Gibt es viel Lügen vorm Gericht?

3 Antworten

Wo ist das Gericht bei dieser Angelegenheit?

Sicherlich gibt es ne Menge Lügen vor Gericht. Manche haben Erfolg, andere nicht.


Richter sagen: "Nirgendwo wird soviel gelogen, wie vor Gericht. Und am meisten lügen die Juristen selbst."

Der Betreiber muss das gar nicht begründen. Er hat Hausrecht. Die Klage wurde vollkommen zu recht abgewiesen.


sadfsaff1 
Beitragsersteller
 10.10.2024, 17:05
Diskriminierung: Diskothekenbesitzer muss Schadensersatz zahlen

Es war in der Nacht des 14. Januar, als ein Deutscher kurdischer Abstammung in eine Disco wollte. Allerdings verweigerten die Türsteher ihm den Zugang, ließen gleichzeitig aber Männer ohne erkennbaren Migrationshintergrund weiter in die Diskothek. Dagegen reichte der junge Mann Klage ein und forderte von dem Betreiber der Diskothek Schadensersatz wegen Diskriminierung.

Die Beweisaufnahme ergab, dass dem jungen Mann wegen seiner Abstammung der Zutritt zur Diskothek verwehrt worden war. Nach Ansicht der Richterin stellte dies einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot gemäß § 21 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dar.

Wegen des verweigerten Zutritts erhielt der junge Mann 1000 Euro Schadensersatz. Zudem verurteilte das Gericht den Diskothekenbetreiber, ihm für immer unbeschränkten Einlass in die Diskothek zu gewähren, es sei denn, es lägen gewichtige Gründe vor, die nichts mit seiner Herkunft zusammenhängen.

Sollte dem Betroffenen erneut der Zutritt auf diskriminierende Art verweigert werden, muss der Betreiber mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro rechnen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/diskriminierung-diskothekenbesitzer-muss-schadensersatz-zahlen_048404.html

IrockRTC  10.10.2024, 17:57
@sadfsaff1

Dann hat aber eine Diskriminierung vorgelegen. D.h. der Discotheken-Besitzer bzw. der Türsteher muss irgendwie geäußert oder getan haben, dass ersichtlich macht, dass er ihn auf Grund seiner Herkunft nicht herein lässt. Mich würde in diesem Fall die "Beweisaufnahme" interessieren. Also womit begründete der Kläger seinen Verdacht der Diskriminierung? Einfach nur auf Basis des "Nicht-herein-lassens" wäre die Klage genau so abgewiesen worden. Es muss also etwas vorgefallen sein, was den Verdacht der Diskriminierung gestärkt hat. Dazu steht im Artikel leider nichts.