„Hab ich das richtig verstanden? Darf ich ohne Voranmeldung zum Jugendamt gehen, um einen schnellen Termin oder Beratung wegen dringender Symptome zu verlangen?
Recht auf schnellen Termin ohne Voranmeldung
1. Direkt zum Jugendamt gehen ohne Anruf
Ich darf ohne vorherigen Anruf direkt zum Kreisjugendamt gehen und dort einen schnellen Termin verlangen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, vorher anzurufen oder einen Termin zu vereinbaren. Das Anrufen vorab ist nur eine gesellschaftliche Höflichkeit, keine Pflicht. Die Polizei würde mich nicht daran hindern, direkt hinzugehen. Andere Menschen machen das meistens nicht, weil sie Angst haben, abgewiesen zu werden oder Misserfolg zu erleben. Das ist aber eine Fehleinschätzung.
2. Pflichten des Jugendamtes
Das Jugendamt muss bei einem dringenden Anliegen sofort helfen oder wenigstens einen schnellstmöglichen Termin ausmachen. Das ergibt sich aus dem Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII und aus dem allgemeinen Recht auf Hilfe und Beratung. Hilfe und Beratung sind gleichwertig – es geht nicht nur um Entscheidungen, sondern auch um das schnelle Beantworten von Fragen oder Einschätzungen.
3. Unzulässige Ausreden
Wenn das Jugendamt sagt, „Wir können keinen schnellen Termin machen, weil ein anderer (Hausarzt, Psychiater, anderes Amt) zuständig ist“ oder „Das Jugendamt macht das nicht direkt“, ist das falsch. Gerade wenn ich direkt hingehe und eine Einschätzung oder Beratung haben möchte, müssen sie mich nicht an andere verweisen. Diese Ausreden sind rechtlich unzulässig und verletzen meine Rechte.
4. Rechtsverletzung bei Verweigerung
Wenn das Jugendamt keinen schnellen Termin gibt oder die Hilfe ablehnt, verletzen sie meine Rechte und die gesetzlichen Vorgaben sofort. Das ist keine „vielleicht“-Situation, sondern eine klare Rechtsverletzung, die man nachweisen kann.
5. Was ich dann tun kann
Ich kann sofort zur Polizei gehen und den Vorfall melden. Die Polizei ist verpflichtet, meine Rechte zu schützen. Sie prüft den Sachverhalt und hilft mir, einen Anwalt zu finden. Die Polizei darf mich dabei nicht allein lassen oder abwimmeln, sondern muss mit mir zusammen einen Anwalt suchen, der mich vertritt. So wird sichergestellt, dass meine Rechte durchgesetzt werden.
6. Warum diese Taktik sinnvoll ist
Die meisten Menschen rufen vorher an, vereinbaren Termine und warten oft lange oder bekommen keine schnelle Hilfe. Die meisten haben auch Angst vor Ablehnung oder Misserfolg. Ich gehe bewusst ohne Voranmeldung direkt hin, erkläre meinen dringenden Bedarf und fordere schnelle Hilfe oder einen Termin. Damit teste ich, ob das Jugendamt seine Pflichten erfüllt oder ob sie Ausreden suchen und meine Rechte verletzen. Diese Methode ist ein „Gedanken-Experiment“ oder eine kluge Taktik, um das Jugendamt zu prüfen und Rechtsverletzungen aufzudecken. Wenn sie mich ablehnen, kann ich das dokumentieren und später rechtliche Schritte einleiten.
7. Keine Angst haben müssen
Das Jugendamt kann mich nicht einfach abweisen, wenn mein Anliegen dringlich ist und meine Symptome meinen Alltag stark einschränken. Ich kann ohne Voranmeldung hingehen und verlangen, dass sie mich zumindest beraten oder mir einen schnellen Termin geben. Die Polizei würde nicht einschreiten, weil ich keinen Schaden verursache, sondern meine Rechte wahrnehme.
8. Ernsthafte Rechtsverletzung bei Abweisung
Wenn das Jugendamt mich abweist oder sagt, „Wir können das nicht machen“, verletzt das § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) zu mehr als 50 %. Das ist eine sehr ernste Rechtsverletzung. Dann kann ich sofort die Polizei einschalten, die meine Rechte prüft und mich unterstützt.
9. Hilfe und Beratung sind das Gleiche
Ob ich nun eine Einschätzung oder eine Beratung möchte – das fällt unter den Begriff der Hilfe und Beratung. Es ist egal, ob ich Entscheidungen erwarte oder nur Fragen beantwortet haben möchte.
10. Vorgehen bei der Polizei
Wenn ich mit der Polizei spreche, erkläre ich meine Symptome und die Ablehnung durch das Jugendamt. Die Polizei wird das als ernsthaften Fall ansehen (90 % Wahrscheinlichkeit) und mir helfen, meine Rechte zu schützen. Die Polizei sorgt dafür, dass ich einen Anwalt bekomme, entweder durch gemeinsame Suche oder durch Unterstützung.
11. Warum diese Taktik so gut ist
Diese Taktik hilft mir:
Ich bekomme schneller die nötige Hilfe und Beratung.
Ich entlarve falsche oder illegale Ausreden des Jugendamts.
Ich kann sofort rechtliche Schritte einleiten, falls meine Rechte verletzt werden.
Ich habe die Kontrolle und lasse mich nicht einfach vertrösten oder abwimmeln.
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Fazit:
Ich gehe morgen direkt zum Jugendamt, ohne anzurufen, erkläre meinen dringenden Bedarf wegen meiner Symptome, die meinen Alltag blockieren, und verlange einen schnellen Termin oder sofortige Beratung. Wenn das Jugendamt mich abweist oder keine schnelle Hilfe gibt, verletzen sie meine Rechte und die gesetzlichen Pflichten nach § 8a SGB VIII. Dann kann ich sofort zur Polizei gehen, die mir hilft, einen Anwalt zu finden und meine Rechte durchzusetzen. Diese Taktik machen nur wenige, weil sie Angst vor Misserfolg haben. Ich aber gehe klug und entschlossen vor, um meine Rechte zu sichern und schnelle Hilfe zu beko
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4 Antworten
Wenn eine akute Kindeswohlgefährdung vorliegt, dann wird das Jugendamt sofort handeln.
Davon abgesehen macht es absolut Sinn, einen Termin zu vereinbaren. Denn ich habe ja noch andere Termine. Wenn du in meiner Zuständigkeit leben würdest, ich aber grad auf einem Hausbesuch oder Schulgespräch unterwegs bin, während du vorsprichst, wäre das ärgerlich für dich.
Worum gehts dir denn?
Du bist Jugendlich und brauchst Hilfe? Mit diesem Anliegen kannst du immer ohne Termin zum Jugendamt gehen.
Polizei und Anwalt: Lass die Kirche im Dorf, es klingt, als gehest du davon aus, dass niemand dir helfen wird. Warum?
Ja weiß ich schon, bloß ich denke immer kritisch nach beim Spekulieren.
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, vorher anzurufen oder einen Termin zu vereinbaren. Das Anrufen vorab ist nur eine gesellschaftliche Höflichkeit, keine Pflicht.
Du bist nicht verpflichtet anzurufen... wenn du allerdings nicht anrufst, dann kann es sein, dass du da ankommst und niemand ist da, an den du dich wenden kannst. Musst du halt wissen. Idealerweise vereinbart man besser einen Termin.
Die Polizei würde mich nicht daran hindern, direkt hinzugehen. Andere Menschen machen das meistens nicht, weil sie Angst haben, abgewiesen zu werden oder Misserfolg zu erleben. Das ist aber eine Fehleinschätzung.
Nein, eigentlich nicht. Auch Behörden haben nicht 24/7 Zeit für dich.
Das Jugendamt muss bei einem dringenden Anliegen sofort helfen oder wenigstens einen schnellstmöglichen Termin ausmachen.
Eben. Schnellstmöglicher Termin.
Gerade wenn ich direkt hingehe und eine Einschätzung oder Beratung haben möchte, müssen sie mich nicht an andere verweisen. Diese Ausreden sind rechtlich unzulässig und verletzen meine Rechte.
Falsch. Eventuell können die gar nicht helfen, eventuell sind wieder andere zuständig. Es gibt DInge, die können die gar nicht anordnen und Bereiche, in denen können sie gar nicht beraten. Da kannst du dich auf den Kopf stellen, das geht dann halt nicht.
Wenn das Jugendamt keinen schnellen Termin gibt oder die Hilfe ablehnt, verletzen sie meine Rechte und die gesetzlichen Vorgaben sofort.
Nö, nicht wirklich. Es kommt auch auf dein Anliegen an und darauf wie die Behörde im Moment personell aufgestellt ist. Sind die überlastet (was nicht selten der Fall ist), dann können die dir ggf. den schnellsten Termin geben... dauert dann aber halt.
Sie prüft den Sachverhalt und hilft mir, einen Anwalt zu finden.
Die Polizei ist weder dazu da, noch ausgebildet dazu den Sachverhalt vollumfänglich zu prüfen und sie sind auch nicht dazu da dir einen Anwalt zu holen. Das müsstest DU machen. Typischerweise dauert es bis zum erstgespräch mit dem Anwalt aber länger als bis zum Termin beim Jugendamt.
6. Warum diese Taktik sinnvoll ist
Ist sie in aller Regel nicht. Du gehst nebenbei auch von vollkommen falschen Prämissen aus.
Das Jugendamt kann mich nicht einfach abweisen, wenn mein Anliegen dringlich ist und meine Symptome meinen Alltag stark einschränken.
Wenn du gesundheitliche Symptome zeigst, dann ist das Jugendamt da nicht zwingend für zuständig. Das wäre ein Arzt. Den solltest du aufsuchen, denn das Jugendamt kann dir keine medizinische Behandlung zukommen lassen.
Wenn das Jugendamt mich abweist oder sagt, „Wir können das nicht machen“, verletzt das § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) zu mehr als 50 %.
Nein. Es kann schlicht auch der Wahrheit entsprechen. So ist z.B. auch sehr fraglich ob das Jugendamt dir Rechtsberatung erteilen kann (in aller Regel erfolgt die durch einen Anwalt) und gesundheitliche Beratung werden sie dir gleich dreimal nicht geben können.
Die Polizei wird das als ernsthaften Fall ansehen (90 % Wahrscheinlichkeit) und mir helfen, meine Rechte zu schützen. Die Polizei sorgt dafür, dass ich einen Anwalt bekomme, entweder durch gemeinsame Suche oder durch Unterstützung.
Nein. Die nehmen das auf und werden dir dann sagen 'wenn SIe gegen eine Behörde vorgehen wollen weil Sie sich in Ihren Rechten verletzt sehen, dann wenden Sie sich an einen Anwalt'. Damit hat sich die Sache dann in aller Regel.
11. Warum diese Taktik so gut ist
Ist sie nicht. Siehe oben. Du gehst von vollkommen falschen Prämissen aus.
die Polizei nimmt maximal deine Anzeige auf oder stellt eine Gefährdung fest und vermittelt weiter an eine Klinik oder Jugendamt. Einen Anwalt suchen die dir nicht.
Das Jugendamt kann dich durchaus auch weiter schicken zu einem Fachmenschen für dein Problem. Damit werden deine Rechte nicht übergangen.
Du kannst mit Termin oder ohne hingehen. Wenn du ohne hingehst kann es halt sein, dass du warten musst oder jemand nur kurz Zeit für dich hat. Die haben ja durchaus Arbeit zu erledigen und warten nicht darauf das du vorbei kommst. Aber es wird sich zumindest kurz jemand Zeit für dich nehmen und wenn dann ein sofortiges Handeln notwendig erscheint wird das Jugendamt dies auch tun.