6 Antworten
Ja gibt es leider. Glücklicherweise dürfen die ab einem sehr frühen Alter aber nicht mehr beschneiden.
Gebau genommen gehören sie ganz und ausnahmlos verboten.
Das gibt es. Ja. Meist in so rituell-religoösen Gemeinschaften.
Aber sicherlich findest Du die auch außerhalb dieser.
Nicht häufig, aber gibts sicher...
Mir hat mal ein entfernter Bekannter erzählt, daß das bei ihm damals so war, daß da einer zu ihm gekommen ist und es dort gemacht hat.
Aber was das genau für einer war weiß ich nicht. Und das heißt auch nicht zwangsläufig, daß ich das gut finde....
Hallo,
Nein sowas gibt es nicht.
Lg
Kommt darauf an was du unter privat verstehst, ich wurde von einem Arzt in seiner Praxis beschnitten. Da es meine freiwillige Entscheidung war musste ich den Eingriff privat zahlen. Ist er in deinem Sinne jetzt ein privater Beschneider?
Das wäre ein Straftatbestand, Körperverletzung!
Fällt unter die gleiche Rubrik, wie „Engelmacher/innen“, also Menschen die privat und mit Einverständnis Abtreibungen vornehmen!
Wir leben hier nicht in einer Bananenrepublik!
Und warum werden sie dann in Arztpraxen und Kliniken durchgeführt, ohne, dass die Ärzte dafür bestraft werden?
Du kannst mir ruhig glauben, dass es sich bei Deiner Idee um den Straftatbestand der Körperverletzung handelt. Du bist sicherlich nicht der erste, der auf diese „glorreiche“ Idee gekommen ist!
Booooaaaaa….🤪
§ 218a Absatz 2 und 3 StGB
Noch mal, es ist Körperverletzung, wie Haare schneiden auch, aber eine freiwillige.
Dur gehen wohl die Argumente aus! Du hast meine Frage, aus meinem letzten Kommentar nicht beantworten können. Ist klar!
Du solltest Dich lieber noch etwas informieren!
Meine Frau ist Ärztin und Juristin!🤷♂️
Welche Frage?
Weshalb Ärzte eine Beschneidung durchführen dürfen?
Völlig egal, was deine Frau ist (Ärztin und Juristin haha mit 40 ins Berufsleben gestartet, was?), sie hat mein Beileid.
Du bezichtigst mich hier der Lüge! Ist Dir das klar?👎👎👎
Es gibt hier tatsächlich auch ein paar ehrliche User!🤷♂️
Private Schwangerschaftsabbrüche sind wegen § 218 StGB verboten.