Grundgesetz 14 oder 15 Kapitel?

1 Antwort

Das Grundgesetz besteht aus 14 Abschnitten (diesen ist eine Präambel vorangestellt), mit insgesamt 146 Artikeln.

Dies sind die 14 Abschnitte:

  1. Die Grundrechte
  2. Der Bund und die Länder
  3. Der Bundestag
  4. Der Bundesrat
  5. Gemeinsamer Ausschuss
  6. Der Bundespräsident
  7. Die Bundesregierung
  8. Die Gesetzgebung des Bundes
  9. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung
  10. Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit
  11. Die Rechtsprechung
  12. Das Finanzwesen
  13. Verteidigungsfall
  14. Übergangs- und Schlussbestimmungen

Wenn 15 angegeben werden, wurde wohl fälschlicherweise die Präambel dazugezählt.