Gilt ein Tempo-30-Schild auch an Tagen, an denen der Zweck des Verkehrszeichens (logisch und gesetzlich) nicht erfüllt ist?
Setting:
- Straße in geschlossener Ortschaft
- Schule
- Verkehrszeichen 274 - 30
- gesetzliche Schulferien
- Ordnungsamt führt Messung durch
Zulässig bzw. gültig? Wenn ja, warum???
Die Regelung soll (Schul)Kinder vor Gefahren schützen, aber die Schule ist in den Ferien geschlossen.
Wird hier der (im Augenblick der Erfassung nicht existente) Zweck von der Kommune missbraucht, um Nutzen aus der Angelegenheit zu erzielen ?
Wie geht das, ein Schild logisch außer Kraft setzen?
Logisch meint: wenn die Schule geschlossen ist (Wochenende und 18 -7 Uhr) stellt sie ein Gebäude dar, wie eine Fabrik oder ein Bürohaus oder ein Trafohäuschen. Es steht da einfach!
20 Antworten
Sofern keine zeitliche Einschränkung vorgenommen wird, gilt das Schild immer.
Aus welchem Grund es aufgestellt wurde, kann dir als Autofahrer egal sein.
Ja, zulässig .. viele Schulen haben Sportplätze / Spielplätze die auch in den Ferien genutzt werden und sich dort Kinder aufhalten.
An Schulen und Kindergärten ist es meistens Zeitlich begrenzt mit einem Zusatzschild in der Regel von 7 bis 16 Uhr so ist es bei uns in der Umgebung der Fall nach 16 Uhr sind dann wieder 50kmh erlaubt.
Eine zeitliche Einschränkung der 30 km/h-Zone gilt nur dann, wenn diese im Zusammenhang mit dem Verkehrsschild auch ausgeschildert ist, wenn also ein Zusatzschild darunterhängt.
Auf einem solchen Schild werden aber meistens nur Uhrzeiten und ggf. Wochentage angegeben. Dass die Geschwindigkeitsbeschränkung in den Schulferien nicht gelten würde, ist mir noch nicht untergekommen. Das wäre auch schwer auszuschildern und umzusetzen. Man kann nicht davon ausgehen, dass die Schulferienzeiten allen Autofahrern jederzeit bewusst sind. Da könnte es auch leicht passieren, dass sich jemand an die höhere Geschwindigkeit gewöhnt und übersieht, wenn die Schulferien vorbei sind.
Hätte könnte wollte. Deshalb denken andere für mich. 😆
Und das Denken kostet dann eben, gell
In meinem Nachbardorf ist unter dem Tempo-30-Schild die Einschränkung angegeben "gilt an Schultagen 6 - 17 Uhr"
Ich denke, wenn es kein derartiges Zusatzschild gibt, gilt der 30er immer, auch nachts, an Wochenenden, Feiertagen und während der Ferien.
Das gibt es durchaus. In meinem Nachbardorf steht auf dem Zusatzschild "gilt an Schultagen 6 - 17 Uhr" und das bedeutet, dass es während der Ferien, an Wochenenden und Feiertagen nicht gilt.