaryLynn87  22.10.2019, 14:55

"Nothilfe" gibt es nicht.

Wenn dann "Notwehr" und auch die ist hier nicht gegeben da der Intelligenszbolzen von Freund gar nicht betroffen war.

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Berndban  22.10.2019, 14:57
@MaryLynn87

Stimmt so nicht ganz, Notwehr bezieht sich im deutschen Recht auch auf die Individualrechtsgüter von Dritten. Das nennt man im Volksmund auch "Nothilfe".

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Derbabu724 
Fragesteller
 22.10.2019, 14:56

Sehe ich auch so

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Hellboy03  22.10.2019, 14:58

Wieso sollte es über die Nothilfe gehen? Er hatte erstmal nichts mit der Situation zu schaffen. Zivilcourage besagt nicht einen Körperlich unterlegenen zu schlagen. Hätte die Freundin zurückgeschlagen wäre es Notwehr aber er hat falsgh gehandelt, denn er hätte sie Gewaltfrei zurechtweisen können. Ich würde sie jz net verprügeln vlt ne ohrfeige oder so. Dann würde es eventuell nicht schlecht für mich enden😅

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Hermay32  29.10.2019, 22:37
@Hellboy03

Ach ja, darum versuchts bei nem Massenmörderin auch mit worten anstatt abdere Menschen zu schützen, die Massenmörderin ist eich sucherlich körperlich unterlegen. Und an @fragesteller ich find du hast genau richtig gehandelt und zeig die frau dies gefilmt hat an, wenn sies rumzeigt und nicht als Beweismittel nutz. Ich hätte übrigens gleich wie du gehandelt. Weil deine Freundin war der anderen ja auch körperlich unterlegen😉

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Barbarosse  27.10.2019, 17:55
Du hast alles richtig gemacht, zwar ist Gewalt nie eine Lösung aber ich würde sagen es fällt über die Nothilfe.

Da liegst du aber total daneben. (du meinst nicht Nothilfe sondern Notstand).

1Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. 2Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden....

Quelle: § 34 StGB

Dies traf aber nicht mehr zu, da er erst später als seine Freundin schon verprügelt war, das andere Mädchen verprügelte.

Und dies bedeutet dann:

§ 223

Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

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kiniro  28.10.2019, 07:28

Der FS hat doch gar nicht mitbekommen, wie der Streit anfing, weil er in der Zeit aufm Klo war.

Wirklich hilfreich ist deine Antwort in dem Fall nicht, sondern nur eine Bestätigung für das Verhalten des FS.

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Melina905  15.06.2021, 19:14
@kiniro
Wirklich hilfreich ist deine Antwort in dem Fall nicht, sondern nur eine Bestätigung für das Verhalten des FS.

Die hilfreichste Antwort bekommt auf GF meistens nicht der jenige, der die objektiv beste Antwort gegeben hat, sondern die die am besten zu den Ansichten des FS passen. Traurig aber wahr.

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Jordan797  29.10.2019, 21:25

Finde, es war in dem Moment richtig! Ich fände es eher sexistisch, wenn du sie nicht geschlagen hättest xD

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muelltonne07  17.11.2019, 14:51

sorry, aber es heißt: ´´ es FÄLLT UNTER NOTWEHR´´

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Melina905  15.06.2021, 19:14
zwar ist Gewalt nie eine Lösung

Noch, wenn dich jemand oder jemand dein Umfällt angreift ist das die eizige Lösung. Der Staat wendend zu viel Gewalt an und stell eine Übermacht dar. Diese Übermacht soll abgeschafft werden.

Ist heutzutage leider normal

Lass sie doch machen.

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Eigentlich ganz gut, solange du dieses Mädchen nicht ernsthaft verletzt hast. Die Situation hätte aber auch komplett eskalieren können.

Derbabu724 
Fragesteller
 22.10.2019, 15:07

Was verstehst du unter ernsthaft verletzt

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Antiantianti225  14.11.2019, 21:41

Wenn sie zum Beispiel ins Krankenhaus musste

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Die anderen Menschen haben nur zugeguckt und eine Frau hat sogar ein Video oder so mit ihrem Handy gemacht.

Das ist glaube ich sogar verboten, wegen unterlassene Hilfeleistung oder so...

(keine ahnung kenne mich nicht so damit aus, bin U14 und beschäftige mich nicht so damit. Helfe aber wenn ich was sehe und mich nicht ihn gefahr bringe...)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
xdmijudx  27.10.2019, 12:02

weiß nicht wie man hier was zitieren kann...

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Ich hätte ja eher die Polizei gerufen, und das Mädchen festgehalten.

Die geht nirgendwo hin. Die bleibt, bis die Polizei da war.

Das wär meine Devise.

Woher ich das weiß:Recherche
Was ist eure Meinung dazu.

Dass es andere Wege gegeben hätte. Du hättest die beiden auch ohne Gewalt trennen können.

So wie du dich verhalten hast, hast du dich der Körperverletzung schuldig gemacht, auch wenn deine Absichten noch so ehrenhaft waren. Denn Notwehr war es von deiner Seite aus nicht.