Grundwasser aus Brunnen Abwasserkostenbefreit?
Hallo Community,
in meinem Garten einer Mietswohnung ist ein Wasserhahn, welcher durch Wasser aus einem Brunnen (Grundwasser) versorgt wird. Der Wasserhahn hat eine eigene Wasseruhr, damit die Stromkosten der Pumpe auf alle Mieter mit Garten aufgeteilt werden kann.
In der Nebenkostenabrechnung wird durch die Ablesefirma für dieses Entnahme vom Grundwasser aber auch Abwasserkosten in Rechnung gestellt. Ist das korrekt?
Ich kann leider im Netz nichts finden, ob Grundwasser aus einem Brunnen Abwasserkostenbefreit ist oder nicht?!
vielleicht hat ja hier jemand einen Tip für mich.
danke und viele Grüße,
Sascha
4 Antworten

Wir haben eine Garage zu unserer ET-Wohnung. Das Regenwasser der Garage fließt in keine Kanalisation und trotzdem müssen wir Abwassergebühren bezahlen.

Jedes Wasser, welches durch die Kanalisation der Gemeinde abfließt, ist Abwasser- gebührenpflichtig.
Das gilt sogar für gesammeltes Regenwasser, was man zum Beispiel für die Toilettenspülung benutzen will. Auch dann muß in den Toilettenzufluß eine Wasseruhr eingebaut werden.
Es geht bei der Abwassergebühr darum, jeden Nutzer an der Instandhaltung der Kanalisation entsprechend seinem Verbrauch zu beteiligen, also dessen Nutzung der gemeindeeigenen Kanalrohre.
Allerdings: Wenn das Wasser nur für die Gartenbewässerung verwendet wird, also im Gartenboden versickert, dann entfällt die Abwassergebühr.
Man muß dann dennoch eine Gartenwasseruhr installieren, um den Gartenwasserverbrauch vom Gesamtwasserverbrauch herausrechnen zu können.

Es wird schließlich auch nicht als Kaltwasser abgerechnet (Leitungswasser) ...
Dann hat dieses Wasser auch keine Trinkwasserqualität?
Da ein wasserzähler an dem Hahn installiert ist (für die Stromkosten der Pumpe) ...
Das verstehe ich jetzt nicht. Ein Wasserzähler mißt die m³ Wasserverbrauch, aber keine kWh. Für die Stromkosten der Pumpe muß irgendwo ein Stromzähler existieren, oder die Pumpe ist angeschlossen am Stromzähler "Allgemeinstrom" oder Ähnliches.
Allgemein zum Thema Gartenwasser: Die Gartenwasseruhr muß bei dem Wasserversorger (In der Regel die Gemeinde - oder wem gehört der Brunnen?) angemeldet werden.
Diese Gartenwasseruhr wird dann nicht von einer Verwaltung oder dem Vermieter, sondern von einem MItarbeiter des Wasserversorgers abgelesen.
Wenn in der Wasserrechnung kein Gartenwaser erwähnt wird, dann ist diese Wasseruhr wahrscheinlich noch nicht beim Wasserversorger angemeldet.
Viele Vermieter nehmen Gartenwasser nicht allzu ernst, weil sie das für vernachlässigbat halten. Aber in unseren inzwischen sehr trockenen und heißen Sommern kann Gartenwasser zu einem spürbaren Faktor werden.
Außerdem geht es auch um die Korrektheit der Abrechnung.

Soweit ich weiß, ist die ja nein Frage. nicht auf das woher bezogen, sondern auf die nicht Nutzbarkeit der Abwasserleitungen im fall von fehlender Zuleitung.
Konkret
Nein
wir haben beim Bau keine Zuleitung vom Dach/ uralten Brunnen zum städt. Abwasser legen lassen. Also wird beides nicht ausgelesen bzw. berechnet
Ja
Nutzt ihr das Wasser aber im Haus und das Wasser landet im Abwasser wird es berechnet.

Ggf müsste ihr nachweisen, das das Grundwasser nicht für Klo oder Wäsche benutzt wird. Frag bei der Gemeinde nach.

Hast dich sicher verklickt, Denn Ich nicht...wie geschrieben.

Danke MarSusMar für deine Ausführung. Das deckt sich mit meiner Vermutung. Das Wasser wird nicht in der Wohnung genutzt, sondern ausschließlich zur gartenbewässerung.

Dann sollte es eigentlich nicht auf dem Abwasser betrag aufgerechnet werden. Problem wird hier sein, dass das ganze einfach durch Unwissenheit so (bürokratisch) angelegt wurde als wenn es z.B. in der Toispülung genutzt werden. Und damit ja ins Abwasser fließend.
Aber nur zur Gartenbewässerung, fließt nichts ins Abwasser.

also bei mir war es so....ich hatte eine quelle und um das wasser "offiziel" nutzen zu dürfen, musste ich eine wasseruhr installieren! der bezug wurde natürlich nicht berechnet, jedoch das abwasser! by the way...da ich das haus eh kernsanierte...haben wir das wasser noch vor der uhr abgezweigt, da es ja nur zur gartenbewässerung diente! ist zwar nicht gaaanz so erlaubt, aber wo kein kläger...da kein richter! ;-)
Danke, blumenacker.
das Wasser wird ausschließlich für die gartenbewässerung genutzt, somit entfällt in meinen Augen die „Kanalisationkosten“. Da ein wasserzähler an dem Hahn installiert ist (für die Stromkosten der Pumpe) ist ein abgrenzen von normalen Wasserverbrauch absolut gegeben. Es wird schließlich auch nicht als Kaltwasser abgerechnet (Leitungswasser), beim Abwasser wird es aber nicht herausgerechnet.
danke für deine ausführlich Erklärung!